Schmerzensgeld-Urteile aus der deutschen Rechtsprechung

Anwaltsspezialisten im Schadensrecht setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durch

Auch Geld heilt keine Wunden – allerdings kann Schmerzensgeld bei der Verarbeitung eines Behandlungsfehlers oder Unfalls helfen. Es soll einen Ausgleich schaffen und eine gewisse Genugtuung für den Verletzten herbeiführen. Wie hoch der Schmerzensgeldbetrag am Ende ausfällt, hängt dabei von vielen Faktoren ab:

  • Art der Verletzung
  • Dauer der Verletzungsfolgen (Krankenhausaufenthalt, Nachbehandlung)
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Verschuldensgrad des Schädigers
  • Verlust individueller Fähigkeiten, die das Leben des Geschädigten nachhaltig beeinträchtigen
  • Auch das Alter des Geschädigten kann erhöhend oder mindernd berücksichtigt werden

Achtung: Das Schmerzensgeld umfasst nicht den Ausgleich für Beeinträchtigungen der Haushaltsführung (sog. Haushaltsführungsschaden) oder Erwerbsschäden. Diese lassen sich neben dem Schmerzensgeld als unabhängige Posten geltend machen.

Im Folgenden haben wir aus der Rechtsprechung einige exemplarische Fälle mit Urteilen zusammengetragen. Diese Urteile stellen keine Präzedenzfälle dar, sondern können Ihnen nur einen ungefähren Eindruck für die rechtliche Einordnung und Schmerzensgeldhöhe einiger Verletzungen und deren Folgeschäden vermitteln.

LG Gießen, 06.11.2019 – 5 O 376/18

Sachverhalt: Im Rahmen einer operativen Versorgung einer Nasenbeinfraktur kam es behandlungsfehlerhaft zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns eines 23-jährigen Mannes. Dadurch starb Gewebe im Großhirn ab, sodass der Kläger dauerhaft auf intensive Pflege angewiesen und außerstande ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Schmerzensgeld: 800.000 €

Kammergericht, 16.02.2011 – 20 U 157/10

Sachverhalt: Das 4j. Kind erlitt nach der Narkotisierung bei einer Operation einen schweren Hirnschaden und aufgrund dessen ein apallisches Syndrom mit erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und einer Tetraspastik (Spastik an allen vier Gliedmaßen). Das Kind muss nunmehr über eine PEG-Sonde ernährt werden und ist auf ständige Pflege angewiesen (zu 100% schwerbeschädigt, Pflegestufe III).

Schmerzensgeld: 500.000 € + monatliche Schmerzensgeldrente i.H.v. 650 €

OLG Frankfurt am Main, 29.06.2016 – 2-04 O 467/07

Sachverhalt: Der Kläger erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, welches jedoch im Krankenhaus nicht erkannt wurde. Folge: Hirnblutungen und -ödeme blieben unentdeckt und schädigten das Gehirn so massiv, dass der Kläger erblindete und eine neurokognitive Behinderung davontrug.

Schmerzensgeld: 560.000 €

OLG Hamm, 4.12.2018 – 26 U 9/16

Sachverhalt: Bei einem weiblichen Säugling blieb grob behandlungsfehlerhaft eine Unterzuckerung unerkannt. Konsequenz: Eine Gehirnschädigung mit erheblicher Beeinträchtigung der Körperselbstwahrnehmung, geistige Behinderung, Epilepsie.

Schmerzensgeld: 500.000 €

OLG Köln, 05.12.2018 – 5 U 24/18

Sachverhalt: Bei einem Säugling blieb unter der Geburt eine Sauerstoffunterversorgung unentdeckt. Resultat: Geistige und körperliche Schwerbehinderung, lebenslang auf Pflege und Hilfe angewiesen.

Schmerzensgeld: 500.000 €

OLG Hamm, 21.03.2017 – 26 U 122/09

Sachverhalt: Bei einer 47-jährigen Frau wurde grob behandlungsfehlerhaft eine Bluttransfusion unterlassen, sodass es zu einer schweren Sauerstoffunterversorgung des Gehirns kam. Sie trug eine linksbetonte Erschlaffung des Körpers, Spasmen, Sprech- und Schluck- sowie erhebliche Hirnleistungsstörungen davon.

Schmerzensgeld: 500.000 €

KG, 11.12.2017 – 20 U 19/14

Sachverhalt: Nach einer Zwillingsgeburt blieb aufgrund von Behandlungsfehlern ein Herz-Kreislauf-Stillstand eines der beiden Säuglinge unentdeckt. Folge: Der Säugling bedarf der lebenslangen Intensivpflege, kann nur in einem Schrägbett liegen und ist auf einen speziellen Rollstuhl angewiesen.

Schmerzensgeld: 500.000 €

OLG Oldenburg, 13.11.2019 – 5 U 108/18

Sachverhalt: Aufgrund von Behandlungsfehlern vor und während der Geburt kam es bei einem Säugling zu einer Sauerstoffunterversorgung. Konsequenz: Enzephalopathie, zerebrale Krampfanfälle, Saugstörung, Schluckstörung, Apnoen, Kreislaufinsuffizienz, lebenslange Intensivpflege.

Schmerzensgeld: 500.000 €

OLG Hamm, 19.03.2018 – 3 U 63/15

Sachverhalt: Ein Geburtshilfefehler führte zu einer Sauerstoffunterversorgung des ungeborenen Kindes. Folgen: Bewegungseinschränkungen, Kraftlosigkeit, Nahrungsaufnahme nur mit Hilfe anderer, Epilepsie, Gehörschädigung.

Schmerzensgeld: 400.000 €

OLG Dresden, 18.08.2020 – 4 U 1242/18

Sachverhalt: Eine Hochschwangere wurde wegen eines Darmverschlusses operiert, jedoch wurde es unterlassen, die Vitalwerte des Kindes im Mutterleib zu überwachen. Folge: Hypoxie im Mutterleib durch lebensbedrohliche Vitalparameter des Kindes. In Folge dessen kann dieses nicht selbständig laufen, aufrecht sitzen und leidet an kognitiven Einschränkungen.

Schmerzensgeld: 350.000 € [Kapitalisiert 425.000 €]

OLG Hamm, 04.04.2017 – 26 U 88/16

Sachverhalt: Eine unentdeckte Nabelschnurumschlingung im Mutterleib führte beim Kind zu einer Sauerstoffunterversorgung. Konsequenz: Allgemeine Entwicklungsstörung, expressive Sprachentwicklungsstörung, motorische Koordinierungsstörungen, Epilepsie.

Schmerzensgeld: 250.000 €

OLG Köln, 13.04.2016 – I-5 U 107/15

Sachverhalt: Der 42j. Kläger erlitt im Rahmen einer grob fehlerhaft durchgeführten Nasenscheidewandbegradigung eine Verletzung der Schädelbasis. Dies führte zu einer massiven Einblutung im Gehirn und einem Frontalhirnsyndrom. Der Kläger erlitt dadurch einen vollständigen Verlust des Orientierungsvermögens, der Konzentrationsfähigkeit, des Antriebs, der Entschlussfähigkeit, der Libido, des Geschmackssinnes und der Fähigkeit Freude zu empfinden. Insgesamt kam es zu einer nachhaltigen Veränderung der Persönlichkeit und zu vollständiger Erwerbsunfähigkeit.

Schmerzensgeld: 200.000 €

OLG Schleswig, 11.02.2002 - 4 U 62/00

Sachverhalt: Die 3j. Klägerin erlitt infolge einer Narkosefehlbehandlung einen hypoxischen Hirnschaden. Infolgedessen ist sie nun ein Intensivpflegefall. Sie wird nie sprechen können, muss auf Dauer gewickelt und gefüttert werden und kann weder gehen noch sitzen.

Schmerzensgeld: 150.000 €

OLG Hamm, 28.08.2018 – 24 U 127/16

Sachverhalt: Ein Rangierlokomotivführer stieß beim Rückwärtsfahren durch einen Tunnel mit dem Kopf gegen eine nicht eingeschaltete Lampe. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, musste 13 Wochen stationär behandelt werden und verstarb in einem Pflegefachzentrum.

Schmerzensgeld: 70.000 €

OLG Köln, 12.12.2014 – 19 U 39/14

Sachverhalt: Infolge eines Verkehrsunfalls erlitt die Klägerin ein Schädelhirntrauma II. Grades mit frontaler Gehirnquetschungsblutung und daraus resultierender Gehirnschädigung in Form einer dauerhaften „hirnorganischen Wesensveränderung“. Die Klägerin verbrachte 3 Wochen im Krankenhaus mit anschließendem vierwöchigem Rehabilitationsaufenthalt. Nunmehr bestehen dauerhafte Gangunsicherheit mit Schwindel, Beeinträchtigungen des Geruchs- und Geschmackssinns sowie Kopfschmerzen und einem ausgeprägten hirnorganischen Psychosyndrom. Der Klägerin wurde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

Schmerzensgeld: 55.000 €

OLG Dresden, 01.06.2018 – 4 W 448/18

Sachverhalt: Bei einer Lehrerin wurde behandlungsfehlerhaft ein Hirnimpulsgenerator zur tiefen Hirnstimulation eingesetzt. Konsequenz: Die Klägerin wurde dauerhaft erwerbsunfähig.

Schmerzensgeld: 35.000 €

OLG Düsseldorf, 07.11.2017 – 1 U 70/16

Sachverhalt: Ein Mann geriet als Beifahrer in einen Verkehrsunfall. Resultat: Schädelbasisbruch und Schädelhirntrauma, Brustkorbverletzung, psychische Beeinträchtigungen.

Schmerzensgeld: 35.000 €

OLG Brandenburg an der Havel, 17.01.2012 – 6 U 96/10

Sachverhalt: Die 35j. Klägerin erlitt infolge eines Unfalls im Rahmen eines Stuntworkshops ein Schädelhirntrauma II. Grades mit Gehirnquetschung und subduralem Bluterguss sowie traumatischer Hirnblutung. Die Klägerin verbrachte 7 Tage im Krankenhaus. Nunmehr leidet sie dauerhaft an Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen und einem leichten Aufmerksamkeitsdefizit.

Schmerzensgeld: 20.000 €

OLG Celle, 06.11.2018 – 14 U 61/18

Sachverhalt: Ein 81-jähriger Mann kollidiert auf dem Fahrrad mit einem parkenden PKW. Konsequenz: 9-tägiger stationärer Aufenthalt, vier Wochen neurologische Reha.

Schmerzensgeld: 12.000 €

OLG Naumburg, 03.11.2016

Sachverhalt: Ein Mann erlitt wegen eines rechtswidrigen Polizeieinsatzes eine Kopfplatzwunde und eine Oberarmverletzung. Folge: Gehirnerschütterung, chronisch auftretende Kopfschmerzen, Kurzzeitgedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen.

Schmerzensgeld: 10.000 €

OLG München, 06.04.2016 – 20 U 4602/15

Sachverhalt: Die Klägerin erlitt ein Schädelhirntrauma I. Grades, nachdem ihr eine 1 Kg schwere Holzfigur auf den Kopf gefallen war. Sie befand sich daraufhin in ambulanter ärztlicher Behandlung und war 6 Wochen beruflich eingeschränkt.

Schmerzensgeld: 2.000 €

OLG Hamm, 10.05.2016, - 26 U 107/15

Sachverhalt: Bei der 11j. Klägerin wurde der sog. „Grüne Star“ zu spät erkannt (Befunderhebungsfehler). Aufgrund der verspäteten Behandlung musste sich die Klägerin mehreren operativen Eingriffen am rechten Auge unterziehen. Diese führten zu einer hochgradigen Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit. Infolge der fehlerhaften Behandlung ist sie dauerhaft in ihrer Berufswahl sowie in der Ausübung sportlicher Aktivitäten eingeschränkt. Zudem besteht auf längere Sicht die Gefahr der vollständigen Erblindung.
Schmerzensgeld: 80.000 €

OLG Karlsruhe, 23.03.2016 – 14 U 138/14

Sachverhalt: Einem 16-jährigen Jugendlichen wurde vorsätzlich ein Trinkglas ins Gesicht geworfen. Dies führte zum Eintritt von Glassplittern ins Auge, die eine Sehkraftminderung bewirkten und eine dauerhafte Hornhautnarbe hinterließen.
Schmerzensgeld: 25.000 €

KG, 12.12.2016 - 20 U 90/13

Sachverhalt: Eine 49-jährige Frau ertaubte infolge eines groben Behandlungsfehlers auf einem Ohr.
Schmerzensgeld: 30.000 €

AG Meschede, 13.05.2015 – 6 C 411/13

Sachverhalt: Im Rahmen einer musikalischen Darbietung mit gesundheitsschädlichen Frequenzen erlitt der Kläger eine Gehörschädigung. Diagnostiziert wurde ein hochfrequenter diffuser Tinnitus.
Schmerzensgeld: 1.500 €

OLG Celle, 07.04.2016 – 1 U 79/15

Sachverhalt: Aufgrund eines Behandlungsfehlers erlitt eine Frau eine Unterarmverletzung in Form einer kompletten Nervendurchtrennung. Folge: Lähmung und Sensibilitätsstörungen.
Schmerzensgeld: 200.000 €

OLG München, 05.04.2018 – 24 U 3486/18

Sachverhalt: Durch den Zug des Arztes bei der Entbindung kam es zu einer dauerhaften Erschlaffung eines Arms.
Schmerzensgeld: 65.000 €

OLG Hamm, 19.11.2019 – 26 U 30/19

Sachverhalt: Durch einen groben Behandlungsfehler im Bereich der Gefäßchirurgie kam es bei einem 41-jährigen Mann zu einem Teilverlust der rechten Hand.
Schmerzensgeld: 50.000 €

OLG Hamm, 24.07.2014 – 26 U 4/13

Sachverhalt: Bei der 47j. Klägerin wurde bei fehlender Indikation eine schwere Schulteroperation durchgeführt. Folge der Operation war eine Zerstörung des Schulterdaches. Die Klägerin leidet seither an einer Schulterversteifung und damit einem nahezu vollständigen Funktionsverlust des linken Armes.
Schmerzensgeld: 50.000 €

LG Lübeck, 23.01.2014 – 12 O 341/12

Sachverhalt: Der Arzt ging bei dem 50j. Kläger fehlerhaft vom Vorliegen eines sog. Karpaltunnelsyndroms aus und führte ohne Indikation entsprechende Operation durch. Daraus resultierte schließlich der völlige Funktionsverlust der rechten Hand mit der Folge von Berufsunfähigkeit.
Schmerzensgeld: 30.000 €

OLG Karlsruhe, 16.07.2019 – 14 U 60/16

Sachverhalt: Eine Frau wurde auf dem Fahrrad durch eine Slackline zu Fall gebracht, die über einen Weg gespannt war. Sie erlitt eine Sprengung des Schultereckgelenks und eine Teilzerreißung des Kapsel-/Bandapparats, eine Gehirnerschütterung sowie eine Wirbelsäulenprellung.
Schmerzensgeld: 25.000 €

OLG Stuttgart, 18.10.2016, - 12 U 35/16

Sachverhalt: Durch einen Poller im Straßenbau erleidet ein Mann einen Kahnbeinbruch (Handknochen), es tritt eine Gelenkspalte in der Hand auf, HWS-Syndrom.
Schmerzensgeld: 15.000 €

OLG Köln, 13.03.2013 – 5 U 88/12

Sachverhalt: Infolge fehlerhafter Gipsruhigstellung eines Mittelhandbruches (in unphysiologischer Stellung) über sechs Wochen kam es bei der 44j. Klägerin zu „Morbus Sudeck“. Infolgedessen leidet die Klägerin dauerhaft unter starken Bewegungs– und Funktionsbeeinträchtigungen der Hand sowie Kraftminderung in Hand und Fingern und Schmerzen.
Schmerzensgeld: 15.000 €

LG Trier, 18.01.2017 – 5 O 109/15

Sachverhalt: Durch einen Fahrradunfall kommt es zum Bruch mehrerer Handgelenksknochen. Folge: Nur noch eingeschränkter Faustschluss, Griffstörungen, zusätzlich HWS-Beschwerden
Schmerzensgeld: 12.000 €

OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16

Sachverhalt: Ein Mann wurde im Rahmen eines rechtswidrigen Polizeieinsatzes am Oberarmnerv und am Schädel verletzt. Er erlitt eine Lähmung mit Gewebeschwund.
Schmerzensgeld: 10.000 €

LG München II, 22.04.2020 - 10 O 5592/16

Sachverhalt: Weil eine Gemeinde ihre Räum- und Streupflicht verletzte stürzte eine Frau und zog sich einen Oberarmtrümmerbruch zu, der in der Folge nicht vollständig abheilte.
Schmerzensgeld: 8.000 €

OLG Schleswig, 30.06.2016 – 11 U 111/15

Sachverhalt: Eine 70-jährige Frau wollte das Kirchgelände nach der Heiligabendmesse durch den Kirchhof verlassen, dieser war jedoch nicht ausreichend beleuchtet und eine dort befindliche, einzelne Stufe war nicht gekennzeichnet. Sie erlitt einen Bruch des Schulterblatts, musste sich einer 3-4 monatigen Heilbehandlung unterziehen und behielt Dauerschäden in Form von Bewegungseinschränkungen zurück.
Schmerzensgeld: 8.000 €

OLG Hamm, 18.02.2014 – 26 U 152/13

Sachverhalt: Der junge Kläger hatte sich eine hochgradige Schultergelenkssprengung zugezogen. Durch fehlerhafte Operation der Schulterverletzung (fehlerhafter Schraubensitz) kam es zur Heilungsverzögerung.
Schmerzensgeld: 8.000 €

LG Heidelberg, 22.04.2015 – 4 O 221/13

Sachverhalt: Die 58j. Klägerin konnte ihre rechte Hand nur sehr eingeschränkt nutzen, nachdem ihr zuvor implantierte Schrauben wieder entfernt werden sollten, was dem Arzt jedoch nicht gelang, da er für die sehr festsitzenden Schrauben kein geeignetes Werkzeug zur Hand hatte.
Schmerzensgeld: 5.000 €

OLG Koblenz, 11. November 2013 – 3 U 790/13

Sachverhalt: Die Klägerin zog sich beim Sturz über eine unkenntlich erhöhte Treppenstufe eine gering dislozierte Radiusfraktur (Unterarmfraktur) zu. Infolgedessen war die Klägerin 4 Wochen erwerbsunfähig. Noch zwei Jahre nach ihrem Sturz klagte sie über Bewegungseinschränkungen des rechten Armes und nächtlichen Schmerzen im Handgelenk.
Schmerzensgeld: 2.000 €

OLG Karlsruhe, 01.02.2017 – 7 U 97/16

Sachverhalt: Wegen eines Sturzes über ein mobiles Verkehrsschild erlitt eine Frau einen Bruch von vier Rippen. Diese wuchsen nicht wieder gerade zusammen.
Schmerzensgeld: 1.740.000 €

OLG Köln, 17.03.2010 – 5 U 51/09

Sachverhalt: Der Klägerin wurden auf nicht angezeigte Weise beide Brüste amputiert. Es lag zudem eine massive Aufklärungspflichtverletzung vor. Der Dauerschaden bezieht sich auf Entstellung, sowie erhebliche psychische Beeinträchtigungen.
Schmerzensgeld: 60.000 €

OLG Brandenburg, 29.05.2019 – 12 W 15/19

Sachverhalt: Nach einem Behandlungsfehler bei einer Operation der Lungenvenen kam es zu einer Verengung dieser Venen.
Schmerzensgeld: 28.000 €

OLG Hamm, 10.04.2018 – 26 U 67/17

Sachverhalt: Nach einer aufklärungsfehlerhaften Herzoperation erlitt ein 43-jähriger Mann einen Herzinfarkt.
Schmerzensgeld: 20.000 €

OLG Hamm, 12.08.2013 – 3 U 57/13

Sachverhalt: Bei der 66j. Klägerin wurde bestehender Brusttumor zu spät erkannt, da ihr behandelnder Arzt angeraten hatte, die nächste Mammographie erst zehn Jahre später durchführen zu lassen. Aufgrund der zu späten Erkennung musste sich die Klägerin schließlich einer Chemotherapie unterziehen, die sie sich bei früherer Erkennung hätte ersparen können.
Schmerzensgeld: 20.000 €

AG Soltau, 16.01.2013 – 24 C 390/12

Sachverhalt: Die Klägerin hatte sich eine erhebliche Brustkorbverletzung mit Rippenserienfrakturen und Flüssigkeit zwischen Lunge und den Rippen zugezogen. Sie befand sich daraufhin 18 Tage stationär im Krankenhaus. Zudem musste sie sich 4 Monate einer ambulanten Behandlung und Atemtherapie unterziehen. Die Klägerin hat seither mit Atembeschwerden zu kämpfen, die eine nichtunerhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität darstellen.
Schmerzensgeld: 8.000 €

LG Dortmund, 17.03.2016 – 4 O 210/11

Sachverhalt: Kläger sind die Erben einer an Brustkrebs verstorbenen Frau. Aufgrund eines Irrtums wurde dieser nach der Mammographieuntersuchung mitgeteilt, es sei kein Karzinom festgestellt worden. 7 Monate später verstarb die Frau. Das Gericht berücksichtigte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, dass die Frau aus dem Diagnoseirrtum „Vorteile“ gezogen habe und noch 7 unbeschwerte Monate verleben konnte.
Schmerzensgeld: 2.500 €

OLG München, 23.01.2020 – 1 U 2237/17

Sachverhalt: Wegen eines groben Behandlungsfehlers im Rahmen einer Operation an der Wirbelsäule erlitt ein 14-jähriges Mädchen eine Querschnittslähmung an einer weit oben liegenden Stelle der Wirbelsäule.
Schmerzensgeld: 500.000 €

OLG Hamm, 15.02.2019 – 11 U 136/16

Sachverhalt: Infolge eines Unfalls erlitt eine 18-jährige Frau eine Querschnittslähmung mit Kurzdarmsyndrom, Harninkontinenz und Empfängnisunfähig. Im Krankenhaus infizierte sie sich zudem mit einem MRSA-Keim.
Schmerzensgeld: 430.000 €

LG Frankenthal, 10.01.2020 – 4 O 494/15

Sachverhalt: Durch einen Unfall mit einem betrunkenen PKW-Fahrer erlitt ein Mann eine Querschnittslähmung und erhebliche psychische Beeinträchtigungen.
Schmerzensgeld: 400.000 €

OLG Hamm, 11.11.2016 – 26 U 111/15

Sachverhalt: Durch einen groben Befunderhebungsfehler trug eine 48-jährige Frau eine Querschnittslähmung an einer weit oben liegenden Stelle der Wirbelsäule davon.
Schmerzensgeld: 400.000 €

BGH, 26.10.2010 – VI ZR 307/09

Sachverhalt: Der 22j. Kläger ist infolge einer grob fehlerhaft übersehenen Halswirbelfraktur von der Halswirbelsäule abwärts (in Form von Tetraplegie) gelähmt und ist nunmehr ein Intensivpflegefall. Er kann sein Studium nicht fortführen und wird nie ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Schmerzensgeld: 350.000 € + 500 € Schmerzensgeldrente

OLG Celle, 26.06.2019 – 14 U 154/18

Sachverhalt: Infolge eines Unfalls erlitt eine 39-jährige Frau eine Querschnittslähmung ab etwa dem Halsansatz.
Schmerzensgeld: 275.000 €

OLG Hamm, 12.04.2004 – 3 U 264/03

Sachverhalt: Infolge fehlerhafter Bandscheibenoperation kam es bei der Klägerin zu einer Querschnittslähmung. Hier lag sowohl ein Behandlungsfehler, als auch eine Aufklärungspflichtverletzung vor. Der behandelnde Arzt hatte den Kläger operiert, obwohl die konservativen Behandlungsmethoden noch nicht ausgeschöpft worden waren. Über diesen Umstand wurde der Kläger nicht aufgeklärt.
Schmerzensgeld: 220.000 €

OLG Hamm, 15.12.2017 – 26 U 3/14

Sachverhalt: Unter Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht ließ sich ein 59-jähriger Mann an der Lendenwirbelsäule operieren. Es kam dabei zu einer querschnittslähmungsähnlichen Verletzung.
Schmerzensgeld: 200.000 €

OLG München, 18.07.2016 – 17 U 640/16

Sachverhalt: Die eingesetzte, jedoch fehlerhafte Bandscheibenprothese musste durch eine Nachoperation wieder entfernt werden.
Schmerzensgeld: 15.000 €

OLG Karlsruhe, 12.01.2011 – 7 U 149/08

Sachverhalt: Der 43j. Kläger hatte nach einer Wirbelsäulenverletzung ein Implantat erhalten, welches sich unerkannt gelockert hatte. Infolge der verspätet erkannten Implantatslockerung musste die Wirbelsäule schließlich im Bereich des 5. Lendenwirbels versteift werden. Der Kläger musste insgesamt 3 Operationen über sich ergehen lassen.
Schmerzensgeld: 15.000 €

KG, 08.09.2017 – 4 U 57/16

Sachverhalt: Wegen der Verletzung der Räum- und Streupflicht stürzte eine Frau und zog sich eine Verletzung des Brustwirbelkörpers zu.
Schmerzensgeld: 13.000 €

OLG München, 31.01.2018 - n/a

Sachverhalt: Wegen einer Attacke durch einen Hahn stürzte der 53-jährige Mann und zog sich einen Lendenwirbelbruch zu.
Schmerzensgeld: 10.000 €

OLG Koblenz, 16.03.2015 – 12 U 1010/14

Sachverhalt: Die Klägerin litt infolge eines Verkehrsunfalls an einem HWS-Syndrom mit mehrtägigen Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen sowie Schlafstörungen mit Nachtschweiß und Bewegungseinschränkungen im Bereich der HWS.
Schmerzensgeld: 600 €

BGH, 15.09.2015 – VI ZR 431/14

Sachverhalt: Im Rahmen einer Gallenblasenoperation kam es grob fehlerhaft zu einer massiven Verletzung der Strukturen im Bereich der Gallenblase des 35j. Klägers. Infolgedessen litt der Kläger unter starken Dauerschmerzen im Bauchbereich, erhöhter Infektionsgefahr und musste sich einer sehr langwierigen schmerzhaften Folgebehandlung u.a. 5 Nachoperationen) unterziehen.
Schmerzensgeld: 450.000 €

OLG Frankfurt am Main, 30.03.2012 – 8 U 89/11

Sachverhalt: Im Rahmen einer Darmspiegelung kam es zu einer Perforation (Schädigung) des Darms der 55j. Klägerin. Über dieses Risiko war die Klägerin nicht hinreichend aufgeklärt worden. Es kam zu einer Bauchfellentzündung. Vorübergehend musste ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden. Insgesamt waren 4 Operationen notwendig. Es bestand zwischenzeitlich Lebensgefahr. Zudem musste die Milz entfernt werden und die Klägerin litt an erheblichen Schmerzen.
Schmerzensgeld: 400.000 €

OLG Hamm, 03.07.2015 – 26 U 104/14

Sachverhalt: Aufgrund eines Befunderhebungsfehlers - es wurde unterlassen Blut- und Nierenwerte der 15j. Klägerin zu untersuchen – ist die Lunge der Klägerin nunmehr dauerhaft geschädigt. Es kam zur Ausbildung von Schrumpfnieren und dauerhafter Dialysepflicht.
Schmerzensgeld: 200.000 €

OLG Köln, 06.08.2014 – 5 U 137/13

Sachverhalt: Aufgrund unterlassener Darmspiegelung wurde bei der 48j. Klägerin eine bestehende Darmkrebserkrankung zu spät erkannt, die schließlich zum Tod der Klägerin führte. Trotz des hohen Darmkrebsrisikos der Klägerin (familiäre Vorbelastung) wurde es unterlassen, eine nach den Leitlinien empfohlene Koloskopie durchzuführen.
Schmerzensgeld: 150.000 €

LG Bremen, 31.03.2017 – 3 O 766/08

Sachverhalt: Wegen eines groben Behandlungsfehlers im Rahmen der Behandlung einer Nierenerkrankung musste sich ein 37-jähriger Mann zwei Nierentransplantationen unterziehen.
Schmerzensgeld: 100.000 €

OLG Stuttgart, 20.12.2018 – 1 I 145/17

Sachverhalt: Infolge einer im Bauchraum zurückgelassenen Nadel kam es bei einer 30-jährigen Frau zu einer starken psychischen Belastung wegen der Ungewissheit über die Notwendigkeit einer Operation zu deren Entfernung.
Schmerzensgeld: 75.000 €

OLG Hamm, 15.11.2016 – 26 U 37/14

Sachverhalt: Bei einer 47-jährigen Frau wurden zwei fehlerhafte Magenoperationen vorgenommen. Bei der zweiten Operation wurde der Magen nicht richtig positioniert und befestigt. Auch wurden die Nähte derart fehlerhaft gesetzt, dass der Magen zwei mal abkippte und sich verdrehte.
Schmerzensgeld: 70.000 €

LG Regensburg, 18.05.2017 – 4 O 5/15

Sachverhalt: Wegen eines Aufklärungsfehlers über die nicht dem medizinischen Standard entsprechende Alternative des Abwartens kam es bei einer 30-jährigen Frau zu einer dauerhaften Gebärunfähigkeit.
Schmerzensgeld: 35.000 €

OLG München 13.09.2013 – 10 U 1919/12

Sachverhalt: Der 43j. Kläger hatte sich bei einem Motorradunfall eine Hüftfraktur mit Oberschenkelhalsfraktur zugezogen. Infolgedessen leidet er dauerhaft an einer schweren Gehbehinderung aufgrund der verletzungsbedingten Beinverkürzung sowie einer Muskelminderung im Bereich der Hüftmuskulatur.
Schmerzensgeld: 200.000 €

LG Lübeck, 06.10.2016 12 O 48/13

Sachverhalt: Wegen eines Befunderhebungsfehlers blieb bei einem 12-jährigen Kind eine Hüftkopfablösung unentdeckt. Wäre sie rechtzeitig erkannt worden, hätte die Hüfte noch operativ stabilisiert werden können.
Schmerzensgeld: 90.000 €

OLG Karlsruhe, 17.05.2018 – 7 U 32/17

Sachverhalt: Weil ein 6-jähriges Kind nicht wieder einbestellt wurde, kam es zu einer Hüftkopfnekrose.
Schmerzensgeld: 70.000 €

OLG Saarbrücken, 28.08.2013 – 1 U 182/12

Sachverhalt: Aufgrund einer fehlerhaft behandelten Hüftpfannenfraktur (falsche Positionierung der Schrauben) musste dem 31j. Kläger schließlich ein künstliches Hüftgelenk implantiert werden. Infolgedessen hat er dauerhaft mit Bewegungseinschränkungen zu kämpfen mit Auswirkungen auf Alltag, Hobby und Beruf.
Schmerzensgeld: 65.000 €

LG Freiburg, 02.08.2019 – 1 O266/12

Sachverhalt: Wegen einer fehlerhaften Hüftprothese kam es bei einer 68-jährigen Frau zu einer Knochenaufspaltung.
Schmerzensgeld: 25.000 €

LG Freiburg, 15.10.2018 – 1 O 240/10

Sachverhalt: Die 48-jährige Klägerin nahm einen Hersteller von Hüftprothesen wegen einer fehlerhaften Prothese aus Produkthaftung in Anspruch.
Schmerzensgeld: 25.000 €

LG Freiburg, 24.02.2017 – 6 O 359/10

Sachverhalt: Eine fehlerhafte Hüftprothese verursachte bei einer 69-jährigen Frau schwere Komplikationen und Entzündungsreaktionen.
Schmerzensgeld: 25.000 €

LG Potsdamm, 05.10.2018 – 6 O 476/17

Sachverhalt: Wegen eines Fahrradunfalls mit einer geöffneten PKW-Tür kam es bei einer 73-jährigen Frau zu einer Beckenringfraktur und zusätzlichen Wunden.
Schmerzensgeld: 20.000 €

OLG Düsseldorf, 27.01.2015 – I-1 U 36/14

Sachverhalt: Infolge einer Streifkollision mit einem LKW erlitt der Kläger eine Hüftgelenkprellung mit leichtem HWS-Syndrom. Der Kläger befand sich in ambulanter Heilbehandlung und litt 6 Wochen unter körperlichen Beeinträchtigungen.
Schmerzensgeld: 1.000 €

OLG Oldenburg, 18.03.2020 – 5 U196/18

Sachverhalt: Bei dem damals 5-jährigen Kind wurden hämmorrhagische Nekrosen und somit auch die fortgeschrittene Menningokokkensepsis nicht erkannt. Das Kind verlor beide Unterschenkel und erlitt großflächige Vernarbungen. Bis heute leidet es an starken Schmerzen und hohen psychischen Belastungen. Es ist auf den Rollstuhl angewiesen und wir zeitlebens stark eingeschränkt bleiben. Dem Kind ist dies voll bewusst.
Schmerzensgeld: 800.000 €

OLG Hamm, 13.01.2017 – 26 U 6/16

Sachverhalt: Ein 59-jähriger LKW-Fahrer erlitt bei einem Unfall einen Schienbeinkopftrümmerbruch und einen mehrteiligen Wadenbeinbruch. Hinzu trat eine Verletzung eines Beinnervs und eine Beckenfraktur.
Schmerzensgeld: 125.000 €

OLG Köln, 10.01.2018 – 5 U 104/15

Sachverhalt: Wegen der Verletzung der Aufklärungspflicht über Risiken nach der Behandlung kam es bei einer 59-jährigen Frau zu einem schweren Oberschenkelhalsbruch.
Schmerzensgeld: 80.000 €

OLG Saarbrücken, 01.03.2019 – 4 U 143/13

Sachverhalt: Wegen eines unentdeckten Tumors kam es bei einem 56-jährigen Mann zu einer Oberschenkel und Beckenverletzung und zusätzlichen Komplikationen.
Schmerzensgeld: 70.000 €

Kammergericht, 21.11.2013 – 22 U 270/12

Sachverhalt: Die 27j. Klägerin zog sich unfallbedingt eine Kniescheibentrümmerfraktur mit Ruptur des vorderen und hinteren Kreuzbandes sowie eine Sprunggelenksfraktur Typ Weber-B zu. Infolgedessen musste sich die Klägerin 3 Operationen sowie einer langwierigen Heilbehandlung unterziehen. Zwischenzeitlich erlitt sie eine tiefreichende Beinvenenthrombose. Schmerzensgelderhöhend wurde zusätzlich eine posttraumatische Depression berücksichtigt.
Schmerzensgeld: 55.000 €

OLG Köln, 09.01.2019 – 5 U 13/17

Sachverhalt: Wegen eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers blieb bei einem 48-jährigen Arbeiter/Gerätebediener eine Erkrankung des Fußknochens unbemerkt. Diese Erkrankung bedingt, dass der Betroffene Fußbrüche erleidet ohne es zu bemerken, deshalb bestand eine hohe Amputationsgefahr.
Schmerzensgeld: 50.000 €

OLG Koblenz, 10.07.2017 – 12 U 193/16

Sachverhalt: Ein 28-jähriger Mann erlitt Kreuzband- und Seitenbandverletzungen an beiden Kniegelenken, zudem beidseitige Unterarmbrüche.
Schmerzensgeld: 50.000 €

OLG Naumburg, 13.02.2014 – 1 U 14/12

Sachverhalt: Infolge fehlerhafter Behandlung einer Tibiakopfmehrfachfraktur (Unterschenkelfraktur) bei unterlassener Thromboseprophylaxe musste das Bein der Klägerin amputiert werden.
Schmerzensgeld: 50.000 €

OLG Hamm, 11.01.2019 – 9 U 81/18

Sachverhalt: Ein 53-jähriger Mann erlitt bei einem Unfall einen Bruch des Unterschenkels in Form eines Bruchs des Schienbeinkopfes.
Schmerzensgeld: 46.000 €

OLG Schleswig, 02.07.2020 – 7 U 264/19

Sachverhalt: Die Klägerin erlitt als Motorradfahrerin einen Verkehrsunfall, bei dem Sie eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes, eine Außenmeniskushinterhornläsion sowie eine Innenbandruptur erlitt.
Schmerzensgeld: 40.000 €

LG Wiesbaden, 22.10.2019 – 9 O 218/18

Sachverhalt: Infolge eines Unfalls erlitt ein 19-jähriger Gymnasiast eine komplexe Kniegelenksverletzung in Form eines Risses des vorderen und hinteren Kreuzbands.
Schmerzensgeld: 40.000 €

OLG Köln, 26.07.2017 – 5 U 152/15

Sachverhalt: Mangelnde Aufklärung vor einer Arthroskopie und fehlerhafte Entfernung eines freien Gelenkkörpers im rechten Knie mit Läsion des Nervus saphenus und Hämatomen am Ober- wie Unterschenkel.
Schmerzensgeld: 40.000 €

OLG Oldenburg, 24.10.2018 – 5 U 102/18

Sachverhalt: Ein schwerer ärztlicher Fehler führte zu einem Knorpelschaden mit tiefen Riefen und massiven Schmerzen des Patienten.
Schmerzensgeld: 20.000 €

OLG Stuttgart, 13.12.2016 – 6 U 137/14

Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall erlitt der Motorradfahrer eine Mehrfragmentfraktur der rechten Kniescheibe, eine Fragmentsprengung des Gelenkkopfes am Schienbeinhöcker und eine Endgliedfraktur des rechten Zeigefingers, die damit endete, dass ein Teil des Fingers amputiert werden musste. Als Spätfolgen erlitt der Kläger eine PTBS sowie ein chronisches Schmerzssyndrom.
Schmerzensgeld: 20.000 €

OLG Köln, 06.12.2018 – 3 U 4918

Sachverhalt: Wegen eines Unfalls erlitt ein 59-jährige LKW-Fahrer einen schweren Knöchelbruch und einen Riss des Sprunggelenksbands. Wegen Taubheitsgefühlen im Fuß konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Schmerzensgeld: 18.000 €

OLG München, 10.07.2008 – 1 U 4923/07

Sachverhalt: Infolge des fehlerhaften Einsatzes eines Kreuzbandersatzes leidet der Kläger an dauerhaften Bewegungseinschränkungen. Spaziergänge sind nur noch maximal 30 Minuten möglich. Auf sein vorheriges Hobby Fußballspielen muss der Kläger nunmehr vollständig verzichten.
Schmerzensgeld: 15.000 €

OLG Köln, 16.01.2019 – 5 U 29/17

Sachverhalt: Mangelhafte Aufklärung vor operativer Behandlung eines mittigen Oberschenkelhalsbruchs.
Schmerzensgeld: 10.000 €

OLG Naumburg, 25.03.2013 – 1 U 114/12

Sachverhalt: Die Klägerin hatte sich bei einem Unfall eine verschobene Oberschenkelhalsfraktur zugezogen. Die Klägerin musste angesichts der Entfernung des Fixierungsmaterials zweimal operiert werden. Dazu war sie 5 Monate erwerbsunfähig und leidet dauerhaft unter leichten Belastungs – und Bewegungseinschränkungen.
Schmerzensgeld: 5.000 €

OLG Bremen, 13.03.2013 – 1 U13/12

Sachverhalt: Infolge eines Unfalls während des Tennistrainings zog sich der Kläger eine Knieverletzung mit Kniescheibensehnenabriss im rechten Kniegelenk sowie Partellasehnenruptur zu. Seither besteht eine deutliche Belastungsminderung im betroffenen Knie und daraus resultierend eine Gehbeeinträchtigung.
Schmerzensgeld: 4.500 €

OLG Hamm, 14.03.2014 – I-9 U 103/13

Sachverhalt: Der Kläger erlitt infolge eines Unfalls ein Polytrauma mit Brustwirbelberstungsfraktur sowie Brustwirbelkompressionsfrakturen, Schädelhirntrauma mit Hirnödem und eine schwere linksseitige Lungenkontusion. Der Kläger befand sich 5 Monate in stationärer Behandlung und musste für 4 Tage künstlich beatmet werden. Im Bereich der Wirbelsäulenverletzungen hat sich eine dauerhafte „somatoforme Schmerzstörung“ entwickelt.
Schmerzensgeld: 40.000 €

OLG Oldenburg, 08.03.2016 – 13 U 69/15

Sachverhalt: Die Klägerin erlitt durch den Tod ihres 22j. Sohnes (Jet-Ski-Unfall) eine schwere depressive Krise, die laut Gericht über eine „normale Trauerreaktion“ hinausging (sog.“Schock- oder Fernwirkungsschaden“). Das Gericht minderte das Schmerzensgeld aufgrund des Mitverschuldens des Sohnes der Klägerin.
Schmerzensgeld: 10.000 €

BGH, 27.01.2015 – VI ZR 548/12

Sachverhalt: Der 47j. Kläger musste infolge eines Verkehrsunfalls den Tod seiner Ehefrau unmittelbar miterleben. Seither leidet er an psychischen Beeinträchtigungen (sozialer Rückzug, Schweißausbrüche, Ängste, Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags), die laut Gericht den natürlichen Prozess der Trauerverarbeitung übersteigen.
Schmerzensgeld: 4.000 €

AG Hagen, 24.04.2013 – 19 C 269/11

Sachverhalt: Die Klägerin litt infolge eines Verkehrsunfalls an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mit starker psychischer Belastungssituation und erheblichen Kopfschmerzen und Übelkeit. Zudem kam es bei der Klägerin zu Schlafstörungen und albtraumartigem Durchleben des Unfallereignisses, erhöhter Affektlabilität und Angstgefühlen bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
Schmerzensgeld: 4.000 €

LG Düsseldorf, 12.12.2013 – 3 O 389/08

Sachverhalt: Infolge fehlerhafter Geburtshilfe einer Hebamme bei einer Hausgeburt kam es bei dem Neugeborenen zu einem hypoxischen Hirnschaden mit Tetraplegie. Weitere Folgeschäden: Blindheit, Schwerhörigkeit, Apallisches Syndrom und Epilepsie. Der Kläger wird nie ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Schmerzensgeld: 550.000 €

LG Kleve, 09.02.2005 – 2 O 370/01

Sachverhalt: Die Klägerin kam asphyktisch zur Welt. Es kam postnatal zu Krampfanfällen und einem Hirnödem. Die Klägerin ist infolgedessen zeitlebens auf intensive pflegerische Betreuung angewiesen. Sie leidet unter lebensbedrohlichen und sehr schmerzhaften spastischen Krampfanfällen und musste sich bereits im frühkindlichen Alter zahlreicher risikoreicher Operationen unterziehen.
Schmerzensgeld: 400.000 € + 500 € Schmerzensgeldrente

OLG Düsseldorf, 18.04.2013 – 8 U 24/12

Sachverhalt: Infolge eines Geburtsfehlers kam es bei dem Neugeborenen zu schwerster hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie mit besonders stark ausgeprägter Hirnschädigung
Schmerzensgeld: 350.000 €

OLG Koblenz, 26.02.2009 – 5 U 1212/07

Sachverhalt: Der Kläger erlitt infolge eines zu spät eingeleiteten Kaiserschnitts eine Hirnschädigung. Der Mutter des Kindes wurden zusätzlich 500 € Schmerzensgeld zugesprochen, da diese durch die verzögerte Schnittentbindung sowie das mehrfache, unnütze Ansetzen der Saugglocke zusätzliche physische und psychische Schmerzen erleiden musste.
Schmerzensgeld: 350.000 €

OLG München, 23.12.2011 – 1 U 3410/09

Sachverhalt: Infolge eines Geburtsfehlers (Nabelschnurvorfall mit Sauerstoffunterversorgung) ist der Kläger seit Anbeginn seines Lebens ein Intensivpflegefall. Kommunizieren ist ihm nur mittels speziellem Sprachcomputers möglich. Der Kläger kann lediglich wenige Minuten an einem Gehwagen zurücklegen. Die Handhabung eines Rollstuhls hingegen ist nicht möglich. Das zugesprochene Schmerzensgeld befindet sich angesichts der schwersten Schädigungen in einem unerträglich niedrigen Bereich.
Schmerzensgeld: 300.000 €

OLG Oldenburg, 28.11.2012 – 5 U 182/11

Sachverhalt: Infolge eines Geburtshilfefehlers erlitt der Kläger eine Hirnschädigung, die ihn dauerhaft zu einem Intensivpflegefall macht. Er kann zwar etwas laufen, ist in seiner Feinmotorik allerdings höchst eingeschränkt. Zudem kann er dauerhaft weder hören noch sehen.
Schmerzensgeld: 175.000 €

OLG Frankfurt a.M., 11.12.2012 – 13 U 199/98

Sachverhalt: Aufgrund falscher Einschätzungen der Geburtshelfer kam es bei dem Kläger zu einer sog. Schulterdystokie. Dies führt dauerhaft zu schweren Bewegungsbeeinträchtigungen des Oberarms und fast völliger Funktionslosigkeit der rechten Hand.
Schmerzensgeld: 50.000 €

OLG Düsseldorf, 10.01.2002 – 8 U 49/01

Sachverhalt: Infolge eines Geburtshilfefehlers kam es bei dem Neugeborenen zu einer oberen Plexuslähmung nach Schulterdystokie mit erheblichen Dauerfolgen und Wirbelsäulenbeeinträchtigungen.
Schmerzensgeld: 13.000 € + 100 € Schmerzensgeldrente

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