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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Fachanwälte für Versicherungsrecht kämpfen für Ihr Recht und Ihr Geld!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, von der fast jeder schon etwas gehört hat, von der viele jedoch nicht genau wissen, was sie bedeutet oder für wen sie besonders ratsam ist. Auch gibt es häufig Fälle rechtlicher Probleme mit der Versicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - und ist dabei oft im Unrecht.

Was sollte schon vor Vertragsabschluss beachtet werden und wie begegnet man zahlungsunwilligen Versicherern? Den Kundinnen und Kunden von Versicherungen sind Ihre Rechte nicht immer bewusst - die Tipps vom Fachanwalt für Versicherungsrecht sollen helfen, richtig zu handeln.

Bei Problemen mit der BU: gleich zum Fachanwalt für Versicherungsrecht

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht sind uns die Problematiken bei verzögerter oder unsachgemäßer Leistungsprüfung und anderweitigen Verweigerungsstrategien der Versicherer hinlänglich bekannt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt oft nicht, z. B.

  • wegen vermeintlich falscher Angaben im Versicherungsvertrag,
  • zieht das Verfahren wegen zweifelhafter Ursachen in die Länge oder
  • bezieht sich auf die "abstrakte Verweisung".

Bei diesen und ähnlichen Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung setzen wir Ihre Rechte durch. Wenden Sie sich daher stets an den auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Folgen Sie unter keinen Umständen der fragwürdigen Empfehlungspraxis vieler Rechtsschutzversicherer, die kostengünstige Partnerkanzleien ohne tatsächliche Spezialkenntnisse an die Versicherten vermitteln wollen.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne! Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zur Verfügung.

Erfolge für unsere Mandanten:
Berufsunfähigkeit – Regulierungshilfe und gerichtliche Vertretungen

 

Regulierungshilfe, 08/2020

Bei der Mandantin wurde bereits vor über 10 Jahren MS diagnostiziert, sie litt unter einer starken Parese des linken Beins und einer sensomotorischen Parese des rechten Arms. Dennoch arbeitete sie Vollzeit als Verkäuferin (Beratung von Kunden, Heben und Tragen von schweren Lasten, Auspacken und Verräumen von Ware u.a.).

Mitte 2019 erlitt sie einen schweren MS-Schub mit ausgeprägter spastisch-ataktischer Gangstörung mit linksbetonter Paraparese, Feinmotorikstörung und Hypästhesie im Bereich des rechten Arms. Sie ist arbeitsunfähig erkrankt und seit 2020 teilweise erwerbsgemindert.

Ihr BU-Versicherer erbrachte trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen nur befristet Leistungen mit dem Hinweis, dass unsere Mandantin ja wieder 4 Stunden täglich arbeite.

Unser Hinweis, dass dies erstens nicht stimme und zweitens die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht per se zum Wegfall von BU führe - der Versicherer muss hier den Beweis erbringen, dass die Versicherungsnehmerin tatsächlich wieder zu mehr als 50 % berufsfähig ist – führte dazu, dass der BU-Versicherer innerhalb von 14 Tagen die vollen Leistungen unbefristet anerkannte.

LG Stuttgart, Urteil 31. Januar 2020 - 3 O 23/20 -

Bereits im Juni 2017 beantragte die an CFS erkrankte Mandantin Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach einem psychologischen und einem psychiatrischen Gutachten verweigerte der Versicherer die Leistung im März 2019.

Glücklicherweise fand die Mandantin im April 2019 den Weg zu uns, wir reichten umgehend Klage beim Landgericht Stuttgart ein und erreichten bereits nach wenigen Monaten ein Urteil mit vollem Leistungsanspruch.

Außergerichtliche Vertretung 02/2020

Die Mandantin leidet nach einer tragisch verlaufenen Geburt im Oktober 2018 an einer Angststörung, psychophysischer depressiver Erschöpfung und befindet sich in ständiger psychotherapeutischer Behandlung. Die ab diesem Zeitpunkt geltend gemachten Berufsunfähigkeitsleistungen lehnte der Versicherer unter Verweis auf angeblich vorsätzlich falsch beantwortete Gesundheitsfragen ab und trat von der Versicherung zurück.

Wir wiesen den Versicherer auf die Unwirksamkeit seiner Erklärung wegen nicht eingehaltener Formalien und fehlendem Vorsatz hin, worauf er die Leistungen innerhalb weniger Tage gewährte und die Versicherung fortsetzte.

Berufsunfähigkeit - unsere Leistungen für Mandantinnen und Mandanten:

  • Beratung bei Berufsunfähigkeit und Unterstützung bei der Antragsstellung auf Leistung
  • Durchsicht und Prüfung der Versicherungsunterlagen (insbesondere Schilderung der Antragsaufnahme und der gesamten ausgefüllten Antragsunterlagen, sowie vorhandener, relevanter Arztberichte)
  • Recherche nach vergleichbaren Sachverhalten in Rechtsdatenbanken
  • Planung des besten strategischen Vorgehens
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten durch spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
BU abgelehnt? Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung in Berlin

Wir beraten Sie gern persönlich!

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Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, häufig auch BU und BU-Versicherung genannt, ist eine private Zusatzversicherung. Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der BU-Versicherung fallen in das Versicherungsrecht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll einspringen, wenn Versicherte durch gesundheitliche Veränderungen - beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit - nicht mehr in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Im Versicherungsfall sollen Betroffene von Ihren Versicherern einen finanziellen Ausgleich erhalten, der den Bedarf teilweise oder ganz abdeckt. Die Versicherung springt bereits ein, wenn Betroffene mindestens zu 50 Prozent außerstande sind, in dem zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten.

Kurz gesagt: Versicherte zahlen regelmäßig einen Beitrag an die Versicherer. Werden Versicherte arbeitsunfähig, erhalten sie bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Eintritt ins Rentenalter eine BU-Rente.

Was ist beim Abschluss der BU-Versicherung zu beachten?

Für die Versicherungswirtschaft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein lohnendes Geschäft. Versicherer, Versicherungsvermittler und "unabhängige" Berater empfehlen diese beinahe jedem potenziellen Kunden. Die Angst seitens der Verbraucher vor einer finanziellen Notlage wegen Berufsunfähigkeit spielt der Versicherungswirtschaft dabei in die Hände.

Undurchsichtige Verträge mit komplizierten Klauseln und unkommentierten Informationen machen es Versicherten schwer, die tatsächlichen Vertragsbedingungen zu entschlüsseln.

Häufig unterlaufen Versicherten deshalb bereits bei der Antragsstellung Fehler, die sich besonders im eingetretenen BU-Fall als folgenschwer erweisen. So ermöglichen beispielsweise fehlerhafte Gesundheitsangaben zu Vorerkrankungen oder Beschwerden einem Versicherer noch bis zu 10 Jahren nach Abschluss den Rücktritt vom Vertrag. Schlimmstenfalls stehen die Versicherten dann ohne BU-Rente und ohne Beitragsrückzahlungen da.

Auch einzelne (Vor-)Erkrankungen können bereits durch sog. Ausschlussklauseln vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Bei Berufswechsel oder nach Arbeitslosigkeit wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig und anschließend werden Beitragszuschläge für den Wiedereintritt in eine neue BU-Versicherung erhoben.

Ebenso sind Verweisungsklauseln bzw. Alternativklauseln häufig Streitgegenstand zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern.

Bereits vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie sich neutral beraten lassen, umfassende Informationen einholen und offene Fragen klären. Vergleichen Sie Angebote gründlich, um wirtschaftliche und rechtliche Fehlerquellen bereits im Vorhinein vermeiden zu können.

Welche Berufsgruppen sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Entscheidend ist das Berufsunfähigkeitsrisiko! Personen, die schwere körperliche Arbeit in ihrem Beruf leisten – vor allem Handwerker wie Gerüstbauer, Dachdecker, Bergleute usw. - sind besonders gefährdet vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden zu müssen. Hier erreichen etwa 40 - 50 % der Berufseinsteiger nicht die reguläre Altersrente. Auch Krankenschwestern haben mit knapp 38 % ein hohes Berufsunfähigkeitsrisiko.

Als insofern ungefährliche Berufsgruppen im Vergleich gelten Physiker, Ärztinnen und Ärzte, Maschinenbau- und Elektroingenieure, Chemiker, Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Tierärzte und Tierärztinnen (unter 6 %).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt neben der Unfallversicherung zu den wichtigsten Invaliditätsversicherungen. - Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Prinzipiell kann jeder Erwerbstätige berufsunfähig werden – auch in einem körperlich weniger anspruchsvollen Beruf. Auch im privaten Haushalt tätige Frauen und Männer verrichten eine Arbeit, die einen Mehrwert erbringt und versichert werden kann.

Berufsgruppen mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko sollten möglichst früh und bei guter Gesundheit eine Police abschließen.

Im Bedarfsfall kann eine BU-Versicherung jedoch jedem Versicherten finanzielle Ausfälle absichern.

Wer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Eine BU-Versicherung erhält allerdings nicht jeder. Der Abschluss ist einfacher, wenn die Interessenten jung und gesundheitlich wenig vorbelastet sind und einen Beruf mit einem geringen Berufsunfähigkeitsrisiko ausüben. Risikoreiche Personen werden abgelehnt oder müssen mit sehr hohen Beiträgen rechnen.

Warum ist das so?

In Deutschland wird derzeit jeder fünfte Arbeitnehmer erwerbs- oder berufsunfähig.

Hauptursachen für Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung, die zu Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung führen, sind

  • psychische Erkrankungen (ca. 31 %),
  • Krebserkrankungen (ca. 15 %),
  • Muskel- und Skeletterkrankungen (ca. 21 %),
  • Unfälle (9,41 %) und
  • Herz-Kreislauferkrankungen (ca. 7 %).

Eine geringe Rolle spielen dagegen sonstige Erkrankungen, Vergiftungen und Infektionskrankheiten.

  • In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beruhen nur 16 % der Invaliditätsfälle auf psychischen Krankheiten.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung sind es 38 % der Invaliditätsfälle, die auf psychischen Krankheiten beruhen.

Hier spiegelt sich das restriktive Vertragsannahmeverhalten der Versicherer wider. 25 bis knapp 35 % aller Anträge auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden abgelehnt.

Das ist besonders erstaunlich mit Blick auf die Regulierungspraxis der Versicherer:

  • Ein Antrag auf Leistung, d. h. auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wird jährlich nur bei etwa jedem 300sten Vertrag gestellt.
  • Eine Leistungsauszahlung erfolgt sogar nur bei etwa jedem 400sten Vertrag.

Wann ist man berufsunfähig?

Eine Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn Versicherte durch Krankheit oder Unfall längerfristig nicht mehr in dem zuletzt konkret ausgeübten Beruf tätig sein können. Berufsunfähigkeit ist aber nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor: wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine zumutbare Erwerbstätigkeit ausführen können.

Ein Beamter kann zudem für „dienstunfähig“ erklärt werden. Das ist automatisch gleichzusetzen mit „berufsunfähig“. Es ist möglich, dass trotz Dienstunfähigkeit keine Leistungen aus der BU gezahlt werden. Hier kommt es auf die Ausgestaltung der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel an.

Berufsunfähig sind Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer Gesundheit ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Achtung: Von Versicherung zu Versicherung kann der Begriff der Berufsunfähigkeit unterschiedlich definiert sein. Sowohl bei Abschluss einer BU-Versicherung als auch beim Eintritt des Versicherungsfalls sollten Sie deshalb alle Bedingungen genau prüfen.

Anwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung können Ihnen helfen abzuklären, ob Sie alle von der Versicherung vorgegebenen Voraussetzungen für die BU-Rente erfüllen.

Was ist beim Antrag auf Leistungen aus der BU zu beachten?

Probleme mit der BU-Versicherung entstehen oft, weil die Versicherten die Berufsunfähigkeit nicht korrekt melden. Die Versicherungen machen es den Verbrauchern hierbei nicht leicht.

Berufsbeschreibung

Häufig muss detailgenau ausgeführt werden, wie die Tätigkeiten am Arbeitsplatz ausgesehen haben. Ebenso werden konkrete Informationen dazu gefordert, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Bei der Berufsbeschreibung (Arbeitsalltag/Tätigkeitsbeschreibung) ist große Vorsicht geboten: Falsche oder unvollständige Angaben können zu Leistungsfreiheit wegen mangelnder Fälligkeit oder auch zu einer "Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles" führen.

Daraus folgt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht oder kürzt.

Medizinisches Fachgutachten

Auch ein medizinisches Fachgutachten der Versicherung ist häufig nur ein Gefälligkeitsgutachten zur beabsichtigten Leistungsablehnung. In derartigen Fällen sollten Versicherte unbedingt einen zweiten unabhängigen Gutachter beiziehen.

Zeitpunkt der BU-Meldung

Weiterhin ist der Zeitpunkt, zu welchem BU-Leistungen angemeldet werden, sehr wichtig. Versicherte neigen dazu, die Anmeldung der Berufsunfähigkeit hinauszuzögern. Das ist verständlich, denn fast jeder Kranke hofft auf Besserung und hat eine positive Motivation. Doch auch wenn der konsultierte Arzt fest mit einer Genesung rechnet, ist die Leistungsanmeldung möglich und häufig sogar ratsam.

Wir empfehlen unseren berufsunfähigen Mandanten meistens, längerfristige und massivere gesundheitliche Probleme mit beruflichen Folgen am besten schon nach einigen Wochen oder Monaten mitzuteilen.

Tipp: Der Versicherer überhäuft die Versicherten beim Leistungsantrag geradezu mit Unterlagen zum Ausfüllen. Die Kanzlei Laux Rechtsanwälte bietet Ihnen hierbei fachkompetente und qualifizierte Hilfe. So kann das BU-Verfahren durch eine gute Strategieplanung in diesem frühen Stadium deutlich vereinfacht und verkürzt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - Berufsbeschreibung, medizinisches Fachgutachten

Ablehnungsgründe der BU-Versicherung

Die BU-Versicherung gehört zu den Versicherungszweigen, in denen für Leistungen am häufigsten geklagt werden muss.

Der Grund: Versicherungsunternehmen nutzen jede erdenkliche Möglichkeit, nicht zahlen zu müssen, weil Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall für das Unternehmen richtig teuer werden können. Häufig wird auf Zeit gespielt, an Gutachten gezweifelt oder nachträglich versucht, den Vertrag für unwirksam zu erklären. Die hohe Klagequote im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt, dass Probleme mit dem Versicherer keine Einzelfälle sind.

Die Haupthindernisse auf dem Weg zum Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall sind für die Betroffenen:

Weitere Probleme mit der Versicherung sind außerdem häufig:

  • der Versicherer stellt die Leistungszahlung ein
  • der Versicherer fordert eine Zurückzahlung von Leistungen
  • Vertragsänderung oder Vertragsbeendigung durch den Versicherer

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Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie gegen Ihren Versicherer keine Chance mehr haben - lassen Sie sich nicht entmutigen und geben Sie auf keinen Fall vorschnell auf! Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht sind seit Jahren auf Berufsunfähigkeitspolicen spezialisiert. Für Sie finden wir möglicherweise doch noch einen Weg und helfen dabei, Verträge zu retten und Rentenzahlungen zu erzwingen.

Übrigens: Auch wenn eine andere Assekuranz wie etwa die Unfallversicherung nicht zahlt, stehen wir an Ihrer Seite! Ein auf Schadensrecht spezialisierter Anwalt kann darüber hinaus eine umfassende Beratung zur Bezifferung Ihrer Ansprüche bieten. Wir können zum Beispiel einen etwaig vorhandenen Haushaltsführungsschaden berechnen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall!

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Anwälte für Berufsunfähigkeit, Kanzlei RA Laux, Berlin