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Thema: Geburtsschaden

Herzschlag von Kind und Mutter verwechselt – 500.000 € Schmerzensgeld

Grober Behandlungsfehler unter der Geburt, 500.000 Euro Schmerzensgeld
Erleidet ein Kind einen schweren Hirnschaden, weil die behandelnde Ärztin während der Geburt dessen Herzschlag mit dem der Mutter verwechselt, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der zu einem Schmerzensgeld-Anspruch in Höhe von 500.000 € und dem Ausgleich sämtlicher schädigungsbedingter Vermögensschäden führt. Das CTG während der Geburt - wichtige Kontrolle Das CTG ...
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Eine Geburt mit verhängnisvoller Fehlerkette

Folgenschwere Geburtsschäden wie Hirnschädigungen bedeuten weitreichende Folgen für die Lebensrealität des Kindes und seiner Familie
Eine tragische und für die Familie eines kleinen Mädchens folgenschwere Fehlerkette von Behandlungsfehlern während der Geburt beschäftigte vor kurzem das Oberlandesgericht Hamm. Während des Geburtsvorgangs atmete das Baby mit Mekonium (Darminhalt des Feten, auch „Kindspech“ genannt) verseuchtes Fruchtwasser ein (sog. Mekoniumaspiration MAS), wodurch es einen sogenannten hypoxischen ...
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Wie wichtig das CTG während der Geburt ist

Geburtsschadensrecht - Behandlungsfehler unter der Geburt, CTG
Zwei wichtige neue Entscheidungen aus dem Geburtsschadensrecht Mit einem CTG-Gerät werden die Wehen der Mutter und die Herztöne des ungeborenen Kindes gemessen. Man spricht deshalb auch von einem Herz-Wehen-Schreiber. Die Methode ist ungefährlich und schmerzfrei und ermöglicht dem behandelnden Arzt eine sichere Beurteilung des Zustands des ungeborenen Kindes, insbesondere nach Einsetzen ...
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Folgenschweres Drama im Kreißsaal

Säugling auf der Geburtenstation
Arzthaftungsrecht: 250.000 € Schmerzensgeld und volle Haftung wegen mangelhafter Überwachung kindlicher Herztöne und zu spätem und falschem Kaiserschnitt Hauptsache gesund – der Wunsch eines jeden Elternpaares, wenn es mit der glücklichen Nachricht einer Schwangerschaft überrascht wird. Besonders schlimm, wenn es dann auf Grund von eigentlich vermeidbaren Ärztefehlern zu einer ...
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Schadensersatz aus Arzthaftung und Unfällen in DDR-Zeiten bei der FuB

Wegweiser DDR
Ehemalige DDR-Bürger sind keineswegs Geschädigte 2. Klasse! Wer zu DDR-Zeiten von Ärzten falsch behandelt wurde oder unverschuldet einen (Verkehrs-)Unfall erlitten hat, hat auch heute noch Anspruch auf Schadensersatz. Dazu zählen z.B. Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarf. Damals unfair kompensiert - heute eine Chance! In der DDR selbst gab es keine ...
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Ärztlicher Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes

Im Fall von ärztlichen Behandlungsfehlern haben Patienten nicht nur Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen finanziellen Schadens, sondern auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Dabei sind die von den deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgelder in den letzten Jahren deutlich angestiegen, insbesondere was die sogenannten Schwerstschäden betrifft. In dem der Entscheidung des ...
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Ärztliches Versagen bei Notfall während der Geburt

Wegen schwerer Einschränkungen der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit der rechten Schulter und Hand, die auf einen ärztlichen Behandlungsfehler im Rahmen der Geburt zurück zu führen waren, sprach das OLG München (Az. 1 U 4550/08-08. Juli 2010) dem klagenden Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 € zu. Der beklagte Arzt hatte eine während der Geburt aufgetretene Schulterdystokie ...
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