Depressionen & Burn-out
13. Oktober 2021Etwa 65 % unserer Mandate im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) betreffen Berufsunfähigkeit (BU) wegen einer psychischen Grunderkrankung wie Depressionen oder Burn-out....
Für Verbraucher wird es immer wichtiger, gegen die Folgen von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität private Vorsorge zu treffen. Im Hinblick auf perspektivisch deutlich geringere Leistungen der Sozialversicherungssysteme wird private Absicherung immer wichtiger. Die Versicherungsnehmer erhoffen sich dabei von den privaten Versicherungen Schutz und im Bedarfsfall schnelle Hilfe. Doch sobald der Versicherungsfall eintritt, sieht es oft anders aus: Die Versicherung zahlt nicht oder will nicht in vollem Umfang leisten.
In diesem Fall sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Denn: Ohne fachanwaltliche Hilfe stehen Sie gegenüber der Versicherung auf verlorenem Posten. Die Spezialisten der Fachanwaltskanzlei Laux Rechtsanwälte kennen die Taktiken der Versicherer und können dank ihrer jahrelangen Expertise entscheidend dazu beitragen, dass Leistungen von Ihrer Versicherung auf kürzestem Wege gezahlt werden.
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten Sie kompetent und effizient in allen versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen des Personenversicherungsrechts (nicht Sachversicherungsrecht):
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Laux vertreten niemals die Versicherungsunternehmen, sondern ausschließlich die versicherte geschädigte Person.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen zuverlässig - sowohl außergerichtlich als auch, wenn nötig, in einem Rechtsstreit.
Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Kanzleisekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte für eine kompetente Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte.
Private Versicherungsgesellschaften haben Wirtschaftlichkeit, den Aktienkurs und die Anliegen der Investoren im Sinn, weniger Blick und Interesse für die Notsituationen, in denen sich die Versicherten bei Krankheit oder nach einem Unfall befinden.
Im Bereich des Sozialversicherungsrechts sieht es ähnlich aus: Die sozialen Sicherungssysteme stehen unter Druck, Sparen steht auch dort auf der Agenda.
Somit steht der Versicherte in beiden Versicherungssystemen ohne fachanwaltliche Hilfe auf verlorenem Posten.
Allein gegen das geschulte Personal des Versicherers anzutreten, um die eigenen Interessen zu wahren, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Ein speziell im Versicherungsrecht geschulter Rechtsanwalt kann dabei helfen, berechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers durchzusetzen und einen Rechtsstreit - außergerichtlich als auch vor Gericht - schnellstmöglich zu einem Erfolg für den versicherten geschädigten Mandanten zu führen. Routine, Effizienz und kurze Informationswege verkürzen für Sie den Weg zur ersten bzw. vollständigen Zahlung Ihrer Versicherung.
Haben Sie Zweifel bzgl. Ihrer Ansprüche? Gern beraten wir Sie umfassend, transparent und auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu beziffern, etwa wenn es darum geht, einen Haushaltsführungsschaden zu berechnen oder die Zahlungen der privaten Unfallversicherung zu benennen – kommen Sie auf uns zu und schildern Sie uns die Details!
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zeichnet sich durch besondere Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet aus. Zur Erlangung des Fachanwaltstitels müssen laut Fachanwaltsordnung (FAO) außerordentliche theoretische Kenntnisse sowie umfassende praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Zusätzlich unterliegt ein Fachanwalt der Verpflichtung der regelmäßigen Weiterbildung, sodass er stets aktuell fortgebildet ist.
Zum Versicherungsrecht gehört neben dem Privatversicherungsrecht auch das Sozialversicherungsrecht.
Unsere Fachanwaltskanzlei ist hoch spezialisiert und ausschließlich in den folgenden Versicherungsarten im Personenversicherungsrecht
tätig, nicht jedoch im Sachversicherungsrecht.
In diesen Bereichen des Versicherungsvertragsrechts liegt unsere Kompetenz, auch wegen unserer fachübergreifenden Tätigkeit im Medizin- und Sozialversicherungsrecht sowie unserer Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Ärzten. So können wir mit geballter Kompetenz für das Recht der Versicherungsnehmer kämpfen und sicher stellen, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen!
Die Versicherung zahlt nicht?
+49 30 33 77 373 10
Sie haben private Versicherungen / Versicherungsarten, beispielsweise
abgeschlossen um sich und Ihre Familie im Fall des Falles finanziell abzusichern. Doch nun ist der Versicherungsfall eingetreten und die Versicherung zahlt nicht, nur eingeschränkt oder spielt auf Zeit und verweigert Ihren Versicherungsschutz?
Regulierungsverweigerungen und absichtliche Verzögerungen der Versicherungen stehen leider auf der Tagesordnung. Schlimmstenfalls können sich derartige Gemetzel bei der Verweigerung des Versicherungsschutzes existenzgefährdend für den Geschädigten auswirken, von der emotionalen und psychischen Belastung ganz zu schweigen.
Gerade im Hinblick auf die persönliche Betroffenheit von Mandanten sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in vertraulichen Beratungsgesprächen verständnisvoll für die Geschädigten und gleichzeitig resolut gegenüber zahlungsunwilligen Versicherungen. Finden Sie heraus, wie unser Anwalt bei einer Unfallversicherung, Lebensversicherung etc. helfen kann, die nicht zahlt!
Leider werden Versicherte häufig hingehalten und die Regulierung unnötig in die Länge gezogen. „Der Leistungsfall muss erst geprüft werden“ oder „Es fehlen noch notwendige Auskünfte und Unterlagen über den Versicherungsfall“ sind häufige Erklärungen der Versicherer für ihr zögerliches Prüfungs- und Regulierungsverhalten.
Es kommt sogar vor, dass der Versicherte über Jahre hinweg im Unklaren darüber gelassen wird, ob der Versicherer zahlungsbereit ist oder nicht. Häufig werden nach jahrelangem Papierkrieg, bei dem man leicht die Übersicht verlieren kann, Berufsunfähigkeitsrenten oder Invaliditätsleistungen schließlich mit falschen Begründungen abgelehnt oder gekürzt - alles angeblich gestützt durch das Versicherungsvertragsrecht.
Frau K. erkrankte im Jahr 2011, vertraute auf das Therapiekonzept ihrer Ärztin und hoffte, im Jahr 2012 wieder vollständig arbeitsfähig zu sein.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüfte derweil, ob die Patientin Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten sollte, oder vielleicht doch eine Dauerrente wegen Erwerbsunfähigkeit fließen sollte.
Zwei Jahre nach Beginn der Krankheit ging es Frau K. noch nicht wieder gut. Sie konnte nach wie vor nicht arbeiten gehen. Im Jahr 2014 entschied die DRV, dass bei ihr volle Erwerbsunfähigkeit vorliege und Teilhabeleistungen der DRV nicht als sinnvoll zu bewerten.
Daraufhin meldete Frau K. bei der Debeka ihre Berufsunfähigkeit.
Die Versicherung musste die starken gesundheitlichen Einschränkungen der Frührentnerin akzeptieren und die monatliche BU-Rente leisten. Allerdings zahlte sie die Renten erst ab Mai 2014 und nicht bereits seit Beginn der Erkrankung im Jahr 2011. Frau K. hatte jedoch drei Jahre lang nur ein eingeschränktes oder gar kein Einkommen. Sie schaltete einen Anwalt für Versicherungsrecht ein, klagte gegen die Versicherung und bekam (natürlich) recht.
Weitere typische Ablehnungsargumente der Versicherungen sind
Man habe bei Prüfung des Versicherungsfalles feststellen müssen, dass der Versicherte unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben, beispielsweise zu seinen Vorerkrankungen, gemacht habe. Der Vertrag sei daher unwirksam.
Selbst bei einem Vertragsabschluss über einen Versicherungsmakler ist der Versicherungsnehmer nicht vor einer Anschuldigung der arglistigen Täuschung geschützt und die Versicherung kann im Ergebnis mit Vertragsbeendigung oder zumindest mit Vertragsanpassung und höherer Versicherungsprämie reagieren. Zum dem eigentlichen Problem - Berufsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit - kommt dann keine Hilfe, sondern nur zusätzlicher, nervenaufreibender Ärger.
Bei Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch die Versicherung sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Versicherungen wenden heutzutage immer häufiger (vermeintliche) arglistige Täuschung bei der Nachprüfung von Vertragsangaben ein. Doch nicht in jedem Fall stellen fehlende und falsche Angaben auch einen Grund zur Anfechtung eines Versicherungsvertrages dar.
Die Versicherung muss beweisen, dass der Versicherte bei der Angabe falscher Tatsachen oder der Nichterwähnung relevanter Umstände arglistig - insbesondere wissentlich und willentlich - gehandelt hat. Im Gegenzug braucht der Versicherte den erhobenen Vorwurf nicht zu entkräften.
Bei der Anfechtung eines Versicherungsvertrages muss sich der Versicherer außerdem an eine absolute Frist ab Vertragsabschluss von zehn Jahren halten. Danach kann ein Versicherungsvertrag nicht mehr wegen unrichtiger Gesundheitsangaben angefochten werden.
Versucht auch Ihr Versicherer sich durch den Vorwurf der arglistigen Täuschung von Leistungen zu befreien? Finden Sie sich nicht damit ab! Wenden Sie sich an einen im Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt. Von Ihrem Rechtsanwalt erfahren Sie mehr zum Thema, er steht Ihnen als Ratgeber zur Seite.
Auch Obliegenheitsverletzungen sind ein ständiges Problem im Versicherungsrecht.
Obliegenheiten sind vertraglich festgelegte Verhaltenspflichten, bei deren Verletzung der Versicherungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden kann oder sogar ganz wegfallen kann.
Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbestimmungen entpuppen sich für den Versicherten oft als recht problematisch. Denn wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen möchten und hierzu erstmals einen sorgfältigen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, könnten Sie wegen vieler Klauseln unangenehm überrascht werden und auch Verständnisprobleme mit diesem Wirrwarr von Regelungen in unverständlichem Versicherungsdeutsch haben.
Versicherungsrecht ist reines Vertragsrecht und erfordert ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen sowie umfassende Kenntnisse über die Wirksamkeitsanforderungen, die an bestimmte vertragliche Klauseln von Gesetzgebern und Rechtsprechung gestellt werden. Daher ist es besonders ratsam, sich einen erfahrenen Fachanwalt mit Spezialisierung im Rechtsgebiet Versicherungsrecht zu suchen.
Versicherer berufen sich regelmäßig auf (vermeintliche) Obliegenheitsverstöße der Versicherungsnehmer. Denn bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung sind sie berechtigt, ihre Leistungen verhältnismäßig zu kürzen. Allerdings trifft dies nur zu, wenn der Versicherer auch seiner Belehrungspflicht in einer “gesonderten Mitteilung in Textform” nachgekommen ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit oben genannten Urteil klar gestellt.
Der Inhaber eines Unternehmens hatte sich gegen die nicht ordnungsgemäße Belehrung durch den Versicherer gewehrt. Der Unternehmer besaß eine Firmenschutzversicherung, die auch Einbruchsdiebstahl umfasste. Bei einem von ihm angezeigten Einbruch sollen eine Reihe von Werkzeugen und Maschinen entwendet worden sein. Daraufhin beanspruchte er Versicherungsleistungen.
Von der Versicherung wurde er aufgefordert, Fragen zur Aufklärung des Sachverhalts zu beantworten. Das Schreiben beinhaltete eine Belehrung über die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur richtigen und vollständigen Auskunft zum Schadensfall und die Folgen bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben. Dieser Belehrungstext war allerdings kaum drucktechnisch vom restlichen Text hervorgehoben.
Der Versicherer zweifelte den Einbruch an, behauptete, der Versicherungsnehmer habe die Fragen nicht ausreichend und teilweise unzutreffend beantwortet und weigerte sich zu zahlen. Der Unternehmer hingegen verwies auf eine nicht ordnungsgemäße vorherige Belehrung durch die Versicherung und erhob Klage. Diese Klage wurde in zwei Vorinstanzen abgewiesen, wogegen der Versicherte wiederum mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Berufung einlegte.
Der BGH gab nun dem Kläger Recht. Laut des Urteils sei es erforderlich, die Belehrung drucktechnisch derart hervorzuheben, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebe und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden könne. Hierfür stünden dem Versicherer sowohl drucktechnische Mittel wie eine vom übrigen Text abweichende Schriftart, -größe oder -farbe sowie Fett- oder Kursivdruck und Zeilenabstand als auch grafische Mittel wie Balken, Kästen, Pfeile oder besondere Hintergrundfärbung zur Verfügung. Genüge eine Belehrung diesen Anforderungen, ist kein “Extrablatt” nötig und sie könne auch auf einem Schadensmeldungsfragebogen oder in einem Schreiben erfolgen, in dem der Versicherer Fragen zur Aufklärung des Versicherungsfalles stelle. Die Belehrung werde ihrer Warnfunktion gerade dann gerecht, wenn sie im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den an den Versicherungsnehmer gerichteten Fragen erfolge, deren unvollständige oder unrichtige Beantwortung für ihn Gefahren bergen.
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Als Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten wir seit Jahren Mandanten speziell in Fragen des privaten Personenversicherungsrechts. Dabei bringt es unsere Spezialisierung mit sich, dass wir Mandanten in ganz Deutschland betreuen. Wir nehmen Gerichtstermine vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr, der Sitz unserer Kanzlei in Berlin ist nur der Ausgangspunkt unserer Tätigkeit!
Es wird für Verbraucher immer wichtiger, private Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität zu treffen. Angesichts kontinuierlich gekürzter Leistungen in der Sozialversicherung ist die private Absicherung heute unentbehrlich. Der Abschluss privater Versicherungsverträge soll Versicherungsnehmern Schutz bieten und die eigene Weitsicht soll sich im Bedarfsfall auszahlen.
Jedoch passiert es nicht selten, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht oder nicht in vollem Umfang geleistet wird. Der harte Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt gibt den Versicherern wenig Spielraum für Kulanzleistungen.
Was wir in unserer täglichen Anwaltspraxis erleben ist oftmals das Folgende: Die Versicherer sind zu streng ökonomischen Entscheidungen gezwungen, schulen ihr Personal in der Sachbearbeitung entsprechend, was mitunter auch die Abwehr berechtigter Ansprüche zur Folge hat. Der wehrhafte Versicherungsnehmer, der seine eigenen Interessen wahren will, muss sich auf rechtliche Auseinandersetzungen einstellen.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern und werden für Sie als Anwalt für Versicherungsrecht tätig! Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch, per E-Mail und unser Kontaktformular.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Etwa 65 % unserer Mandate im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) betreffen Berufsunfähigkeit (BU) wegen einer psychischen Grunderkrankung wie Depressionen oder Burn-out....
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