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Wenn die Sozialversicherung nicht zahlt

Joachim Laux Fachanwalt, für Medizinrecht und Versicherungsrecht und Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Ihr Team in Sachen Sozialversicherungsrecht.

Gleich zwei erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kümmern sich in unserer Kanzlei um Ihr Sozialrechtsmandat:

  • gesetzliche Krankenkasse z. B. unterschiedliche Auffassung über Arbeitsunfähigkeit
  • gesetzliche Unfallversicherung z. B. nach Wege- oder Arbeitsunfällen oder Anerkennung einer Berufskrankheit, Invaliditätsgrad
  • gesetzliche Rentenversicherung z. B. Differenzen bei der Anerkennung oder Zahlung der Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente)

Spezialisten im Sozialversicherungsrecht

Die Kassen bei den Sozialversicherungen sind leer. Es wird mit allen Mitteln versucht, nicht zahlen zu müssen. Zudem mahlen Behördenmühlen langsam. Somit steht der Versicherte im Schadensfall doppelt auf verlorenem Posten, wenn er sich nicht kompetente, anwaltliche Hilfe holt.

Die Kanzlei Laux vertritt immer nur die Versichertenseite.

Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Berlin und Brandenburg

Ihr Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht: Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht Frau Arendt-Boellert

Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche gestaltet sich oftmals wie ein zäher Spießrutenlauf.

Wir helfen Ihnen - damit Sie schnell und vollumfänglich Ihre Leistungen bekommen und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen:

  • auf Versorgung mit medizinischen Leistungen und Arzneimitteln,
  • bei der Geltendmachung von Leistungen aus Arbeitsunfällen,
  • Berufskrankheiten und Schadensfällen (Verletztengeld, Verletztenrente, Teilhabeleistungen),
  • bei Rentenansprüchen wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung und
  • bei der Klärung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis zur Erwerbsunfähigkeit sowie
  • des Grades der Behinderung (GdB) unter Berücksichtigung der versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Sämtliche Mandate betreuen wir sowohl im außergerichtlichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.

Kurze Wege und gute Kenntnisse in den regionalen Eigenheiten der Sozialversicherungen haben uns zu einer gefragten Anwaltskanzlei für Sozialversicherungsrecht vor allem in der Region Berlin-Brandenburg gemacht.

Da Sozialrechtsmandate oft als Folgemandate bei Berufsunfähigkeitsrente, Unfallverletzungen oder Medizinfehlern von uns mit erledigt werden und wir auf bestimmte Erkrankungen wie Querschnittslähmung, ME/CFS, MS, Endometriose, Posttraumatische Hirnschäden und Migräne spezialisiert sind, vertreten wir unsere Mandanten oft auch bundesweit im Sozialrecht.

Wir beraten Sie gern persönlich
  • Montag bis Donnerstag
  • 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 09:00 bis 14:00 Uhr

Unsere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Krankenversicherungs- und Vertragsarztrecht (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Rentenversicherung (SGB VII)
  • Schwerbehinderung (SGB IX)
  • Opferentschädigung (OEG)

Das Sozialversicherungsrecht ist umfangreich. Bei Problemen mit der Sozialversicherung wissen Versicherte meist nicht genau, wie sie sich verhalten sollen bzw. an wen sie sich wenden sollen.

Was genau ist die Sozialversicherung und was beinhaltet sie?

Die Sozialversicherung an sich soll der gegenseitigen Hilfe ihrer Mitglieder dienen. Zu ihr gehört

  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • die Unfallversicherung,
  • die Rentenversicherung und
  • die Pflegeversicherung.

Dementsprechend ergeben sich sozialrechtliche Ansprüche aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Rentenversicherung (DRV), der Unfallversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht.

Am gängigsten sind hierbei die

  • Ansprüche auf Krankengeld,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • Unfallrente und
  • Anerkennung der Behinderteneigenschaft.

Wie macht man Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung geltend?

Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche gestaltet sich oftmals nicht ganz einfach. Hat man erst einmal den Antrag beim Versorgungsamt gestellt, so lässt sich die Behörde zur Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft unverhältnismäßig viel Zeit, bemisst den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig oder erkennt ein Merkzeichen nicht zu.

Für den Versicherten ist die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zur Erlangung von Rechten und Nachteilsausgleichen meist von besonderer Bedeutung.

Doch auch in Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenkasse kommt es immer wieder zu sich ähnelnden Problematiken. So wird der Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit einer medizinischen Leistung nicht anerkannt, die Zahlung von Krankengeld eingestellt oder gar der Versichertenstatus angezweifelt. Der im Mahlwerk der Behörde gefangene Versicherte hat oft große Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht einschalten?

Zur Durchsetzung der Ansprüche kann es bereits schon bei Einlegen eines Widerspruchs hilfreich sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vor allem aber im Verwaltungsgerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll.

Als Anwalt für Sozialversicherungsrecht sind wir erfahren in der sachgerechten Argumentation sowie der Auswertung von den im Verfahren eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung!