Erfolge

  1. Berufsunfähigkeit – Regulierungshilfe und gerichtliche Vertretungen
  2. Arzthaftung – Behandlungsfehler
  3. Personenschaden nach Unfall
  4. Private Unfallversicherung – Invaliditätsleistungen
  5. Rechtsschutzversicherung – Deckungsklagen
  6. Krankentagegeldversicherung

1. Unsere Erfolge im Bereich Berufsunfähigkeit – Regulierungshilfe und gerichtliche Vertretungen

Durchsetzung der vollen BU-Rente bei ME/CFS in der 1. Instanz

LG Stuttgart, Urteil 30. April 2024 -16 O 306/21-

Nachdem unser Mandant im Oktober 2015 einen körperlichen und psychischen Zusammenbruch erlitt, leidet dieser u.a. an einem ME/CFS, die es ihm unmöglich machte, weiterhin seiner selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Seine Firma musste der Mandant aufgeben und versuchte, mit seinen begrenzten gesundheitlichen Möglichkeiten im Angestelltenverhältnis weiterhin berufstätig zu sein. Seit Oktober 2015 ist er jedoch berufsunfähig. Er beantragte die im zustehende Berufsunfähigkeitsrente, sein Versicherer lehnte die Leistungen jedoch aufgrund zwei von der Krankentagegeldversicherung des Mandanten erstellten Gutachtens ab. Wir wurden mit der Durchsetzung der BU-Renten beauftragt, der Versicherer verweigerte jedoch die Einigung auf einen fachlich geeigneten Gutachter, sodass die Berufsunfähigkeitsrenten durch uns vor dem Landgericht Stuttgart eingeklagt wurden. Hier konnten wir – wie erwartet – rückwirkende BU-Ansprüche (Rente + Beitragsbefreiung) für 4 Jahre (ab 09/2016) wegen ME/CFS durchsetzen und die im Laufe des Verfahrens aufgeworfenen Einwände des Versicherers wegen vermeintlich fehlender Fälligkeit und Verjährung vollständig abwehren.

Durchsetzung des vollen Rentenanspruchs aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Post-Covid-Syndrom

Anerkenntnis v. 22.04.2024

Nach einer SARS-CoV-2-Infektion in 08/22 leidet unsere 31-jährige Mandantin an einem schweren Long-Covid-Syndrom

Die Mandantin leidet an Einschränkungen in der Daueraufmerksamkeit, Konzentration und Ausdauer. Zudem benötigt sie regelmäßige Ruhephasen und weist starke Einschränkungen in der körperlichen Leistungsfähigkeit auf. Das Krankheitsbild entspricht einem schweren Fall von ME/CFS. Der Versicherer machte Eingreifen von Ausschlussklausel wegen psychischer Erkrankung geltend, aufgrund unserer Intervention hat er seine Leistungspflicht im Rahmen des Mandats dann aber voll anerkannt.

Durchsetzung des vollen Rentenanspruchs aus einer Existenzschutzversicherung (AXA ) bei einem Post-Covid-Syndrom

Teilanerkenntnis v. 18.09.2023, LG Köln, 26 O 108/23

Nach einer SARS-CoV-2-Infektion in 11/21 leidet unsere 31-jährige Mandantin an einem Post-Covid-Syndrom, welches durch die VBG als Arbeitsunfall anerkennt wurde.

Die Symptome unserer Mandantin reichen von chronischen (Kopf-)Schmerzen, Migräne, rezidivierenden Wortfindungs- und Konzentrationsstörungen, chronischer Müdigkeit (Fatigue) und autonomer Dysregulation. Das Krankheitsbild entspricht einem schweren Fall von ME/CFS. Sie hat einen Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben zu einer Reduzierung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit geführt. Der Invaliditätsgrad im Sinne von Ziff. 2.3.2 AB ESV (AXA Existenzschutzversicherung) liegt bei mindestens 80% und wurde fristgemäß von der Hausärztin festgestellt. Trotz umfangreicher medizinischer Dokumentation erklärte der Versicherer „keine Einschränkungen für die Grundfertigkeiten“ sowie dass die „leichte Erschöpfbarkeit“ lediglich dazu führe, dass „die Aktivitäten des häuslichen Lebens alle ausführbar seien, wenn auch verlangsamt oder mit verminderter Frequenz“. Klage vor dem Landgericht Köln war geboten. Trotz mehreren Fristverlängerungen der Gegenseite konnten wir innerhalb von 7 Monaten ohne Begutachtung oder Gerichtstermin einen Vergleich über die vollen Rentenzahlung bis Lebensende unter Ausschluss anderweitiger Ansprüche aus der Existenzversicherung durchsetzen.

Durchsetzung des vollen Rentenanspruchs aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (Deutsche Ärzteversicherung) bei einem ME/CFS bzw. Post-Covid-Syndrom

Regulierungshilfe 07/23 – 11/23

Nach einem Infekt (EBV) erkrankte unser Mandant an ME/CFS, konnte sich jedoch innerhalb eines Jahres wieder nach einem Klinikaufenthalt so weit stabilisieren, dass er seinen Beruf als niedergelassenem Arzt versuchsweise wieder aufnahm. Sogar leichte sportliche Betätigungen wie tägliche Spaziergänge und Badmintonspielen waren wieder möglich. Eine Corona-Infektion im Januar 2022 machte diese Fortschritte jedoch alle zunichte. Es folgte eine massive Zustandsverschlechterung mit deutlichem Rückgang der Leistungsfähigkeit. Selbst Pausentage mit Bettruhe und kompletter Abschirmung vom Familienleben konnten keine dauerhafte Besserung bewirken. Die ärztliche Tätigkeit musste komplett eingestellte werden.

Im Rahmen der Regulierungshilfe konnten wir innerhalb von 4 Monaten ohne Begutachtung das Leistungsanerkenntnis bei vollem Bezug der abgesicherten Berufsunfähigkeitsleistungen durchsetzen.

Durchsetzung der vollen Berufsunfähigkeitsleistungen im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe 05/20 – 09/22

Nach einem Infekt (EBV) erkrankte unser Mandant an ME/CFS. Ab Dezember 2015 war seine Leistungsfähigkeit als Zahnarzt so stark eingeschränkt, dass ab Januar 2016 Anspruch auf BU-Leistungen aus 5 Berufsunfähigkeitsversicherungen im Umfang von ca. 19.000 € monatlich bestand. Die BU-Versicherer machten eine Vielzahl von Einwänden und „bombardierten“ den Mandant mit immer neuen Nachfragen. Nach Übernahme des Mandats konnte die Leistungspflicht aller Versicherer (Berufsunfähigkeit und auch Rechtsschutz bei für ein mögliches Klageverfahren) Stück für Stück durchgesetzt werden. Bereits im September 2020 kam es zum ersten (verkürzten) Leistungsanerkenntnis und einige Monate später zur vollständigen Zahlung nach Klageerhebung. Die weiteren Berufsunfähigkeitsversicherer folgten (überwiegend außergerichtlich) nach und nach, so dass bis September 2022 die Leistungen vollständig durchgesetzt werden konnten und sich der Mandant nun ganz auf seine (in geringem Umfang) verbliebene Berufstätigkeit und deren Erhaltung konzentrieren kann.

Durchsetzung der vollen Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Regulierungshilfe und in der Nachprüfung

Regulierungshilfe 02 – 11/20 + 05/22 (Nachprüfung)

Nach einem Infekt in 2017 erkrankte unser Mandant an ME/CFS. Bereits Ende Juni 2018 wurde unser Mandant längerfristig arbeitsunfähig, dennoch versuchte er, weiterhin berufstätig zu bleiben, musste jedoch nach einem kurzen Arbeitsversuch im April 2019 seine Berufsunfähigkeit einsehen. Im Mai 2020 beantragten wir für ihn Rentenleistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, welche im November 2020 zu 100% anerkannt wurde.

Die Nachprüfung im Jahr 2022 konnte innerhalb eines Monats erfolgreich abgeschlossen werden. Der Mandant erhält weiterhin die volle Berufsunfähigkeitsrente.

Durchsetzung der vollen BU-Rente nach Knieschaden in der 1. Instanz

LG Berlin, Teil-Anerkenntnis 15. März 2022 – 24 O 167/20

Im Februar 2019 erlitt der Mandant eine linksseitige Meniskusläsion medial und lateral, durch die Schmerzen und Schwellung litt er unter Bewegungs- und Belastungseinschränkungen. Dadurch konnte er seinen Beruf als LKW-Fahrer nicht mehr ausüben. Der Berufsunfähigkeitsversicherer bestritt die Höhe der Leistungseinschränkung und verweigerte damit die Zahlung der BU-Rente. Klage war geboten. Der vom LG Berlin bestellte Sachverständige stellte Berufsunfähigkeit 6 Monate nach Unfall fest, woraufhin die Gegenseite das (Teil-)Anerkenntnis abgab.

Durchsetzung der vollen Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Regulierungshilfe bei 3 BU-Versicherern

Regulierungshilfe 06 – 11/20 (1. Versicherer), 06 – 12/20 (2. Versicherer) und 06 – 09/21 (3. Versicherer)

In 2020 erkrankte unser Mandant an Krebs und wurde berufsunfähig. Wir haben im Rahmen der Regulierungshilfe innerhalb von 6 Monaten 100% der zuständigen Berufsunfähigkeitsrente bei drei Berufsunfähigkeitsversicherern durchgesetzt.

Durchsetzung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe 01 – 12/20

Die Mandantin litt an einer schweren Depression – u.a. ausgelöst und verstärkt durch erhebliche Konflikte am Arbeitsplatz -und ist durch diese seit 08/2019 berufsunfähig. Wir haben im Mai 2020 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Mandantin beantragt. Nach zwei Begutachtungen erkannte der Versicherer Berufsunfähigkeit erst ab 2020 (Tag der Begutachtung an). Trotz guter Erfolgsaussichten hat sich unsere Mandantin gegen eine Klage zur Durchsetzung der ausstehenden Leistungen (09/2019 – 08/20) entschieden, da sie die bis dahin eingetretene gesundheitliche Besserung nicht aufs Spiel setzten wollte.

Durchsetzung der vollen Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Regulierungshilfe bei 2 BU-Versicherern

Regulierungshilfe 02 – 09/20 + 09 – 11/2020 (2. Versicherer)

Der Mandant litt seit 02/2018 unter diffusen Beschwerden, die sich im weiteren Verlauf als reaktive Depression mit Angst- und Panikattacken manifestierten. Eine Wiedereingliederung mit Arbeitsversuch scheiterte, sodass Berufsunfähigkeit seit 09/2018 vorlag. Im Mai 2020 wurde durch uns im Rahmen der Regulierungshilfe Berufsunfähigkeit angemeldet und bereits 4 Monate später kam es zur rückwirkenden Anerkennung der Berufsunfähigkeit für den gesamten Zeitraum. Nach diesem Anerkenntnis informierte uns der Mandant über eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem zweiten Versicherer. Auch hier wurde Berufsunfähigkeit angemeldet und auch hier hat die Regulierungshilfe nach nur 3 Monaten zu einem Leistungsanerkenntnis für den gesamten Zeitraum geführt. Doppelter Erfolg für unseren Mandanten!

„Sofortige“ Durchsetzung der vollen BU-Rente im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe, 08/2020

Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).

Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.

Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistung mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.

Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe – der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.

Durchsetzung von 50 % Leistung nach Übernahme des Mandats in der 2. Instanz

OLG Frankfurt, Vergleich 22. April 2020 -7 U 187/18-

Aufgrund fehlerhafter Beweiserhebung kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass der Mandant seine Einschränkungen überzogen dargestellt hätte, er also nicht zu mindestens 50 % außerstande sei, seinen Beruf auszuüben. In der Berufung haben wir für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit von 4 Jahren einen Leistungsbetrag in Höhe von 50.000 € unter Erhalt der Versicherung erreicht.

Durchsetzung 95 % der BU-Rente bei CFS in der 1. Instanz

LG Stuttgart, Urteil 23. März 2020 -3 O 255/18-

Der an CFS erkrankte Mandant beantragte bereits im Mai 2017 Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Februar 2018 wurde dann aufgrund eines durch ein durch einen nicht auf CFS spezialisierten Gutachters erstellten Gutachtens die Leistungen verweigert. Der Mandant hätte seine Beschwerden aggraviert, die Leistungseinschränkungen wären minimal.

Vor dem LG Stuttgart konnten wir 95 % der Leistungen durch Urteil erreichen.

Kurzfristige Durchsetzung der vollen BU-Rente im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe, 03/20

Der Mandant litt an Parkinson, Fußschmerzen (Hallux Valgus) und den Folgen eines Schlaganfalls. Wir setzten die Berufsunfähigkeitsleistungen rückwirkend seit 2016 in wenigen Wochen.

Kurzfristige Durchsetzung der vollen BU-Rente bei CFS im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe, 02/2020

Die Mandantin leidet seit Oktober 2014 an ME/CFS. Nach einer Schulter-OP im November 2018 verschlimmerten sich ihre Beschwerden, weshalb sie ihre selbstständige Berufstätigkeit Ende August 2019 beenden musste.

Im Januar 2020 nahmen wir den Berufsunfähigkeitsversicherer auf Rentenzahlung und Beitragsfreistellung in Anspruch, was er bereits im Februar 2020 vollständig anerkannte.

Trotz Vorwurf Vorvertraglichkeit kurzfristige Durchsetzung voller BU-Rente

Außergerichtliche Vertretung 02/2020

Die Mandantin leidet nach einer tragisch verlaufenen Geburt im Oktober 2018 an einer Angststörung, psychophysischer depressiver Erschöpfung und befindet sich in ständiger psychotherapeutischer Behandlung. Die ab diesem Zeitpunkt geltend gemachten Berufsunfähigkeitsleistungen lehnte der Versicherer unter Verweis auf angeblich vorsätzlich falsch beantwortete Gesundheitsfragen ab und trat von der Versicherung zurück.

Wir wiesen den Versicherer auf die Unwirksamkeit seiner Erklärung wegen nicht eingehaltener Formalien und fehlendem Vorsatz hin, worauf er die Leistungen innerhalb weniger Tage gewährte und die Versicherung fortsetzte.

Durchsetzung volle BU-Rente bei CFS in der 1. Instanz

LG Stuttgart, Urteil 31. Januar 2020 -3 O 23/20-

Bereits im Juni 2017 beantragte die an CFS erkrankte Mandantin Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach einem psychologischen und einem psychiatrischen Gutachten verweigerte der Versicherer die Leistung im März 2019.

Glücklicherweise fand die Mandantin im April 2019 den Weg zu uns, wir reichten umgehend Klage beim Landgericht Stuttgart ein und erreichten bereits nach wenigen Monaten ein Urteil mit vollem Leistungsanspruch.

Kurzfristige Durchsetzung der vollen BU-Rente bei CFS im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung

Außergerichtliche Vertretung 01-06/2020

Nach Erstellung zweier Gutachten durch Sachverständige, die sich mit CFS nicht auskennen, lehnte das Versorgungswerk die Zahlung von Ruhegeld ab.

Nach Übernahme der außergerichtlichen Vertretung konnten wir die Gegenseite von einer Beauftragung einer fachlich geeigneten und mit CFS bestens vertrauten Sachverständigen überzeugen. Das Gutachten veranlasste die Ärzteversorgung, zeitnah und rückwirkend das zustehende Ruhegeld zu zahlen.

Kurzfristige Durchsetzung voller BU-Rente bei Verschleppung der Leistungsprüfung durch den Versicherer

Regulierungshilfe, 01/2020

Die Mandantin litt an ALS (amyotrophe Lateralsklerose) bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 % und Merkzeichen aG, B und Pflegegrad 3 und war deshalb (eindeutig) berufsunfähig. Dennoch prüfte der BU-Versicherer umständlich und stellte eine Vielzahl von Fragen.

Wir setzten die Leistungen im Rahmen einer Regulierungshilfe innerhalb weniger Monate voll durch.

Durchsetzung volle BU-Rente bei CFS in der 1. Instanz

LG Heidelberg, Urteil vom 09.08.2019 -2 O 161/16-

Die Mandantin litt an einer schweren Form von CFS, weshalb sie ihren Beruf als Pflegedienstleiterin nicht mehr ausüben konnten.

In der ersten Instanz erstritten wir die vollen Leistungen (Rente + Beitragsbefreiung) ab 2013.

Durchsetzung volle BU-Rente in der 1. Instanz

LG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2019 -18 O 144/18-

Die Mandantin litt unter Schlafstörungen, Müdigkeit, Muskelschwäche, Lähmungserscheinungen sowie Händezittern bei Anstrengung und konnte ihren Beruf als zahnmedizinische Fachangestellte nicht mehr ausüben.

Vor dem LG Stuttgart konnten wir für sie die vollen Rentenleistungen seit Beginn Berufsunfähigkeit durchsetzen.

Kurzfristige Durchsetzung der vollen BU-Rente bei CFS im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe Juli 2019 – Juni 2020

Nach Einreichung des Antrags auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei der Ärzteversorgung konnte wir durchsetzen, Herrn Prof. Dr. Stark als CFS-Spezialisten mit der Erstellung des notwendigen Gutachtens zu beauftragen. Innerhalb von 2 Monaten nach Vorlage des Gutachtens wurde die BU-Rente voll bewilligt.

Trotz Vorwurf Vorvertraglichkeit Durchsetzung 80 % BU-Rente in der 1. Instanz

LG Berlin, Vergleich vom 13.05.2019 -23 O 204/16 –

Der Mandant leidet an mittelgradiger bis schwerer Depression, Ängsten und Schmerzen. Der BU-Versicherer verschleppte die Leistungsprüfung, sodass wir Klage erhoben haben. Vor dem Landgericht Berlin bestritt der Versicherer dann nicht nur die Berufsunfähigkeit und den Arbeitsalltag, sondern hielt sich auch wegen angeblich falsch beantworteter Gesundheitsfragen für leistungsfrei.

Wir haben die Leistungen dann im Umfang von ca. 80 % durchgesetzt.

Durchsetzung der vollen BU-Rente bei CFS in der 1. Instanz

LG Hannover, Urteil vom 29.04.2019 -2 O 235/14 –

Der Versicherer bestritt sowohl die Erkrankung des Mandanten (CFS) als auch Art und Umfang des zuletzt ausgeübten Berufs.

Wir konnten das Landgericht Hannover sowohl von der Erkrankung des Mandanten als auch von dessen Berufsunfähigkeit überzeugen, worauf der Versicherer in vollem Umfang verurteilt wurde.

Kurzfristige Durchsetzung der vollen BU-Rente bei CFS im Rahmen der Regulierungshilfe

Regulierungshilfe April 2019 – Juli 2019

Unsere Mandantin – selbstständig mit zwei Praxen – erkrankte bereits 2012 an einer schweren Grippe, von der sie sich nie vollständig erholte. Sie litt dauerhaft an Krankheitsgefühlen mit anfälliger Stimme, Appetitlosigkeit, zeitweiser Übelkeit und Sodbrennen. Im Jahr 2016 verschlechterte sich der Gesundheitszustand noch einmal dramatisch, seither leidet sie unter starker Übelkeit, grippeähnlichen Beschwerden sowie extremer Müdigkeit, völliger Erschöpfung, Schwindel, Sehstörungen u.a. ist ihre Konzentrations- sowie Merkfähigkeit stark eingeschränkt.

Es folgten die Diagnosen Fibromyalgie, chronische Schmerzerkrankung sowie CFS. Sie versuchte dennoch, weiterzuarbeiten. Erst mit einer Reduktion Ihrer Arbeitszeit, sah sich dann jedoch gezwungen, die eigenen Praxen zu verkaufen und als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden weiterzuarbeiten und Berufsunfähigkeit zu beantragen.

Der Versicherer bot eine Übergangszahlung für ca. 2 Jahre an. Es stünde nicht fest, ob die Beschwerden somatisch, somatoform oder psychisch bedingt seien und damit könne auch keine fachliche Bewertung stattfinden. Die überforderte und wirtschaftlich ausgelaugte Mandantin nahm dieses Angebot erst einmal an.

Im Februar 2019 verlangte der Versicherer dann eine erneute Begutachtung durch einen nicht mit CFS vertrauten Sachverständigen. Glücklicherweise beauftragte uns die Mandantin mit der Regulierungshilfe und wir konnten innerhalb von 4 Monaten rückwirkende Leistungen seit 2017 sowie die volle Anerkennung der BU-Rente durchsetzen.

Durchsetzung von über 75 % Leistung bei zeitweiliger BU in der 1. Instanz

LG Berlin, Vergleich vom 19.02.2019 -7 O 9/16-

Durch einen schweren Autounfall erlitt der Mandant ein Hochrasanztrauma mit Strukturverletzung der Wirbelsäule, weswegen er für ca. 10 Monate seinen Beruf als selbstständiger Unternehmensberater nicht ausüben konnte. Seine BU-Versicherung verweigerte die Leistung.

Vor dem LG Berlin konnten wir für den Mandanten einen Vergleich über 75 % der geschuldeten Renten erzielen.

Durchsetzung der BU-Rente in der 1. Instanz

LG Berlin, Vergleich vom 04.12.2018 -23 O 22/17-

Die Mandantin ist ausgebildete Kosmetikerin und selbstständig tätig. Sie leidet unter starken Sehproblemen und Lichtempfindlichkeit. Der BU-Versicherer wollte nicht verstehen, dass ihr berufliches Leistungsvermögen zu > 50 % beeinträchtigt ist und verweigerte die Leistung.

Vor dem LG Berlin haben wir den Großteil der geschuldeten Leistungen durchgesetzt.

Durchsetzung der vollen BU-Rente kurz nach Klageeinreichung

LG Berlin, Urteil vom 15.11.2018 -23 O 160/16-

Die Mandantin leidet an einem depressiven Erschöpfungssyndrom, Anpassungs- und Schlafstörungen, Schwerhörigkeit und Endometriose.

Der BU-Versicherer verzögerte massiv die Leistungsprüfung, weshalb wir kurzfristig Klage erhoben haben. Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin erkannt der BU-Versicherer seine Leistungspflicht in vollem Umfang an.

Durchsetzung voller BU-Leistungen bei CFS in der 1. Instanz

VG Cottbus, Bescheid vom 14.02.2018 -VG 5 K 1097/13-

Die Mandantin litt nach einem Schlaganfall an stark eingeschränkter Merk- und Konzentrationsfähigkeit, Beeinträchtigungen ihres Gedächtnisses, CFS und Depressionen. Ihren Beruf als Radiologin konnte sie nicht mehr ausüben.

Dennoch verweigerte ihr die Ärzteversorgung Brandenburg die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Diesen Anspruch setzten wir dann vor dem Verwaltungsgericht Cottbus in vollem Umfang durch.

Durchsetzung der vollen BU-Rente in der 2. Instanz

LG Potsdam, Urteil vom 9.10.2017 -12 O 382/15 –

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.04.2019 -11 U 137/17-

Der Mandant leidet an einer rasch fortschreitenden Polyneuropathie (Nervenleiden mit Fehlempfindungen und Lähmungserscheinungen), Bandscheibenvorfällen und teilweiser Harninkontinenz, und kann deshalb seinen Beruf als angestellter Projektleiter im Hochspannungs- und Freileitungsbau nicht mehr ausüben.

Der Versicherer verweigerte die Leistungen (Rente + Beitragsbefreiung) weil ihm nicht alle Unterlagen vorlägen.

Nach Klageabweisung in erster Instanz (Landgericht Potsdam) haben wir die Leistungen bei dem OLG Brandenburg (2. Instanz) in voller Höhe durchgesetzt.

Vergleich 80 % BU-Rente bei CFS in der 1. Instanz

LG Köln, Vergleich vom 21.04.2017 -26 O 219/16 –

Die Mandantin leidet an einem postinfektiösen Chronic Fatigue Syndrom (CFS), begleitet von Depressionen, Schlaf-/Angststörungen, Stress und Bandscheibenvorfällen. Ihren Beruf als selbstständige Tierärztin konnte sie jedenfalls im früheren Umfang nicht mehr ausüben.

Nachdem der Versicherer die Leistungsprüfung massiv verzögert hat, haben wir Klage erhoben. Der Versicherer erhob eine Vielzahl von Einwänden. Dennoch haben wir die Ansprüche der Mandantin im Umfang von mehr als 80 % durchgesetzt.

Volle BU-Rente nur 3 Monate nach Antragstellung

Regulierungshilfe, 02/2017

Im Rahmen der Regulierungshilfe gelang es uns innerhalb von 3 Monaten, den BU-Versicherer zur Anerkennung der vollen BU-Rente bei unserem, an einer Panikstörung erkrankten Mandanten zu bringen.

80 % der BU-Rente nach Vergleich in der 1. Instanz

LG Berlin, Vergleich vom 19.10.2016 -23 O 350/15-

Für den durch einen Autounfall schwer an der Wirbelsäule geschädigten Mandanten (neurologische Ausfälle, Bewegungseinschränkungen) konnten wir vor dem LG Berlin einen Vergleich über 80 % der geschuldeten BU-Leistungen schließen.

Durchsetzung des gewünschten Sachverständigen bei CFS => volle BU-Rente

Regulierungshilfe, 09/16

Die Mandantin ist schwer an CFS erkrankt. Nachdem der Versicherer bei der Gutachterauswahl arg gemauert und fachfremde Sachverständige vorgeschlagen hat, kam es durch unsere Intervention zur Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen, der bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bestätigte, worauf der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannte.

Durchsetzung der volle BU-Rente in der 1. Instanz

LG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2016 -3 O 11/16-

Für den wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähigen Mandanten konnten wir vor dem Landgericht Stuttgart die Feststellung lebenslanger Versorgungsansprüche durchsetzen.

50 % der BU-Rente nach Vergleich in der 1. Instanz

LG Berlin, Vergleich vom 12.04.2016 -7 O 91/15-

Der im Einzelhandel selbstständig tätige Mandant ist durch zahlreiche, kurz hintereinander erfolgte Operationen berufsunfähig.

Der Versicherer verzögerte die Prüfung, weshalb wir Klage erhoben. In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem LG Berlin konnte ein Vergleich in Höhe von 50 % der geschuldeten Leistungen geschlossen werden.

Übernahme im Klageverfahren, Durchsetzung eines Großteils der BU-Rente bei CFS im Rahmen eines Vergleichs in der 1. Instanz

VG Berlin, Vergleich vom 19.02.2016 -VG 9 K 167.13-

Die Mandantin litt an einer schweren Form von CFS und stritt mit dem Versorgungswerk der Apotheker schon seit einigen Jahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin über ihre Berufsunfähigkeitsrente. Ein (psychiatrisches) Gutachten war negativ ausgefallen und der vorbefasste Rechtsanwalt hielt den Rechtsstreit für verloren.

Wir übernahmen das Mandat und setzten die Ansprüche der Mandantin innerhalb von 9 Monaten (fast) vollständig durch.

Durchsetzung der vollen BU-Rente in der 1. Instanz, auch Berufung der Gegenseite erfolgreich abgeschmettert

LG Berlin, Urteil vom 22.12.2015 -7 O 115/12-

Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.02.2018 – 6 U 18/16-

Die Mandantin ist aufgrund von CFS (Chronic-Fatigue-Syndrom) seit 04/2012 berufsunfähig.

Bereits in der 1. Instanz wurde ihr die volle Rente zugesprochen und in der 2. Instanz wurde dies rechtskräftig bestätigt.

Durchsetzung der vollen BU-Rente in der 1. Instanz, auch Berufung der Gegenseite erfolgreich abgeschmettert

LG Potsdam, Urteil v. 17.11.2015 -12 O 285/14-

OLG Brandenburg, Urteil v. 12.04.2019 -11 U 213/15-

Der Mandant ist aufgrund von mittelschwerer depressiver Episode seit 08/2013 berufsunfähig.

Bereits in der 1. Instanz wurde ihm die volle Rente zugesprochen und in der 2. Instanz wurde dies rechtskräftig bestätigt.

Nach Übernahme des Rechtsstreits am Ende der 1. Instanz Durchsetzung eines Großteils der BU-Rente im Rahmen eines Vergleichs in der 2. Instanz

ArbG Berlin, Urteil vom 17.09.2015 -1 Ca 3197/15 –

LAG Berlin, Vergleich vom 28.07.2017 -6 Sa 1906/15 –

Die Mandantin litt unter schweren psychischen und psychosomatischen Problemen.

Wir übernahmen das Mandat kurz vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, das die Klage abwies. In zweiter Instanz gelang uns ein Vergleich, durch den die Mandantin einen Großteil ihrer Ansprüche durchsetzen konnte, insbesondere die Rentenleistungen.

2. Unsere Erfolge im Bereich Arzthaftung – Behandlungsfehler

80.000 € Vergleich (Schmerzensgeld) nach fehlerhafter Sectio

LG Neuruppin, Vergleich aus 12/2023 -3 O 155/21-

Während einer Sectio 12/2005 wurde vom OP-Team eine 18 cm lange Klemme im Becken „vergessen“, obwohl Zählkontrolle angeblich ok war; jahrelange Beschwerden waren die Folge. Auch bei einer weiteren Schwangerschaft und Sectio (2011) wurde die Klemme nicht gesehen. In 2019, also nach 14 Jahre (!) wurde diese im Rahmen einer CT-Untersuchung gesehen und aufwändig entfernt. Erst durch eigene intensive Recherche ist es uns gelungen, dem im Jahr 2005 behandelnden Krankenhaus nachzuweisen, dass die Klemme dort im Bauch der Mandantin zurückgeblieben ist.

775.000 € Vergleich (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden) nach Unfall

LG Itzehoe, Vergleich vom 31.07.2023 -10 O 212/20-

Bei einem Verkehrsunfall 2008 zog sich die Klägerin eine dislozierte Innenknöchelfraktur link, HWS- und BWS-Distorsion sowie Prellungen im Bereich der LWS, der Hüfte und der Oberschenkel zu. Ihre physische und psychische Belastbarkeit ist dauerhaft massiv herabgesetzt. Die Belastbarkeit der Wirbelsäule ist deutlich reduziert, bereits nach kurzen Wegstrecken oder längerem Stehen leidet sie unter starken Schmerzen. Das Einnehmen der Hockstellung und das Heben und Tragen von Lasten ist ihr unmöglich. Zudem leidet die Klägerin an chronischer Schwindelsymptomatik, einer chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung (ptBs) mit Ängsten, Panikattacken, Albträumen und sogenannten „flash backs“. Ihren zuvor vollschichtig ausgeübten Beruf als Pharmaberaterin kann sie unfallbedingt nicht mehr ausüben. Nach Mandatsübernahme im laufenden Klageverfahren vor dem LG Itzehoe konnten wir innerhalb von 2 Jahren den Rechtsstreit nach nunmehr 12 Jahren nach dem Unfall endlich einen Vergleich in Höhe von 775.000 € durchsetzen und damit das Verfahren beenden.

Durchsetzung einer Pflegeschadenrente in Höhe von 10.884,21 € (vierteljährlich) ab 01/2015 nach hypoxischer Hirnschädigung bei 5-jährigem Kind

LG Cottbus, Urteil vom 26.07.202023 -3 O 150/18-

Nachdem wir bereits Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden für den durch einen Behandlungsfehler zum Schwerstpflegefall gewordenen Kläger (hypoxischer Hirnschaden mit Lähmung aller vier Extremitäten(Tetraplegie)) durchsetzen konnten, bestreitet die Gegenseite den täglichen Pflegebedarf von 17,5 Stunden. Vor dem Landgericht Cottbus konnten wir die ihm und seinen Eltern zustehende vierteljährliche Pflegeschadenrente in Höhe von 10.88,21 € (12 € / Stunde) ab Januar 2015 erstreiten. Eine Erhöhung auf 14 € / Stunde ab 2024 ist angedacht.

160.000 € Abfindung (40.000 € Schmerzensgeld + 120.000 € Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden)

LG Potsdam, Vergleich 03/2023 11 O 137/19

Bei Einsatz einer Knieprothese im Jahr 2018 wurde – neben der Allgemeinanästhesie – eine (übliche) Nervus-femoralis-Blockade („Schmerzkatheter“) durchgeführt, zuvor wurde die 56-jährige Mandantin jedoch nicht über die Behandlungsalternative einer lokalen Infiltrationsanästhesie aufgeklärt, was jedoch notwendig gewesen wäre, weil mit beiden Anästhesie-Optionen unterschiedliche Chancen und Risiken im Sinne von § 630e Abs. 1 Satz 3 BGB verbunden sind. Durch den Schmerzkatheter kam es dann zu einer dauerhaften Schädigung (Parese) des N. femoralis rechts und deshalb zu erheblichen Mobilitätseinschränkungen und Berufsunfähigkeit als Erzieherin, deren Folgen (Wegfall Erwerbseinkommen) allerdings teilweise durch eine DRV-Rente kompensiert werden. Bei einer Infiltrationsanästhesie hätte es zu der N.-femoralis-Parese nicht kommen können. Die Anästhesie (und auch die orthopädische Behandlung) wurden im Übrigen nach Auffassung des Sachverständigen fehlerfrei durchgeführt. Die Nervschädigung war nach dessen Ausführungen schicksalhaft und beruhte auf keinem Behandlungsfehler.

450.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden

Außergerichtliche Vertretung 02 – 10/2022

Unsere Mandantin erlitt im Alter von 51 Jahre aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers eine Recurrens-Parese mit der Folge von Heiserkeit und allgemeinen Leistungseinschränkungen; nach erfolgreichem Schlichtungsverfahren wurde durch uns ein Abfindungsvergleich über 450.000 € (Schmerzensgeld 100.000; Erwerbsschäden (angestellte Physiotherapeutin): 150.000 €; Haushaltsführungsschäden: 100.000 €; (weiterer) Mehrbedarf: 100.000 €) zzgl. anteilige Gebühren (3,3 aus 450.000 €) ausgehandelt.

1,2 Mio € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden

LG Berlin, Vergleich 09/2020 8 O 108/14

Bei dem damals 3 ½-jährigen Mandanten wurde 1998 eine Raumforderung im Gehirn übersehen. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Überwachung eines Krampfleidens wurde erst im Alter von 8 Jahren der Tumor im Bereich der Hirnanhangsdrüse diagnostiziert. Auch nach operativer Teilresektion des Tumors und Bestrahlung leidet der heute 24-jährige Mandant unter schweren endokrinologischen Schäden.

In dem seit 2015 anhängigen Rechtsstreit vor dem LG Berlin und gleichzeitig durchgeführten Vergleichsverhandlungen konnten wir bis heute Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf in Höhe 1,2 Mio € für den Mandanten durchsetzen.

2,2 Mio € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden bis 2030

Vergleich 08/2020

Bei der Geburt des Mandanten kam es zu groben Versäumnissen, wodurch dieser schwere gesundheitliche Schädigungen davontrug. Er ist auf eine Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen und wird niemals ein selbstbestimmtes Leben haben.

Im Schlichtungsverfahren wurde von der Haftpflichtversicherung die volle Haftung auch erkannt, jedoch kam es regelmäßig zu Problemen bei der Durchsetzung angemessener Schadensersatzzahlungen (Mehrbedarf, Erwerbsschäden).

Uns gelang die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes von 350.000 € (in 2003!).

Durch regelmäßige Verhandlungen und auch Gerichtsverfahren haben wir aktuell für den mittlerweile 20-jährigen Mandanten Zahlungen in Höhe von 2,2 Mio € für Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf bis 2030 durchgesetzt.

120.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach Aufklärungsfehler

LG Berlin, Vergleich vom 28.01.2020 -5 O 122/16-

Die Mandantin litt – nach einem Herzkatheter – an einer Gefäßaussackung (Aneurysma spurium) im Bereich der Leiste. Ihr wurde eine Thrombin-Unterspritzung empfohlen, ohne auf die besonderen Risiken der Behandlung und Alternativen (z.B. chirurgische Versorgung) hinzuweisen. Es kam dann zu einem Gefäßverschluss und deshalb zur (teilweisen) Lähmung des rechten Beins.

Vor dem Landgericht Berlin erstritten wir – wegen Aufklärungsfehlern – die Zahlung eines Abfindungsbetrages in Höhe von 120.000 € und die Erstattung der vollen Prozesskosten durch die Beklagte.

Durchsetzung von 230.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach Verlust des linken Unterschenkels

KG, Vergleich vom 09.09.2019 -20 U 138/18-

Durch einen Arterienverschluss und ein sog. Kompartmentsyndrom, den die Behandler zu spät erkannten, verlor die Mandantin ihren linken Unterschenkel.

Wir setzten Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden) in Höhe von 230.000 € durch.

Durchsetzung von 45.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach inneren Blutungen und Nervendurchtrennung im Unterbauch

LG Berlin, Vergleich vom 19.03.2019 -5 O 57/17-

Bei der Klägerin wurde eine (nicht indizierte) Blinddarmoperation (Appendektomie) durchgeführt und zudem – ohne vorherige Aufklärung/Zustimmung – eine Zyste am linken Eierstock entfernt. Nach der Operation kam es zu inneren Blutungen und schließlich zur Durchtrennung des Nervus Genitofemoralis, was zu dauerhaften Schmerzen und Missempfindungen führte.

Vor dem Landgericht Berlin erstritten wir eine Zahlung in Höhe von 45.000 €.

100.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden für Todesfall nach Lungenentzündung

LG Frankfurt (Oder), Vergleich vom 23.08.2018 -14 O 29/16-

Nach einem Kaiserschnitt und Entfernung eines gutartigen Tumors an der Gebärmutterwand kam es zu massiven Blutungen. Diese konnten zwar gestoppt werden, weitere Kontrollen der Blutwerte, insbesondere der Entzündungsparameter fanden aber nicht statt. 6 Tage später wurde die Patientin nach Hause entlassen, wo sie nach etwa einer Woche eine ausgeprägte Lungenentzündung entwickelt, an der sie schließlich verstarb.

Wir erstritten für den Witwer und den neugeborenen Sohn vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Zahlung in Höhe von 100.000 €.

50.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach Aufklärungspflichtverletzung

LG Berlin, Vergleich vom 14.03.2018 -8 O 125/18-

Der Mandant litt unter einem Gefäßverschluss und deshalb unter Belastungsschmerzen. Als einzige Behandlungsmöglichkeit wurde ihm ein Venen-Bypass vorgeschlagen und die Risiken des Eingriffs nur teilweise genannt. Eingriffsbedingt kam es zu Komplikationen und schließlich der Amputation des linken Unterschenkels.

Wir erstritten – wegen Aufklärungspflichtverletzungen – eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 €.

Durchsetzung von 450.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach inkompletter Querschnittslähmung

LG Berlin, Vergleich vom 9.01.2018 -35 O 332/13-

Der Mandant litt unter einer Spinalkanalstenose in Höhe HW5/6, die zu spät erkannt und versorgt wurde, so dass es zu einer inkompletten Querschnittslähmung bei Blasen- und Mastdarmlähmung kam.

Vor dem Landgericht Berlin erstritten wir Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in Höhe von 450.000 €.

Durchsetzung von 520.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden nach hypoxischer Hirnschädigung bei 5-jährigem Kind

LG Cottbus, Vergleich vom 09.11.2017 -3 O 59/14-

Bei dem 5-jährigen Kläger kam es nach einer Routineoperation im Aufwachraum zu einer schweren hypoxischen Hirnschädigung mit Lähmung aller vier Extremitäten (Tetraplegie) und Krampfanfällen (Epilepsie). Er ist „rund um die Uhr“ pflegebedürftig.

Vor dem LG Cottbus erstritten wir Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in Höhe von 520.000 €.

225.00 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in zweiter Instanz durchgesetzt

Kammergericht, Urteil vom 23. Mai 2016 20 U 23/15

Die Mandantin hatte durch eine fehlerhaft durchgeführte gastroenterologischen OP schwere Folgeschäden.

In 1. Instanz vor dem LG Berlin wurde ein grober Behandlungsfehler festgestellt, für den das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € als Vergleich vorschlug.

Bei Mandatsübernahme während des Verfahrens konnten wir ein Urteil über 90.000 € erreichen, mit dem wir beim Kammergericht in Berufung gingen und dort insgesamt Schadensersatz in Höhe von 225.000 € durchsetzen konnten.

100.000 € Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in zweiter Instanz durchgesetzt

OLG Dresden, Vergleich vom 23. März 2015 4 U 1224/14

Nach einer Nervus femoralis-Schädigung aus einer Bauch-OP wies das LG Dresden die Schadensersatzforderung unserer Mandantin ab, da eine sorgfaltswidrige Behandlung und unzureichende Aufklärung nicht nachgewiesen worden waren.

Wir übernahmen das Mandat während des Verfahrens und konnten vom dem OLG Dresden in der Berufung einen groben (Befund-)Erhebungsfehler darlegen. Damit war uns der Abschluss eines Vergleichs über 100.000 € möglich.

3. Unsere Erfolge im Bereich Personenschaden nach Unfall

300.000 € Schmerzensgeld sowie Feststellung eines konkreten Berufsbildes zur Berechnung des Erwerbsschadens

Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.08.2023, -25 U 141/19-

Nicht nur konnten wir für unsere durch einen Autounfall an einer schweren Armschädigung mit Schmerzsyndrom sowie schweren psychischen Beeinträchtigungen leidenden Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € durchsetzen, sondern auch die Zahlung einer vierteljährlichen Pflegeschadensrente sowie eine vierteljährliche Rente für unfallbedingte Zusatzkosten bei Medikamenten und unfallbedingten Fahrtkostenmehrbedarf.

Erstmalig ist es auch gelungen, die Feststellung eines konkreten Berufsbildes (hier Ärztin) für unser zum Unfallzeitpunkt 17-jährigen Mandantin durchzusetzen.

30.000 € Schmerzensgeld sowie Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden nach Verkehrssicherungspflichtverletzung

LG Neuruppin, Urteil vom 29.11.2019 -1 O 287/17-

Der Mandant stürzte im Eingangsbereich eines Baumarktes auf einer Eisplatte und verletzte dadurch sein (vorgeschädigtes) rechtes Bein, was in der Folgezeit zu Berufsunfähigkeit führte.

Vor dem Landgericht Neuruppin erreichten wir die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 € und den Ersatz der vollen Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden.

175.000 € Schmerzensgeld sowie Haushaltsführungsschaden und Erwerbsschaden nach schwerem Verkehrsunfall

LG Berlin, Urteil vom 27.08.2019 -45 O 143/17-

Die Mandantin erlitt als Motorradfahrerin schwerste Verletzungen (Polytrauma, Trümmerfraktur linker Oberarm mit dauerhafter Nervschädigung, Lungenquetschung, Schädel-Hirn-Trauma, mit Wesensveränderungen). Sie bestand zwar noch das Abitur, wird aber (wohl) lebenslang nicht arbeitsfähig und deshalb auf Hilfe angewiesen sein. Ihren Berufswunsch als Ärztin wird sie nicht verwirklichen können.

Wir erstritten für die Mandantin – neben einem Schmerzensgeld (175.000 €) und den Haushaltführungsschäden – den lebenslangen Ersatz ihrer Erwerbsschäden auf Grundlage des Berufsbildes einer Ärztin.

Durchsetzung von Erwerbsschäden und Mehrkosten nach schwerem Verkehrsunfall

LG Köln, Vergleich vom 11.07.2019 -32 O 4/19-

Die Mandantin erlitt im Jahr 2006 einen schweren Verkehrsunfall. Seitdem ist sie querschnittsgelähmt, inkontinent, nur im Rollstuhl mobil und „rund-um-die-Uhr“ 24-pflegebedürftig.

Der (voll haftende) gegnerische Haftpflichtversicherer erbrachte zwar über Jahre hinweg verschiedene Leistungen, jedoch nur teilweise in voller Höhe. Insbesondere war er nicht bereit, die Pflegemehrkosten im Rahmen von Urlaubsreisen zu erstatten, die Kosten bestimmter, nicht krankenversicherter Medikamente zu tragen und sich an Mehrkosten für Kleidung, Wasser und Strom zu beteiligen.

Vor dem Landgericht Köln erstritten wir eine weitere Zahlung in Höhe von 70.500 € und weitere jährliche Leistungen in Höhe von 10.000 € wegen der streitigen Schadenspositionen. Darüber hinaus konnte mit der Gegenseite eine verbindliche Regelung bezüglich der Erwerbsschäden getroffen werden.

50.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

LG Wiesbaden, Vergleich vom 16.05.2019 -2 O 334/18-

Der 9-jährige Kläger wurde beim Überqueren der Straße von einem Auto angefahren. Er erlitt ein Polytrauma, glücklicherweise aber ohne bleibende Schäden. Obwohl der Unfall wohl auf einer Unachtsamkeit des Mandanten beruhte, erreichten wir eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 50.000 €.

120.000 € Schmerzensgeld nach schwerem Verkehrsunfall

LG Berlin, Urteil vom 13.09.2018 -41 O 75/15-

Der junge Mandant wurde beim Überqueren einer Straße von einem Motorrad erfasst. Er erlitt ein offenes Schädelhirntrauma, Epiduralhämatom, Hirnblutungen, Kalottenfraktur, Felsenbeinfraktur mit Einstrahlung in das Kiefergelenk, Tibia- und Fibulafraktur, Bruch des Mittelfußknochens, Hirnödem, Nierenversagen, Lungenentzündung, Critical-Illness-Polyneuropathie mit starken neuropathischen Schmerzen u.a.

Außergerichtlich zahlte der Haftpflichtversicherer 25.000 €. Vor dem Landgericht Berlin erreichten wir weitere Zahlungen in Höhe von 95.000 €.

Durchsetzung vollständiger Ansprüche nach schwerem Verkehrsunfall zu DDR-Zeiten

Regulierungshilfe Oktober bis Dezember 2016

Der Mandant erlitt 1984 in der ehemaligen DDR einen schweren Verkehrsunfall und ist seitdem querschnittsgelähmt und pflegebedürftig (Pflegegrad 5). Die für die Schadenregulierung zuständige FuB weigerte sich jahrelang, die vollen Schäden des Mandanten zu übernehmen, weil ihr hierzu maßgebliche Informationen fehlten.

Wir übernahmen die Vertretung und erreichten innerhalb weniger Wochen den Ersatz aller Schadenspositionen bis Herbst 2020. Wir werden dann eine weitere Vereinbarung aushandeln.

40.000 € Schmerzensgeld nach CRPS

LG Berlin, Vergleich vom 05.04.2016

Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einem Fingerbruch –zu einem komplexen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte. Der Haftpflichtversicherer der Baufirma hielt sich für privilegiert (§§ 104 ff. SGB VII) und deshalb leistungsfrei.

Vor dem Landgericht Berlin erstritten wir eine Abfindungszahlung in Höhe von 40.000 €.

4. Unsere Erfolge im Bereich Private Unfallversicherung – Invaliditätsleistungen

490.000 € Invaliditätsleistung nach Unfall

Anerkenntnis nach außergerichtlicher Vertretung in 05/2020

Die Mandantin ist nachts unbeobachtet vom Balkon aus dem 3. Stock gestürzt und erlitt eine komplette Querschnittslähmung unterhalb BKW 8.

Der Unfallversicherer lehnte eine Zahlung von Leistungen mit der Begründung ab, eine Blutprobe habe einen Blutalkoholgehalt von über 2 Promille ergeben. Ein versicherter Unfall habe daher durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nicht vorgelegen. Der notwendige Vollbeweis für diese Behauptung erfolgte Seitens des Versicherers jedoch nicht.

Ein entsprechendes Anspruchsschreiben unsererseits bewegte den Versicherer zur umgehenden Anerkennung seiner Leistungspflicht und Zahlung der vollständigen Invaliditätsleistungen von 490.000 €.

Durchsetzung von Invaliditätsleistungen in Höhe von 150.000 € nach Verweigerung aufgrund von „arglistiger Täuschung“

LG Neuruppin, Vergleich vom 01.02.2019 -31 O 31/18-

Der Mandant wurde bei dem Absturz eines Aufzugskorbes in einer Windkraftanlage schwer verletzt. Er leidet unter chronischen Schmerzen, Missempfindungen und neurologischen Ausfällen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sein Unfallversicherer verweigerte die Leistung wegen „arglistiger Täuschung“. Er habe die Existenz eines weiteren Unfallversicherers verschwiegen.

Vor dem Landgericht Neuruppin setzten wir den Invaliditätsanspruch in Höhe von 150.000 € durch.

Durchsetzung von höherer Invaliditätsleistung nach schwerem Unfall

LG Berlin, Urteil vom 01.03.2018 -24 O 122/17 –

Der Mandant brach sich bei einem Sturz den linken Ellenbogen und den linken Unterschenkel und litt deshalb an Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Sein privater Unfallversicherer holte (bei einem ihm bekanntem Arzt) ein Gutachten ein und errechnete einen deutlich zu geringen Invaliditätsgrad.

Vor dem Landgericht erstritten wir – nach Einholung eines weiteren Gutachtens – erhebliche weitere Leistungen.

Zeitnahe Durchsetzung voller Invaliditätsleistungen nach Querschnittslähmung

Regulierungshilfe für 7 Monate 2018/2019

Durch einen schweren Fahrradunfall erlitt der Mandant eine komplette Querschnittslähmung.

Wir übernahmen die Regulierungshilfe bei dem privaten Unfallversicherer und konnten innerhalb von 7 Monaten die vollständige Leistungserbringung durchsetzen.

Durchsetzung von mehr als 85 % der verweigerten Invaliditätsleistungen

LG Berlin, Vergleich vom 13.04.2018 -23 O 115/16-

Bei einem Sturz brach sich der Mandant den 4. Lendenwirbelkörper und leidet seitdem unter massiven neurologischen Ausfällen (Quadrizepsparese, Fußheber- und Fußsenkerparese, Blasenstörung). Er kann sich nur mit Hilfe von zwei Unterarmgehstützen fortbewegen.

Der Versicherer verzögerte die Leistungsprüfung, weshalb wir Klage einreichten. Der Versicherer zahlte im Ergebnis mehr als 85 % der maximal geschuldeten Leistungen.

Zeitnahe Durchsetzung der vollen Invaliditätsleistungen bei verschleppter Leistungsprüfung

LG Neuruppin, Urteil vom 11.04.2018 -2 O 20/17-

Durch einen Autounfall erlitt die Mandantin schwerste Verletzungen (Polytrauma, Lähmung des rechten Arms, Wesensveränderungen; kognitive Defizite).

Der private Unfallversicherer verschleppte die Leistungsprüfung. Durch Klageerhebung erreichten wir die Erbringung der vollen Invaliditätsleistung.

Durchsetzung einer Invaliditätsleistung von 50.000 €

LG Berlin, Vergleich vom 10.07.2017 -23 O 198/15-

Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einer Fraktur des Mittelfingers – zu einem chronischen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte.

Der Versicherer zahlte nur einen geringen Vorschuss unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Vor dem Landgericht Berlin erreichten wir die Zahlung von 50.000 €.

Durchsetzung angemessener Invaliditätsleistungen und Unfallrente nach Arbeitsunfall

LG Halle, Urteil vom 15.12.2016 -5 O 16/15-

Durch einen Arbeitsunfall verlor der Mandant alle Finger der linken Hand. Zudem leidet er unter chronischen Schmerzen & psychischen Beeinträchtigungen.

Dennoch war seine Unfallversicherung weder zu einer angemessenen Invaliditätsleistung noch zur Zahlung der Unfallrente bereit. Beides wurde gerichtlich erstritten.

Zeitnahe Durchsetzung der vollen Invaliditätsleistungen nach Querschnittslähmung durch Autounfall

Regulierungshilfe für 12 Monate 2015/2016

Durch einen schweren Autounfall erlitt die Mandantin eine inkomplette Querschnittslähmung mit Teillähmung beider Beine, der Blase, des Mastdarms sowie erheblicher Einschränkung ihrer Sehfähigkeit.

Im Rahmen der Regulierungshilfe konnten wir innerhalb von 1 Jahr die Zahlung der vollen Invaliditätsleistungen (100 %) durchsetzen.

5. Unsere Erfolge im Bereich Rechtsschutzversicherung – Deckungsklagen

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung gegenüber einer Privaten Unfallversicherung bei Leistungen von ca. 1,5 Mio €

LG Hamburg, Anerkenntnis April 2020 -314 O 23/20-

Trotz Übermittlung eines Klageentwurfs hat sich der Rechtsschutzversicherer des Mandanten nicht zu einer Deckung geäußert, sondern ist „abgetaucht“.

Auf unsere Klage wurde die Deckung sofort in vollem Umfang anerkannt.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf Schadenersatzansprüche

LG Düsseldorf, Anerkenntnis Februar 2020, 9 O 352/19

Durch einen Verkehrsunfall erlitt unser Mandant u.a. schwere psychische Schädigungen und dadurch hohe Erwerbsschäden. Dennoch hatte der vorbeauftragte Rechtsanwalt einen geringen Vergleich in Höhe von 7.500 € geschlossen und den Vergleichsbetrag auch noch einbehalten.

Der Rechtsschutzversicherer verweigerte für die notwendigen Klage gegen den Rechtsanwalt die Deckung, weil er die Ansprüche insgesamt „nicht nachvollziehen könne“.

Sofort nach Klageeinreichung der Deckungsklage beim LG Düsseldorf kam vom Rechtsschutzversicherer das Anerkenntnis und die Deckungszusage.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf Berufsunfähigkeitsleistungen 13 Jahre rückwirkend

LG Berlin, 23 O 55/20

Der Rechtsschutzversicherer der Mandantin verweigert die Kostendeckung für die Durchsetzung von BU-Leistungen rückwirkend für 13 Jahre. Diese könnten nicht realistisch geltend gemacht werden, da die BU nicht ersichtlich gewesen sei und die Ansprüche insgesamt verjährt wären.

Das LG Berlin hat auf unsere Deckungsklage hin bereits Hinweisbeschluss erlassen, der uns in allen Punkten Recht gibt. Spätestens im Gerichtstermin (01/2021) wird daher der Klage stattgegeben werden, sodass wir in der Hauptsache bereits jetzt Klage (gegen den BU-Versicherer) erheben konnten.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf Berufsunfähigkeitsleistungen von 137.000 €

Regulierungshilfe

Der Rechtsschutzversicherer der Mandantin verweigerte die Kostendeckung, indem er auf die sog. Vorerstreckungsklausel berief. Also, dass der Rechtsschutzfall durch eine sogenannte streitauslösende Willenserklärung vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung ausgelöst wurde.

Wir haben den Rechtsschutzversicherer auf die Unwirksamkeit der Klausel hingewiesen ebenso wie auf das Urteil des BGH vom 4.07.2018 (IV ZR 200/16), woraufhin wir ohne Klage die volle Deckung durchsetzen konnten.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf Schmerzensgeld bei Arzthaftung (75.000 €) sowie für Invaliditätsleistungen aus einer Privaten Unfallversicherung (250.000 €)

LG Köln, Urteil vom 31.10.2019 -24 O 96/19-

Sowohl in einer Arzthaftungssache als auch bei dem Mandat gegenüber der Privaten Unfallversicherung verweigerte der Rechtsschutzversicherer die Deckung, da er hier keine Erfolgsaussichten sehen wollte und in der Arzthaftung auch noch eine Vorvertraglichkeit eingewendet hatte.

Den entsprechend gefertigten Stichentscheid wollte er ebenfalls nicht akzeptieren, sodass wir ihn erfolgreich auf die vollständige Kostendeckung bei einem Streitwert von 75.000 € (Arzthaftung) und 250.000 € (Invaliditätsleistungen Private Unfallversicherung) in Anspruch genommen haben.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf hohes Schmerzensgeld bei Arzthaftung

LG Berlin, Urteil vom 16.05.2019 -24 O 116/18-

Der Rechtsschutzversicherer der Mandantin verweigerte die Kostendeckung für ein hohes Schmerzensgeld.

Wir setzten den Anspruch bei dem Landgericht Berlin in vollem Umfang durch.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf Schmerzensgeld bei Arzthaftung gegen zwei Ärzte

LG Berlin, Urteil vom 15.04.2019 -24 O 110/18-

Der Rechtsschutzversicherer des Mandanten verweigerte die Deckung für zwei getrennte Klagen gegen zwei unterschiedliche Ärzte.

Vor dem Landgericht Berlin setzten wir die volle Deckungspflicht für beide Klagen durch.

Durchsetzung der Rechtsschutzdeckung für Klage auf 500.000 € Schmerzensgeld bei Arzthaftung

LG Berlin, Urteil vom 21.02.2019 -23 O 74/18-

Der Rechtschutzversicherer des Mandanten verweigerte die Deckung für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500.000 €, weil hierfür keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestünden.

Wir setzten den Anspruch bei dem Landgericht Berlin in vollem Umfang durch und klagen nun in der Hauptsache auf den vollen Schmerzensgeldbetrag.

Durchsetzung von Deckung für Klage auf BU-Leistungen in Höhe von über 150.000 €

LG Berlin, Anerkenntnis vom 17. Juli 2018 -7 O 115/18-

Wir verpflichteten die Rechtsschutzversicherung zur vollen Kostendeckung für eine Klage auf Gewährung von BU-Leistungen bei einem vorläufigen Streitwert von 155.365,56 €

Verteidigung gegen Rückzahlungsforderung vom Rechtsschutzversicherer nach Vergleichsschließung

LG Berlin, Urteil vom 23.05.2017 -7 O 158/16-

KG Berlin, Urteil vom 05.03.2019 -6 U 89/17-

Der Rechtsschutzversicherer verlangte von dem Mandanten die (Rück-)Zahlung von 14.133 €, weil dieser einen Vergleich mit unangemessener Kostenverteilung (Kostenaufhebung nach vollem Anerkenntnis der BU-Leistungen) geschlossen habe.

Wir erreichten die volle Klageabweisung in beiden Instanzen.

6. Unsere Erfolge im Bereich Krankentagegeldversicherung

Durchsetzung von 70 % KTG-Leistungen nach Reduzierung aufgrund unwirksamer Klausel, behaupteten Obliegenheitsverletzungen und Verschleppung der Leistungsprüfung

LG Berlin, Vergleich vom 28.11.2018 -23 O 156/18-

Im März 2016 unterzog sich der Mandant einer Operation am linken Sprunggelenk, die – wegen verschiedener Komplikationen – zu Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich Ende April 2017 führte.

Der KTG-Versicherer zahlte zunächst, reduzierte dann jedoch rückwirkend seine Leistungen unter Verweis auf eine (unwirksame) Klausel. Außerdem hielt er sich wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen des Mandanten für leistungsfrei. Im weiteren Verlauf versuchte er nochmals, den Tagessatz zu reduzieren und erklärte die Versicherung dann sogar für beendet, da “Teilarbeitsfähigkeit“ vorliege.

Außergerichtlich war es dem Versicherer wegen angeblicher EDV-Probleme nicht möglich, einen Vergleich zu schließen, was nach Klageeinreichung dann aber möglich war. Der Mandant erhielt ca. 70 % der maximal möglichen Leistungen.

Erhalt der KTG-Versicherung sowie Durchsetzung der Zahlung von KTG-Leistungen bei vom Versicherer behaupteten BU

LG Stuttgart, Vergleich vom 23.02.2017 -16 O 96/16 –

Die Mandantin war wegen MS (multiple Sklerose) und psychischer Beeinträchtigungen arbeitsunfähig. Trotz Besserungstendenzen versuchte der KTG-Versicherer, seine Zahlungen wegen vermeintlicher Berufsunfähigkeit einzustellen.

Vor dem LG Stuttgart erreichten wir die von ca. 50 % der maximal geschuldeten KTG-Leistungen und den Fortbestand der Versicherung.