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Grad der Berufsunfähigkeit - Versicherer rechnen Einschränkungen oft klein

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Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, sollten die Versicherten an sich genau wissen, was wie vertraglich geregelt wird. Schließlich wollen Versicherte Schutz und Sicherheit einkaufen und brauchen Gewissheit, unter welchen Bedingungen diese Police greift.

Doch spätestens bei Eintritt der Berufsunfähigkeit beginnen BU-Versicherungen genau zu überprüfen, ob alle Bedingungen für die Inanspruchnahme wirklich erfüllt sind (vgl. Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente). Ein Kriterium, welches dabei immer wieder besonders geprüft und angezweifelt wird, ist der Grad der Berufsunfähigkeit.

Grad der Berufsunfähigkeit: 50 %-Hürde als Schlupfloch für Versicherer?

Versicherungen haben naturgemäß ein Interesse daran, die Zahlungen im Versicherungsfall möglichst gering zu halten. Insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung beobachten wir die Zunahme von Gerichtsprozessen wegen der Leistungsverweigerungen der Versicherungen.

Eine beliebte Ablehnungstaktik der Versicherungen ist das Runterrechnen des Berufsunfähigkeitsgrades.

Die BU-Rente wird nämlich erst dann gezahlt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit bei 50 Prozent liegt. Und hier wird es schwierig, denn nicht allein die Arbeitsstunden sind für diese Bewertung entscheidend, sondern auch die Art der Tätigkeit und die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.

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Der Grad der Berufsunfähigkeit kann nicht rein quantitativ bestimmt werden

Eine rein stundenmäßige, also quantitative Einschätzung des Grades der Berufsunfähigkeit ist fragwürdig, wie das folgende Beispiel zeigt.

Beispiel aus unserer Arbeit:

Der Kläger war Softwareprogrammierer und hat zuletzt einige Monate in einer von seiner Ehefrau gegründeten Firma gearbeitet. Er litt an depressiven Störungen und multiplen, körperseitig links angesiedelten Schmerzen nebst psychovegetativer Störungen. Deshalb erhielt er vom Versorgungsamt eine Anerkennung von 50 % Schwerbehinderung (GdB).

Jedoch lehnte der BU-Versicherer eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente beharrlich ab, denn der Kläger könne im Familienunternehmen noch mehrere Stunden täglich arbeiten. Diese Arbeitszeit sei zwar nicht am Stück leistbar, aber durchaus über den Arbeitstag verteilt. Im Ergebnis jedoch war diese Argumentation unzutreffende Stundenrechnerei.

Im Klageverfahren beschäftigte sich das Gericht gründlich mit dem Tätigkeitsbild (Arbeitsalltag) des berufsunfähigen Softwareprogrammierers: Bei derart schwierigen Abgrenzungen und Feststellung für das Leistungsvermögen sei entscheidend, ob ein Versicherter einzelne Verrichtungen bzw. Teile seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen kann, von deren Erfüllung jedoch abhängt, ob er noch ein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielen kann oder die seine berufliche Tätigkeit im Übrigen prägen, die ihm aber nunmehr verschlossen sind.

Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt?

Auch bei Einbeziehen der qualitativen Einschränkung durch Erkrankung oder Kräfteverfall nutzen Versicherer beharrlich und erfindungsreich alle Möglichkeiten, um den Grad der Berufsunfähigkeit unterhalb der 50 Prozent zu halten.

Dazu wird in der Regel eine Aufstellung über die verschiedenen wöchentlichen Tätigkeiten vom Versicherten angefordert, welche dann einzeln in Bezug auf die Einschränkung bewertet werden. Dieser Begutachtungs- und Bewertungsprozess bürdet betroffenen Versicherten in der Regel viel Aufwand und zermürbende Wartezeit auf.

Im Anschluss an die Bewertung ergibt sich dann durch zweifelhaftes Hin- und Herrechnen der Versicherung ein niedriger Grad der Berufsunfähigkeit. Das ist für Versicherte oftmals völlig unverständlich und vermutlich verstehen die Sachbearbeiter bei der Versicherung die Rechnerei ebenfalls nicht.

Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsminderung

Berufsunfähige Versicherte müssen auch noch eines bedenken: Den Unterschied zwischen

  • privater Berufsunfähigkeit als freiwillige Vorsorge und
  • sozialrechtlicher Erwerbsminderungsrente als gesetzlicher Pflichtversicherung des Staates.

Beim Grad der Berufsunfähigkeit ist dabei besonders wichtig, dass die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente durch den Gesetzgeber und die Anerkennung einer Schwerbehinderung keineswegs den Grad der Berufsunfähigkeit bestimmen, sondern allenfalls Indizien für die Schwere der Beeinträchtigungen im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeit sind.

Gut beraten von den Fachanwälten für Versicherungsrecht

Wenn Ihre Versicherung den Grad Ihrer Berufsunfähigkeit zu niedrig festgelegt hat, dann setzen Sie sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht in Verbindung. Unsere Fachanwälte arbeiten seit Jahren hochspezialisiert im Personenversicherungsrecht und sind auch im Medizinrecht spezialisiert.

Unsere Kanzlei hat schon unzähligen Mandanten zu ihrem Recht und ihrem Geld verholfen: Erfolge für unsere Mandanten im Bereich Berufsunfähigkeit.

Versierte und erfahrene Anwaltsspezialisten werden für Sie eine versicherungsrechtliche Analyse des Krankheitsbildes erarbeiten, die medizinischen Befunde oder auch Gutachten der einbezogenen Sachverständigen hinterfragen und auswerten. Die daraus zusammengestellten konkreten Folgen und Auswirkungen der Beeinträchtigungen für die faktischen Möglichkeiten der Mandanten werden im Rahmen außergerichtlicher Anwaltsvertretung oder im Prozess vor dem zuständigen Landgericht hinreichend und mit Überblick dargestellt.

Kontaktieren Sie uns zeitnah, lassen Sie nicht zu viel Zeit vergehen. Versicherer spielen oft auf Zeit und zermürben die kranken Versicherten häufig rücksichtslos. Wir unterstützen unsere Mandanten mit Erfolg und bester Expertise.

Die bestens geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen u. a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:

Joachim Laux, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht und Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht