Die kürzeren Wartezeiten für einen Termin, das schönere Wartezimmer, der bessere Arzt, die umfassendere Behandlung: In Deutschland haben ca. 9 Millionen Menschen eine Private Krankenversicherung. Eine Zahl, die jährlich steigt, denn immer mehr Deutsche wechseln aus der Gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung.
Privatpatienten galten lange Zeit als die VIPs des Gesundheitssystems. Doch Zeiten ändern sich und das Image der Privaten Krankenversicherung bekommt tiefe Kerben. Beiträge steigen stark an, Privatversicherte sehen sich als Gefangene des Systems.
Die Krönung des Ganzen: Am Ende zahlt die Private Krankenversicherung nicht. Immer wieder werden Arztrechnungen, Gesundheitsleistungen und Rezepte abgelehnt. Viele Privatpatienten bleiben auf den oftmals hohen Kosten sitzen. Laut einer Umfrage der “Stiftung Warentest” (2016) berichtet jeder dritte Befragte gegenüber der Stiftung von Ärger mit seinem Versicherer.
Lange Zeit erstatteten die Privaten Krankenversicherer fast jede Forderung seitens Ärzten und Kliniken. Auf diese Weise konnte sich das gute Image der PKV herausbilden. Doch auch die Privaten Krankenversicherer müssen wirtschaftlich arbeiten. Mittlerweile lassen sich Kostensteigerungen nicht mehr leicht abfangen. Die erhöhten Kosten werden auf die Patienten umgelagert, und zwar gleich zweifach: Während die Beitragsprämien stark steigen, werden die Kostenerstattungen begrenzt. Seit einigen Jahren wird jede eingereichte Rechnung intensiv kontrolliert. Immer häufiger werden die Kosten für medizinische Leistungen gar nicht oder nur teilweise erstattet.
Die häufigsten Gründe der Privaten Krankenversicherer, Leistungen zu verweigern:
Nicht immer zahlt die Private Krankenversicherung wie gewünscht bzw. vertraglich vereinbart. Der privatversicherte Patient steht bei Leistungsverzögerung und Verweigerung von Leistungserbringung zwischen Arzt und Versicherer. Er kann sich dann entweder mit dem Arzt bzw. Krankenhaus oder mit dem Privatversicherer um das Geld streiten. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei anderen Versicherern wie etwa, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt.
Die frühzeitige Beratung mit einem Spezialisten kann helfen, die Private Krankenversicherung zur Zahlung der Leistung zu bewegen. Insbesondere die eingehende Prüfung des Versicherungsvertrages und Durchsicht sämtlicher Versicherungsunterlagen (u.a. die ausgefüllten Antragsunterlagen, soweit vorhandene, relevanten Arztberichte) kann die notwendigen Argumente liefern, welche in einem Beschwerdeschreiben bereits außergerichtlich sehr schnell zu einem positiven Ergebnis für den Versicherten führen können.
Bereits bei den ersten Anzeichen für Probleme mit der Privaten Krankenversicherung sollten die Versicherten einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt einschalten. Der Anwalt kann sich aufgrund seiner Erfahrung in der Verhandlung mit Versicherern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit diesem auseinandersetzen und so dessen Anerkenntnis der Leistungspflicht oder einen Vergleich erwirken. Auf diese Weise sparen Versicherte Zeit und Nerven und wenden einen langjährigen Papierkrieg mit der Versicherung ab.
Die oft angeratene Einschaltung der BaFin oder ein Beschwerdeverfahren bei dem Ombudsmann sind aus unserer Erfahrung nicht zielführend.
Die PKV zahlt nicht?
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Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der Privaten Krankenversicherung keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog. Hier ist entscheidend, was im Vertrag steht.
Viele Versicherte treten zu recht günstigen Konditionen ins private System ein, allerdings steigen die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung deutlich schneller als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Leistungsablehnungen und Kürzungen der eingereichten Rechnungen erleben viele Privatversicherte, dass ihre Versicherung doch nicht so spendabel ist, wie die bunten Werbefilmchen, schicken Hochglanzbroschüren und geschulten Versicherungsagenten bei Vertragsabschluss suggeriert haben.
Ihre Ablehnung, die eingereichten Rechnungen nicht zu erstatten, begründen die Privaten Krankenversicherungen gern mit einer ganz allgemeinen Klausel, wonach Kosten für eine Behandlung nur bei sogenannter medizinischer Notwendigkeit zu erstatten sein sollen. Und hier beginnt schon das Verwirrspiel:
Was ist warum notwendig und was nicht?
Dies gilt nicht nur für die ambulante medizinische Versorgung, sondern auch für den stationären Klinikaufenthalt. Zudem ist dann auch häufig noch das Krankentagegeld betroffen, wenn die Private Krankenversicherung einen bereits erfolgten Klinikaufenthalt nach der Entlassung des Patienten im Nachhinein als überflüssig bezeichnet.
Nicht selten steht am Ende nicht nur die Leistungskürzung, sondern sogar die Kündigung der Krankenversicherung, da Vorerkrankungen angeblich nicht vollständig angegeben wurden.
Im ungünstigsten Fall wird nicht nur eine aktuelle Leistung nicht erstattet, sondern dem Versicherten droht nun zusätzlich der Verlust der Krankenversicherung. Die mitunter jahrelang getätigten Beitragszahlungen wurden in diesem Fall völlig vergeblich geleistet und werden nicht zurückerstattet.
Erschwerend zum Konflikt mit der Privaten Krankenversicherung kommt hinzu, dass die Patienten die Kosten für Behandlungen und Medikamente in der Regel zunächst selbst bezahlen und im Anschluss die Rechnungen beim Versicherer einreichen müssen, um diese von ihrem Versicherer zurückerstattet zu bekommen.
Weigert sich der Privatversicherer, die Leistung zu übernehmen, ist es sehr schwierig, das Geld vom Arzt oder Krankenhaus zurückzubekommen. Der Privatpatient bleibt dann auf den Kosten sitzen.
In besonders ungünstigen Fällen schulden Patienten dem Arzt oder Krankenhaus eine sehr hohe Summe. Dies kann für Betroffene existenzbedrohend sein!
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und klären Ihre Ansprüche.
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Auf gar keinen Fall sollten Versicherte zu früh aufgeben oder den Konflikt mit dem Versicherer scheuen. Unsere Erfahrung hat gezeigt: Wer sich wehrt, erhält sehr oft zumindest eine Teil-Erstattung seines Geldes. Wir beraten Sie zur Höhe Ihrer Ansprüche (bspw. wenn wir Ihren Haushaltsführungsschaden berechnen oder die Höhe der Ihnen zustehenden Zahlungen) und helfen Ihnen bei der Durchsetzung derselben.
Unsere Leistungen bei Problemen mit der Privaten Krankenversicherung:
Als Fachanwaltskanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit kompetent und erfolgreich. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die Assistentinnen in unserem Kanzleisekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwältinnen zur Verfügung:
(1) Quelle: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Tätigkeitsbericht 2017