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Meldepflichtige Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der richtige Umgang mit Vorerkrankungen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade weil sich die Zahlungen im Leistungsfall immer häufiger als „Pokerspiel“ der Berufsunfähigkeitsversicherer gestalten, bei dem sie versuchen, mit allen Mitteln der Zahlungspflicht zu entkommen, sollten Versicherte der möglichen Versuchung von Tricksereien bei der Angabe von Vorerkrankungen widerstehen.

Das gilt auch für den Fall, dass der geschäftstüchtige, abschluss- und provisionsorientierte Versicherungsagent dazu neigen sollte, die Angabe von Vorerkrankungen weniger genau nehmen zu wollen.

Dieser Artikel soll helfen, zu klären

  • was unter die meldepflichtigen Vorerkrankungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen fällt
  • inwiefern Vorerkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen können
  • welche rechtlichen und finanziellen Folgen einem Versicherungsnehmer drohen, wenn er Vorerkrankungen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben hat.

Wann liegen meldepflichtige Vorerkrankungen vor?

Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten.

  • Zählen gelegentliche Stimmungsschwankungen als mögliche Anzeichen eines Depressionsrisikos?
  • Kann aus einem Keuchhusten als Kind später eine „Asthma-Neigung“ abgeleitet werden?
  • Oder ist es seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtens, einen einzigen Hexenschuss nach einem Umzug in die erste eigene Wohnung vierzig Jahre später als „Neigung zum Bandscheibenvorfall“ zu werten?

Mit der Beurteilung, was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter meldepflichtige Vorerkrankungen fällt, tun sich nicht nur die Verbraucher schwer, sondern auch die Gerichte.

Dabei steckt jedoch der Verbraucher in der Zwickmühle:

  • Gibt er „zu akribisch“ jede Befindlichkeitsstörung an, drohen ihm höhere Prämien oder sogar die Antragsverweigerung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Sind Gesundheitsangaben im Antrag falsch oder lückenhaft, kann dies bei der Überprüfung durch den BU-Versicherer im Leistungsfall als vorsätzliche Falschangabe oder arglistige Täuschung gewertet werden.

Aufgrund der elektronischen Erfassung von Antragsdaten kann es neuerdings zudem passieren, dass der Antragsteller auf eine interne „Rote Liste“ gesetzt wird, wenn er einmal bei einer Antragstellung eine Vorerkrankung angegeben hat, die zur Ablehnung des Antrags geführt hat.

Eine erneute Antragstellung – auch bei einem anderen Versicherer – unter Verschweigen der relevanten Vorerkrankung ist daher erfolglos.

Meldepflichtige Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Was eine „Vorerkrankung“ ist, definiert der BU-Versicherer – und das häufig zweimal:

  1. Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung (hier ist das Motiv, möglichst viele beitragszahlende Versicherungsnehmer zu gewinnen)
  2. Im Falle einer Leistungspflicht (hier geht es darum, einer Leistungspflicht zu entkommen).

Berufsunfähigkeitsversicherer öffnen sich für diese Vorgehensweise das Hintertürchen, indem sie die Gesundheitsfragen ungenau formulieren. Später dann dem erkrankten Versicherten daraus einen Strick drehen und vom Vertrag und von der Leistungspflicht Abstand nehmen zu können - das wird dadurch zu einem Kinderspiel.

Sinnvoll wäre es, wenn die BU-Versicherer die Gesundheitsfragen so präzise formulieren würden, dass jeder Versicherungsnehmer diese leicht und eindeutig beantworten kann.

Was kann unter Vorerkrankungen fallen?

1. Vorerkrankungen, die zur Ablehnung eines BU-Antrags führen können

  • Rheumatische Arthritis
  • Depressive Erkrankungen (auch Angststörungen)
  • Schilddrüsenüberfunktion

2. Vorerkrankungen, die oft per Risikoausschluss vom Versicherungsschutz herausgenommen werden

  • Bluthochdruck
  • Bandscheibenvorfall
  • Hörsturz
  • Kurz-/Weitsichtigkeit über 8 Dioptrien

3. Vorerkrankungen, die zu einer Erhöhung der Beiträge (Risikozuschlag) führen können

  • Chronische Gastritis
  • Hämorrhoiden
  • Myome
  • Schilddrüsenunterfunktion

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch wenn sie eine wertvolle Orientierungshilfe darstellt.

Unterstellung einer Vorerkrankung: Was können Versicherte bei Zahlungsverweigerung durch den BU-Versicherer tun?

Einer Berufsunfähigkeit ist häufig eine intensive Krankheit und / oder ein Behandlungsfehler vorausgegangen. Das heißt, hinter dem Versicherten und den Angehörigen liegt bereits ein längerer, strapazierender Leidensweg.

Wenn sich jetzt auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherung quer stellt und versucht, sich vor der Zahlungspflicht zu drücken - mit dem Hinweis auf das angebliche Verschweigen von Vorerkrankungen -, dann schlägt das häufig dem Fass den Boden aus.

Den Betroffenen fehlen Kraft, Nerven, Argumentation, Macht und Handhabe, die Vorwürfe zu entkräften und den Weg zu Zahlung abzukürzen.

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht bringen wir das Einfühlungsvermögen in Ihre Situation mit und verfügen über die entscheidenden Mittel und Wege, fadenscheinige Argumente des Versicherers zu entkräften und Ihnen somit zu einer schnellstmöglichen Zahlung zu verhelfen.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:

Laux Rechtsanwälte in Berlin