Durch ein unvorhergesehenes Ereignis kann sich das Leben ganz plötzlich verändern. Um auch darauf vorbereitet zu sein, schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung ab. Doch aus der Praxis als Anwalt für Unfallversicherung wissen wir, dass sich Versicherer immer wieder dagegen sträuben, den Versicherungsfall zu regulieren. Auch Sie haben Probleme mit Ihrer privaten Unfallversicherung und Ihre Unfallversicherung zahlt nicht? Dann finden Sie hier wichtige Informationen vom Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen und an die Versicherungssumme zu kommen, die Ihnen zusteht! Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten der Personenversicherung.
Die private Unfallversicherung ist anders als die gesetzliche eine freiwillige Versicherung, aus welcher der Versicherte bei einem Unfall beispielsweise eine einmalige Leistung bei Invalidität, eine Unfallrente oder andere Geldleistungen erhält. Gezahlt wird in der privaten Unfallversicherung für alle Unfälle, egal ob sie im Haushalt, im Straßenverkehr, z.B. mit dem Auto, oder in der Freizeit passieren, falls der Versicherte eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davonträgt.
Eine Invaliditätszahlung kann bei der Bewältigung des praktischen Lebens nach einem folgenschweren Unfall gut helfen: Teure Therapiemethoden, kurzzeitiger Mehrbedarf bei Pflege oder Therapie, Einkommensminderungen, Krankenbetreuung sowie behinderungsbedingte Umbauten im Wohnbereich können schnell finanziert werden.
Die private Unfallversicherung kann ergänzend zur gesetzlichen Versicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen beansprucht werden, denn die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, folglich auch Berufsunfälle. Bei einer Unfallversicherung spielt der Beruf und die Berufsfähigkeit nach dem Unfall keine Rolle. Es ist also egal, ob nach dem Unfall die Berufstätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht. Die Versicherungsschutz beziehen sich ausschließlich auf den unfallbedingten körperlichen Dauerschaden. Kompensation in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente übernimmt dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Fazit: Die wichtigsten Leistungen in der privaten Unfallversicherung sind die Zahlungen einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente zur Absicherung von finanziellen Verlusten wegen unfallbedingter Körperschäden im Schadensfall. Auch die Übernahme von Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit kann neben Rentenzahlung und Invaliditätsleistung verlangt werden. Zudem kann im Rahmen der Police die Zahlung einer Todesfallsumme an die Hinterbliebenen mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.
Die Unfallversicherung zahlt nicht?
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Die private Unfallversicherung orientiert sich an der Definition eines Unfalls, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dargelegt sind. Dort heißt es:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet
Diese Erklärung des Versicherungsrechts befeuert immer wieder Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem, und das nicht nur außergerichtlich. Tritt nämlich nach einem Unfall Invalidität ein, war der Verunfallte jedoch schon vor dem Unfall krank oder hatte Beschwerden, dann gibt es oft Probleme mit den Zahlungen der Unfallversicherung. Gezielt versuchen Unfallversicherer, mit Scheinargumenten Verwirrung zu stiften und damit Zahlungen zu verweigern. Der Einwand, es läge überhaupt kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, gehört dabei zum Standardrepertoire dieser fadenscheinigen Argumente, um kein Geld an die Versicherten zahlen zu müssen. Häufig stellt die Versicherung infrage, ob tatsächlich alle Merkmale eines Unfalls erfüllt sind und das Ereignis plötzlich, von außen und unfreiwillig passierte sowie zu einer dauerhaften Beeinträchtigung wie Invalidität geführt hat.
Ebenso beliebt als Begründung für eine Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaften: Es liege gar keine unfallbedingte Invalidität vor, sondern ein Vorschaden - die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier wird also der Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Schaden abgestritten. Auch das zahlenmäßige Hin und Her zur Höhe des Invaliditätsgrades ist beliebtes Spielchen zur Zermürbung und zum Herunterrechnen des Invaliditätsgrades, auch dann, wenn der Versicherungsnehmer ein unabhängiges Gutachten beibringt, aus welchem eindeutig ein bestimmter Invaliditätsgrad hervorgeht. Ein Rechtsstreit im Versicherungsvertragsrecht ist die Folge.
Unfallversicherungen kooperieren mit geschäftstüchtigen medizinischen Gutachteninstituten. Die Ärzte dieser "Institute" haben sich darauf spezialisiert, gefällige medizinische Einschätzungen für die Versicherungen zu erstellen. Häufig liegen deren Einschätzungen der Invaliditätsbemessung meilenweit von der Beurteilung anderer Mediziner entfernt – die Gutachten erscheinen sozusagen gekauft!
Unfallversicherer nutzen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Leistungen an den Versicherungsnehmer zu verweigern. Für die erfolgreiche Durchsetzung der Leistungsansprüche bei Versicherungsschutz bedarf es daher einschlägiger Fachkenntnisse, welche unseren Mandanten durch die Kombination aus Versicherungsrecht und Medizinrecht zur Verfügung stehen. Die spezialisierten Fachanwälte unserer Fachanwaltskanzlei helfen kompetent und verlieren nie den Überblick - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Lassen Sie sich von uns gut beraten oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Ersteinschätzung!
Für den Versicherungsnehmer ist es möglich, den Versicherungsumfang zu erweitern und beispielsweise Verletzungen an der Wirbelsäule, Insekten- und Zeckenstiche oder Unfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum in den Unfallversicherungsschutz einzuschließen.
Zur höheren Absicherung lohnt sich in einigen Fällen auch die Vereinbarung einer sogenannten Progression, die für einen Anstieg der von der Versicherung gezahlten Grundsumme sorgt. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad können sich Zahlungen so verdoppeln oder sogar verdreifachen. Zusätzlich ist es möglich, dass auch die Kosten für kosmetische Operationen, Bergungs- oder Sofortleistungen bei schweren Verletzungen, die von den Krankenkassen/privaten Krankenversicherern nicht übernommen werden, vertraglich vereinbart werden.
Auch die Zahlungen von Krankentagegeld, Genesungsgeld und sogenannte Übergangsleistungen sind sinnvoll und werden als Zusatz zu den Grundleistungen im Versicherungsschutz angeboten.
Das obligatorische Kleingedruckte stellt besonders bei Versicherungsverträgen keine Kleinigkeit dar. Selbst eine durch jahrelange hohe Beitragszahlungen eingekaufte hohe Unfallabsicherung nützt wenig, wenn sich der Versicherer nach dem Unfall auf bestimmte Versicherungsbedingungen beruft, die im Vertragsdickicht nicht sofort ersichtlich sind. Aufgrund solcher Spitzfindigkeiten kommt es immer wieder vor, dass die Versicherung gar nicht oder weniger Geld zahlt, indem sie den Anspruch des Versicherungsnehmers herunterrechnen lässt. Problematisch sind häufig auch eine Vielzahl von Regelungen im Vertrag, zum Beispiel zu Fristen, die es dem Versicherten schwer machen, die relevanten Informationen herauszufiltern.
Welche Leistungen welcher Höhe im Einzelnen im Vertrag enthalten sind, sollte deswegen von einem versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht gründlich überprüft werden. Für einen Laien ist es kaum möglich, im Tarifdschungel und "Versicherungs-Fachchinesisch" den tatsächlichen Leistungsumfang seiner Unfallversicherung auszumachen.
Wegen der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten in Versicherungsprozessen sollten Sie sich unbedingt an eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit entsprechenden Fachanwälten wenden. Unsere erfolgreichen und im Versicherungsvertragsrecht versierten Fachanwälte beraten und vertreten Sie gern bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Profitieren Sie dabei von unserer Erstberatung zum Festpreis.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist der Ansprechpartner für Versicherungsnehmer, wenn die Unfallversicherung nicht zahlen will. Im Privatversicherungsrecht stehen Leistungsverweigerungen und Verzögerungstaktiken der Versicherungen leider auf der Tagesordnung. Zusätzlich zu den Unfallfolgen leiden die betroffenen Versicherten unter der Leistungsverweigerung der Personenversicherung, da dieser Nerventerror Psyche und Körper erheblich zusetzen kann.
Bei Problemen mit der Unfallversicherung wenden Sie sich daher unbedingt an einen im Personenversicherungsrecht erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, welcher ausschließlich für die Versicherten und nicht für die Versicherungskonzerne tätig ist. Vertrauen Sie als Ratsuchender unter keinen Umständen der fragwürdigen Empfehlungspraxis vieler Rechtsschutzversicherer, die kostengünstige Partnerkanzleien ohne Spezialkenntnisse im Personenversicherungsrecht an die Versicherten vermitteln wollen! Gern unterstützen wir Sie bereits im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Anerkenntnis nach außergerichtlicher Vertretung in 05/2020
Die Mandantin ist nachts unbeobachtet vom Balkon aus dem 3. Stock gestürzt und erlitt eine komplette Querschnittslähmung unterhalb BKW 8.
Der Unfallversicherer lehnte eine Zahlung von Leistungen mit der Begründung ab, eine Blutprobe habe einen Blutalkoholgehalt von über 2 Promille ergeben. Ein versicherter Unfall habe daher durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nicht vorgelegen. Der notwendige Vollbeweis für diese Behauptung erfolgte Seitens des Versicherers jedoch nicht.
Ein entsprechendes Anspruchsschreiben unsererseits bewegte den Versicherer zur umgehenden Anerkennung seiner Leistungspflicht und Zahlung der vollständigen Invaliditätsleistungen von 490.000 €.
LG Berlin, Vergleich vom 10.07.2017 -23 O 198/15-
Dem Mandanten fiel auf einer Baustelle ein Stein auf die rechte Hand, was – neben einer Risswunde und einer Fraktur des Mittelfingers - zu einem chronischen regionalen Schmerzsyndrom (CRPS = Morbus Sudeck) führte.
Der Versicherer zahlte nur einen geringen Vorschuss unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Vor dem Landgericht Berlin erreichten wir die Zahlung von 50.000 €.
LG Neuruppin, Vergleich vom 01.02.2019 -31 O 31/18-
Der Mandant wurde bei dem Absturz eines Aufzugskorbes in einer Windkraftanlage schwer verletzt. Er leidet unter chronischen Schmerzen, Missempfindungen und neurologischen Ausfällen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sein Unfallversicherer verweigerte die Leistung wegen „arglistiger Täuschung“. Er habe die Existenz eines weiteren Unfallversicherers verschwiegen.
Vor dem Landgericht Neuruppin setzten wir den Invaliditätsanspruch in Höhe von 150.000 € durch.
Laux Rechtsanwälte PartGmbB vertritt niemals die Ärzte, andere Behandler oder deren Versicherungen, sondern ausschließlich die geschädigten Patienten mit hoher Spezialisierung, kühlem Verstand und leidenschaftlichem Einsatz. Unsere Anwälte mit den Fachanwaltstiteln Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen die Tricks der Haftpflichtversicherungen, die vor allem mit einer gezielten Verzögerungs- und Hinhaltetaktik – z. B. mit Gutachten und Gegengutachten – den Unfallopfern zusetzen wollen. Mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht haben Sie starke und konsequente Mitstreiter an Ihrer Seite, die im Rechtsstreit Druck machen und für einen optimalen und möglichst schnellen Ausgang sorgen. Sie durchkreuzen die Taktik der Gegenseite und lassen sich von deren Tricks nicht beeindrucken.
Wir legen Wert auf einen sachlichen Umgang mit den Gegnern, setzen uns aber konsequent und kompromisslos für die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten ein.
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Gerade in Hinblick auf die schwierige persönliche Situation der Mandanten nach einem Unfall mit Körperschaden sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei im vertraulichen Beratungsgespräch voller Verständnis für den Unfallgeschädigten und gleichzeitig ohne Rücksicht gegenüber zahlungsunwilligen oder regulierungsverzögernden Versicherungen. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen, können z. B. einen etwaigen Haushaltsführungsschaden berechnen und stehen während des gesamten Prozesses an Ihrer Seite.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir kämpfen für Ihr Recht!
Die geschulten Assistentinnen in unserem Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung: