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Den spezialisierten Anwalt bei Schmerzensgeld-Forderungen einschalten

Anwaltsspezialisten im Schadensrecht setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durch

Wer eine Schädigung der eigenen Gesundheit oder des Körpers durch eine andere Person erfährt, aber auch, wer Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Als Begriffe sind „Schmerzensgeld“ und „Schadensersatz“ auch Laien oft noch geläufig, danach wird es schon deutlich dünner, etwa wenn es um den Haushaltsführungsschaden, den Verdienstausfall etc. geht. Die meisten Menschen denken dabei zunächst einmal an den Anspruch bei einem Verkehrsunfall, doch ihnen ist nicht klar, in welchen weiteren Fällen und unter welchen Umständen ein Anwalt ihren Schmerzensgeldanspruch durchsetzen kann. Zudem ist vielen nicht bekannt, welche Arten und welche Höhe von Schmerzensgeld ihnen als Geschädigten laut Schadensrecht im Einzelfall zustünden. Begibt man sich dann ohne einen Spezialisten für Schadensrecht – in Form von einem erfahrenen Rechtsanwalt – in Verhandlungen mit der Partei des Schädigers, riskiert man erhebliche Einbußen im Schmerzensgeld. Wir begleiten Sie auf dem Weg zum Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall.

Unsere Vorgehensweise ist erfolgserprobt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Personenschäden durch Verkehrsunfälle (z.B. Autounfall, Fahrradunfälle sowie alle weiteren Unfälle im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
  • Private Unfälle und Körperverletzung
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Spielplätze, etc.)
  • Ärztliche Behandlungsfehler einschließlich Geburtsschäden
  • Personenschaden durch ein Tier
  • Haus- und Freizeitunfälle, die zwar nur geringe Aufmerksamkeit hervorrufen, dabei jedoch mehr als die Hälfte aller Unfallverletzungen der Bundesbürger verursachen

Einen Überblick darüber, welche juristischen Voraussetzungen beim Thema Schmerzensgeld zu beachten sind, erhalten Sie auf dieser Seite. Im Schadensfall prüfen unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht Ihren individuellen Fall und kämpfen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen gern an Ihrer Seite.

Laux Rechtsanwälte in Berlin für Schmerzensgeld bei Personenschaden

Sie haben einen Schaden erlitten?

  • Montag bis Donnerstag
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+49 30 33 77 373-10

Schmerzensgeld­ansprüche nach Unfall

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Schmerzensgeld verstanden wird, gibt es rein formal nicht. Der Gesetzgeber formuliert das sogenannte Schmerzensgeld vielmehr als einen „Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden“. Während es beim Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB) um den Ersatz von Vermögensschäden geht, ist das Schmerzensgeld also der „Schadensersatz“ für immaterielle Schäden. Als immaterielle Schäden gelten hierbei alle Schädigungen, die die Gesundheit und eventuelles seelisches Leid betreffen. Also Schäden, die an einer Person, nicht an einer Sache, entstehen. Durch das Schmerzensgeld soll der entstandene immaterielle Schaden ausgeglichen und das Leid der Geschädigten gemildert werden. Diese Ansprüche umfassen dabei nicht nur die kompletten Behandlungskosten, sondern alle Kosten, die zur Linderung der entstandenen körperlichen Leiden und der erlittenen Schmerzen anfallen. Gesetzliche Grundlage für Schmerzensgeld ist § 253 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hier ist zum Schmerzensgeld vermerkt:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Das bedeutet, dass der Gesetzgeber bei körperlich erfahrener Gewalt einen Ausgleich vorsieht. Und zwar unabhängig davon, ob der Schaden vorsätzlich (z.B. bei einem Verbrechen) oder fahrlässig (z.B. bei einem Unfall) entstanden ist. Der Schadensersatz dient dazu, den rein materiellen Schaden auszugleichen, also die Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich daraus entstandene psychische Schäden darüber hinaus finanziell aus, muss auch dieser materielle Schaden, z.B. Kosten für eine ärztliche Behandlung, durch die Zahlung eines Schmerzensgeldes ersetzt werden.

Wie bestimmt sich die Schmerzensgeldhöhe?

Die Höhe der Schmerzensgeldansprüche bestimmt sich nicht nur nach einer Schmerzensgeldtabelle, sondern muss für jeden Einzelfall grundsätzlich genau geprüft und errechnet werden. Die große Bandbreite in Hinblick auf die Schmerzensgeld-Höhe zeigt sich auch in den typischen Schmerzensgeld-Urteilen, die wir exemplarisch für Sie zusammengestellt haben, darunter das eine oder andere richtungsweisende Urteil des BGH, des OLG Hamm, des OLG Frankfurt/Main oder des LG Düsseldorf. Darin zeigt sich: Alle Fälle bedürfen einer individuellen Betrachtung. Kontaktieren Sie daher unbedingt einen spezialisierten Anwalt, um Schmerzensgeld-Forderungen gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung erfolgreich vor Gericht oder außergerichtlich geltend zu machen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie gern.

Schmerzensgeld bei Gesundheitsverletzung

Zu Schadensfällen oder Todesfällen kann es in allen Bereichen des täglichen Lebens kommen. Ergibt sich daraus ein Gesundheitsschaden, der für Folgekosten sorgt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld z.B. nach einem Unfall. Über das Maß der körperlichen Verletzungen und Symptome hinaus gibt es den Sachverhalt der Gesundheitsverletzung, der ebenfalls zum Anspruch auf Schmerzensgeld führen kann. Er beschreibt „jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes“. Das beinhaltet ebenso psychische Belastungen, die für den Betroffenen eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, wie etwa unverhältnismäßige Lärmbelästigung. Auch hier hilft die Konsultation eines spezialisierten Anwalts, denn Schmerzen und vor allem seelisches Leid lassen sich nur schwer in Zahlen ausdrücken – allen Schmerzensgeldtabellen im Internet zum Trotz. Nutzen sie daher unsere jahrelange Erfahrung als spezialisierte Anwälte für Schmerzensgeld und Schadensrecht.

Durch unseren Schwerpunkt im Bereich Schadensrecht mit Personenschaden wissen wir, wie schwer gesundheitliche Schäden und eventuell entstandene Traumata für Geschädigte wiegen können. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist und sich nicht immer durch eine Schadenstabelle eingrenzen lässt. Fakt ist: Müssen Sie ohne eigenes Verschulden medizinisch betreut werden, dann müssen Ihnen auch diese Kosten erstattet werden. Und was passiert, wenn ein dauerhafter Gesundheitsschaden eingetreten ist? Wie setzt man diesbezüglich Versorgungsleistungen wie beispielsweise Renten durch? Mit der Expertise unserer Anwälte sind Sie immer gut beraten.

Ihr Rechtsanwalt für Personenschaden in Berlin und bundesweit

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bringt meistens auch die Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften der Schädiger mit sich. Denn diese versuchen oftmals mit den unterschiedlichsten Methoden, den Schaden klein zu halten. Gerade wenn es um Gesundheitsschäden geht, sehen sich Betroffene oftmals einem übermächtig erscheinenden Gegner (z.B. Krankenhaus oder behandelnder Arzt mit entsprechend geschulten Vertretern der Versicherungen) ausgeliefert. Zu den Verletzungen und dem erlittenen Leid kommt die Sorge hinzu, keine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu erhalten oder mit einem Ausgleich in nur geringer Höhe vor dem Prozess abgespeist zu werden.

In der Kanzlei Laux Rechtsanwälte PartGmbB sind Sie hervorragend aufgehoben: Unsere Spezialisten für Schadensrecht bei Personenschäden sind sowohl Fachanwälte für Medizinrecht als auch Versicherungsrecht. Wir verknüpfen Medizin und Recht, das spart Ihnen Zeit und Wege und trägt dazu bei, das Optimum für Sie zu erkämpfen. Kontaktieren Sie uns und schildern Sie unserem erfahrenen Rechtsanwalt oder unserer erfahrenen Rechtsanwältin Ihren Fall – wir prüfen Ihre Ansprüche und kämpfen gern an Ihrer Seite, um den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu kompensieren.

Laux Rechtsanwälte in Berlin - Anwälte für Schadensrecht und Schmerzensgeld

Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung als Anwalt für Schmerzensgeld!

Unsere hochspezialisierten Rechtsanwälte mit Fachanwaltstiteln im Medizinrecht und im Versicherungsrecht kennen sich im Personenschadensrecht bestens aus. In unserer Spezialkanzlei ergänzen sich die Fachkenntnisse und Erfahrungen der auf Arzthaftung spezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht mit dem geballten Wissen der im Personenversicherungsrecht schwerpunktmäßig aufgestellten Fachanwälte für Versicherungsrecht perfekt – zum Nutzen für unsere Mandanten.

Die medizinische Beurteilung und die entsprechende Bewertung der körperlichen Schädigungen nebst Spätfolgen erfolgt durch unsere Beratungsärzte. Somit gelingt es unseren Anwälten mit hohen Erfolgsquoten, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber Versicherern und Gerichten überzeugend zu erläutern und rechtlich einzuordnen.

Mit Vermeidungs- und Verzögerungsstrategien der Versicherer sind wir bestens vertraut. Ein Kampf zwischen David und Goliath? Keinesfalls, denn unsere Rechtsanwälte arbeiten hochspezialisiert und ermöglichen zunehmend Waffengleichheit und höhere Erfolgschancen für Geschädigte in Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherern.

Schildern Sie uns Ihren Fall!

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Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen!

Schildern Sie uns Ihren Fall, beispielsweise über unseren kostenlosen Unfall-Check! Im Anschluss werden Sie zielgerichtet über die Chancen und Strategien informiert – per E-Mail, telefonisch, während eines ersten Beratungsgespräches in unseren Kanzleiräumen oder per Fernmandat durch unsere Premium-Online-Beratung. Somit versetzen wir Sie in die Lage, alle zukünftigen Schritte zu überblicken und das weitere Vorgehen mit unserer Unterstützung zu planen.

Mandatieren Sie uns! Als Anwalt für Schmerzensgeld und Schadensrecht sind wir ausschließlich für die Geschädigten und niemals für die Schädiger und Versicherungen tätig. Wir unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens mit Expertise und Fingerspitzengefühl.

Schmerzensgeld bei Personenschaden, Laux Rechtsanwälte Berlin

Nicht in Berlin? Für uns kein Problem!

Wir vertreten Rechtsfälle bundesweit. Uns ist klar, dass nicht alle Mandanten die Möglichkeit haben, Besprechungen in unserem Büro wahrzunehmen. Viele unserer Kunden leben in anderen Bundesländern oder haben aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, persönlich mit uns zu sprechen. Für sie haben wir unsere Kanzleiorganisation angepasst und ermöglichen seit Jahren bedürfnisgerecht reibungslose Kommunikation mit unseren Mandanten per Email, Briefpost, Telefon oder auch datensicher und verschlüsselt per Online Akte. Kontaktieren Sie uns gern!