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Etwa 65 % unserer Mandate im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) betreffen Berufsunfähigkeit (BU) wegen einer psychischen Grunderkrankung wie Depressionen oder Burn-out. Die Versicherer lehnen hier überdurchschnittlich häufig Leistungen ab. Wir gewinnen überdurchschnittlich häufig diese Fälle vor Gericht, denn die Leistungsablehnungen sind oft falsch.
Die Depression ist eine psychische Störung mit Krankheitswert, die durch eine gedrückte Stimmung, Interesselosigkeit beziehungsweise Freudlosigkeit und Antriebsstörung gekennzeichnet ist und nach ICD-10 mit F32 und F33 klassifiziert wird. Die Erkrankung ist durch einen episodischen Krankheitsverlauf charakterisiert.
Depression ist keine Traurigkeit, sondern ein Zustand, in dem die Empfindung aller Gefühle reduziert ist. Betroffene beschreiben dies auch mit einem "Gefühl der Gefühllosigkeit".
Das Burnout-Syndrom bezeichnet einen Zustand, bei dem die Erkrankten durch andauernden beruflichen und/oder privaten Stress derart belastet sind, dass sich ein Zustand physischer und emotionaler Erschöpfung bei deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit einstellt. Dieser wird nach ICD-10 unter Z73 (Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung) codiert.
Nach der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde DGNPPN kann von einem Burnout gesprochen werden, wenn
Somit kann Burnout als ein Risikozustand gesehen werden, aus dem sich Folgekrankheiten wie eine Depression, Angsterkrankungen oder Tinnitus entwickeln können.
Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig. Stress am Arbeitsplatz, Stress in der Familie, das Gefühl von Überforderung und kräftemäßig am Ende zu sein. Es betrifft vor allem Menschen in der Lebensmitte, mitten in der Rush-Hour des Lebens. In den letzten 10 Jahren haben sich Krankheitstage wegen psychischer Krankheiten fast verdoppelt.
Schon im Jahr 2010 will die Bundesregierung 53,5 Millionen Krankentage allein durch psychische Erkrankungen gezählt haben. Das sieht 10 Jahre später zahlenmäßig noch gravierender aus: Durch die coronabedingten Umstände meldeten sich im ersten Halbjahr 2021 zwar weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank, es sollen satte 22 % weniger als im Vorjahreszeitraum gewesen sein. Damit lag der Krankenstand 2021 bei 3,7 % (2020: 4,2 %). Das geht aus der aktuellen Krankenstands-Analyse der DAK-Gesundheit hervor.
Für die Analyse wertete das Berliner Iges-Institut die Daten von 2,3 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten aus. Während deutlich weniger Atemwegserkrankungen auftraten, habe es ein Plus bei den psychischen Erkrankungen gegeben.
Existenzsorgen verschlimmern die Grunderkrankung in den meisten Fällen, denn wer - egal ob selbstständig oder angestellt - kann mehrere Monate Gehaltseinbußen verkraften oder auf Einkommensanteile verzichten? Ein bedrohliches Szenario, was besonders bei Depressionen verheerende Folgen hat. Dann soll eigentlich die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Die aber tut sich manchmal schwer mit dem Anerkennen des krankheitsbedingten Leidens und verweigert das Auszahlen der vereinbarten Leistungen.
Berufsunfähigkeit wird vor allem von Depressionen verursacht, aber auch Angsterkrankungen und Erschöpfungssyndrome (Burn-out) sind nach den Statistiken der Krankenkassen und der Versicherer der Grund dafür, dass Berufstätige ihrer Arbeit dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Etwa jeder 3. angemeldete BU-Fall ist mittlerweile darauf zurückzuführen.
Auch in diesem Jahr (2021) haben sich Analysten mit den Gründen für Berufsunfähigkeit befasst. Hauptursache seien hiernach
Betrachtet man das nach Altersgruppen, dann fällt auf, dass gerade psychische Grunderkrankungen auch bei jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren auftreten. Dieser Trend wird sich vermutlich weiter fortsetzen, denn die psychischen Belastungen im Zuge der Corona‐Pandemie kommen erst noch auf die Gesellschaft und die Versicherungsbranche zu.
Die gesamte Leistungsprüfung bei BU-Leistungen ist sehr aufwendig und erfordert viel Mitwirkung und Compliance. Für kranke Menschen eine heftige Situation, gerade bei psychischen Einschränkungen. Das schaffen die Erkrankten nicht allein, hier sind die nahen Angehörigen oft eine gute Unterstützung. Durch die Auswirkungen der Krankheit auf die Familien ist das allerdings eine zusätzliche Mehrbelastung, die trotz aller Bemühungen oft nicht zu bewältigen ist.
Dann sollten sich die erkrankten Versicherten und deren Familien praktische Unterstützung und neutrale Hilfe suchen. Auch muss man den Versicherern allzu oft „auf die Füße treten“, denn die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verzögern häufig jeden kleinen Zwischenschritt. Hinzu kommt, dass die Homeoffice-Arbeitsweise in der Pandemie, aus unserer Wahrnehmung, einen Bearbeitungsstau bei den Versicherern auslöste.
Liegen nach Monaten endlich alle Auskünfte und Unterlagen zur Zufriedenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung vor, ist noch nichts gewonnen. Es geht in die zweite Runde: Das Gutachten steht an. Hierbei müssen die Versicherten mitwirken. Diese Obliegenheit kann kaum umgangen werden. Bei Depressionen kommt es so gut wie immer zu einer Begutachtung.
Die Gutachterpersonen sind überwiegend nicht neutral, denn sie stehen auf den Honorarlisten der Versicherungen, welche die Kosten für die Untersuchung und das schriftliche Gutachten übernehmen. Gerade durch die coronabedingten Mehrbelastungen und Organisationsprobleme bei Versicherern und Ärzteschaft dauern derartige Gutachten heute noch viel länger als noch vor zwei Jahren.
Waren es im Jahr 2019 etwa zwei Monate für ein solches Gutachten, müssen die Versicherten im Jahr 2021 in vielen Fällen mehrere Monate allein schon auf einen Gutachtertermin warten. Für das Anfertigen des Gutachtens nach dem Untersuchungstermin kommen noch einmal 2 - 3 Monate hinzu.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen stellen hierbei eine besondere Herausforderung dar, weil sich ihr Ausmaß und ihre Auswirkungen ungleich schwerer beurteilen lassen als körperliche Beeinträchtigungen. Dafür gibt es bei Depressionen mehrere Gründe:
Sollten Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sind wir für Sie da. Gerade bei der Weigerung der Versicherung, die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente in Ihrem persönlichen Fall anzuerkennen, oder auch bei Zahlungseinstellung gilt erfahrungsgemäß: Nur mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts kann die Zahlung bzw. die Fortzahlung der BU-Rente gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden.
Durch gezielte Zermürbungstaktik wollen die Versicherer die Versicherten entmutigen. Aber dranbleiben lohnt sich! Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind seit Jahren auf Berufsunfähigkeitspolicen spezialisiert. Für Sie finden wir möglicherweise doch noch einen Weg und helfen dabei, Verträge zu retten und Rentenzahlungen zu erzwingen.
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen