Gerade weil sich die Zahlungen im Leistungsfall immer häufiger als „Pokerspiel“ der Berufsunfähigkeitsversicherer gestalten, bei dem sie versuchen, mit allen Mitteln der Zahlungspflicht zu entkommen, sollten Versicherte der möglichen Versuchung von Tricksereien bei der Angabe von Vorerkrankungen widerstehen.
Das gilt auch für den Fall, dass der geschäftstüchtige, abschluss- und provisionsorientierte Versicherungsagent dazu neigen sollte, die Angabe von Vorerkrankungen weniger genau nehmen zu wollen.
Dieser Artikel soll helfen, zu klären
Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten.
Mit der Beurteilung, was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter meldepflichtige Vorerkrankungen fällt, tun sich nicht nur die Verbraucher schwer, sondern auch die Gerichte.
Dabei steckt jedoch der Verbraucher in der Zwickmühle:
Aufgrund der elektronischen Erfassung von Antragsdaten kann es neuerdings zudem passieren, dass der Antragsteller auf eine interne „Rote Liste“ gesetzt wird, wenn er einmal bei einer Antragstellung eine Vorerkrankung angegeben hat, die zur Ablehnung des Antrags geführt hat.
Eine erneute Antragstellung – auch bei einem anderen Versicherer – unter Verschweigen der relevanten Vorerkrankung ist daher erfolglos.
Wir beraten Sie gern persönlich!
+49 30 33 77 373-10
Berufsunfähigkeitsversicherer öffnen sich für diese Vorgehensweise das Hintertürchen, indem sie die Gesundheitsfragen ungenau formulieren. Später dann dem erkrankten Versicherten daraus einen Strick drehen und vom Vertrag und von der Leistungspflicht Abstand nehmen zu können - das wird dadurch zu einem Kinderspiel.
Sinnvoll wäre es, wenn die BU-Versicherer die Gesundheitsfragen so präzise formulieren würden, dass jeder Versicherungsnehmer diese leicht und eindeutig beantworten kann.
1. Vorerkrankungen, die zur Ablehnung eines BU-Antrags führen können
2. Vorerkrankungen, die oft per Risikoausschluss vom Versicherungsschutz herausgenommen werden
3. Vorerkrankungen, die zu einer Erhöhung der Beiträge (Risikozuschlag) führen können
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch wenn sie eine wertvolle Orientierungshilfe darstellt.
Einer Berufsunfähigkeit ist häufig eine intensive Krankheit und / oder ein Behandlungsfehler vorausgegangen. Das heißt, hinter dem Versicherten und den Angehörigen liegt bereits ein längerer, strapazierender Leidensweg.
Wenn sich jetzt auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherung quer stellt und versucht, sich vor der Zahlungspflicht zu drücken - mit dem Hinweis auf das angebliche Verschweigen von Vorerkrankungen -, dann schlägt das häufig dem Fass den Boden aus.
Den Betroffenen fehlen Kraft, Nerven, Argumentation, Macht und Handhabe, die Vorwürfe zu entkräften und den Weg zu Zahlung abzukürzen.
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht bringen wir das Einfühlungsvermögen in Ihre Situation mit und verfügen über die entscheidenden Mittel und Wege, fadenscheinige Argumente des Versicherers zu entkräften und Ihnen somit zu einer schnellstmöglichen Zahlung zu verhelfen.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung: