Nur wenige Themen im gesamten Leistungsspektrum unserer Kanzlei bieten mehr Stoff für Diskussionen und Unmut als das medizinische Gutachten. Entsprechend wichtig ist eine rechtliche Prüfung für Versicherte und Geschädigte. Hier kommt unsere Expertise zum Einsatz.
Bitte beachten Sie:
In vielen verschiedenen Angelegenheiten, bei denen es um Personenschäden oder den gesundheitlichen Zustand / die Leistungsfähigkeit von Personen geht, wird in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. In folgenden Fällen kann ein Gutachten nötig werden:
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Beim Themenkomplex "medizinische Gutachten" sehen wir einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Hierbei geht es um die rechtliche Auswertung des Gutachtens, also die Gutachtenüberprüfung. Besonders, wenn ein Privatgutachten vom Versicherer bei einem der Gutachteninstitute in Auftrag gegeben wurde, etwa ganz absichtsvoll zum Herunterrechnen der Invaliditätsleistungen, kann sich die Überprüfung des medizinischen Gutachtens durch einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht lohnen.
Achtung bei Gefälligkeitsgutachten: Aus Erfahrung wissen wir, dass medizinische Gutachten in den meisten Fällen zu Gunsten der Versicherung und zu Ungunsten des Versicherten ausfallen. Hierdurch werden mitunter hohe Zahlungen verhindert. Somit verzichten die Unfallopfer letztlich auf viel Geld. Die Zahlungen aber könnten dazu dienen, den Lebensstandard aufrecht zu erhalten oder behinderungsgerechte Umbauten im Wohnbereich unkompliziert durch zusätzliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei Erkrankungen oder Barrierefreiheit zu finanzieren. Bei aller begründeten Skepsis, die sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Erstellung von medizinischen Gutachten richtet, gilt es doch für Betroffene, besonnen zu agieren. Bevor ein derartiges medizinisches Gutachten vor Gericht angegriffen wird, sollte eine Überprüfung durch eine im Unfallversicherungsrecht prozesserfahrene Fachanwaltskanzlei erfolgen. So können Betroffene ihre weiteren Entscheidungen auf eine neutrale Expertenmeinung stützen.
Wenn jedoch ohne sachliche Auseinandersetzung nur aus Enttäuschung oder (verständlichem) Frust gegen das Gefälligkeitsgutachten angeschrieben wird, kann es leider passieren, dass die Versicherten
Damit Sie die optimale Entscheidung auf Basis einer fundierten Experteneinschätzung treffen können, hilft unser Spezialistenteam im Fachgebiet Versicherungsrecht Ihnen bei ersten entscheidenden Schritt:
Wir lesen das Gutachten, ordnen Ihren Fall ein und bewerten die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Vertretung oder eines Klageverfahrens.
Nur selten sind medizinische Gutachten, die von Versicherungen in Auftrag gegeben werden, neutral.
Bereits am 15.06.2015 hatte die ARD über die endlosen Gutachterketten berichtet, denen sich - sogar teilweise gesunde Menschen (!) - ausgesetzt fühlen: "Die Gutachterrepublik - Wenn das Recht auf der Strecke bleibt". Bis heute hat sich an dieser Taktik nichts geändert – ganz im Gegenteil!
Aus unserem Anwaltsalltag können wir bestätigen, dass Unfallopfer und Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern sich ohne fachanwaltliche Hilfe gegen die medizinischen Gutachten von Versicherungen kaum zur Wehr setzen können. Zumal ihnen auch aufgrund der Unfallfolgen oder ihrer Erkrankung, zahllosen Arztbesuchen und Therapien oder langwierigen Reha-Maßnahmen die Kräfte dazu fehlen.
Aber sich gegen die Versicherer zu wehren ist nicht nur eine Frage der Kraft, sondern auch der fachanwaltlichen Kompetenz – denn viele Gutachter schlagen sich gern auf die Seite der Versicherer.
Weil die Macht häufig auf der Seite der Versicherer liegt, wird gern auch von der "Gutachterrepublik Deutschland" gesprochen.
Versicherer neigen dazu, so lange medizinische Gutachten in Auftrag zu geben, bis die Patienten zermürbt aufgeben und somit auf ihre Schmerzensgeld- oder Schadensersatz-Ansprüche gegen Ärzte verzichten. Diese "Gutachten-Endlosschleifen" nutzen sie natürlich insbesondere bei hohen Leistungsansprüchen.
Die Erstellung von medizinischen Gutachten kommt die Versicherungskonzerne immer noch günstiger, als die Zahlung von Versicherungsleistungen, Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Sie spekulieren also darauf, am Ende gar nicht zahlen zu müssen.
Beliebt und immer häufiger ist in den Gutachten daher auch die "Mutmaßung auf psychologische Ursachen", wenn sich Behandlungsverlauf, Genesung oder Reha-Maßnahmen verzögern, selbst wenn die Krankheit selbst oder die Genesung auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Es handelt sich hier um Spitzfindigkeiten, die den Betroffenen möglichst in die Flucht schlagen sollen. Eine Fachanwältin mit Erfahrungen im Personenversicherungsrecht wird Ihnen dabei helfen, diese zu erkennen, das bzw. die Gutachten anzufechten und Ihre Ansprüche den Widrigkeiten zum Trotz geltend zu machen.
Gutachter werden von Versicherern instrumentalisiert. Denn die Auswahl und Beauftragung medizinischer Gutachterinnen erfolgt bei Leistungsansprüchen nicht neutral, sondern bedingungsgemäß durch den Versicherer. Der Versicherer zahlt dementsprechend auch das Honorar für das Gutachten. Durch die wirtschaftliche Abhängigkeit des Gutachters vom Auftraggeber sind Gutachter daran interessiert, ihre Arbeit zur Zufriedenheit der Versicherungskonzerne zu erledigen. Sie wollen gefallen, das ist keineswegs verwunderlich! Sie wollen ihre Sache gut machen. "Gut" bedeutet in diesem Fall: So gut, dass der Auftraggeber diesen Gutachter erneut beauftragen möchte. Im Klartext: Stellt ein Sachverständiger zu viele Gutachten aus, die für den Versicherer nachteilig sind, so beauftragt der Versicherer diesen Sachverständigen einfach nicht mehr.
Natürlich setzt ein Instrumentalisieren bei dem Gutachter stets auch dessen Bereitschaft voraus, sich entsprechend einspannen zu lassen. Das ist bei Gutachteninstituten aus unserer Erfahrung häufig der Fall, bei unabhängig organisierten Gutachtern aus Krankenhäusern oder Niederlassungen, die nicht zu oft auf den Honorarlisten der Versicherungskonzernen stehen, seltener der Fall.
Ärzte sind bei der medizinischen Begutachtung und Beurteilung allerdings grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet. Ein sogenanntes "Gefälligkeitsgutachten" würde gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen. Diesen Verstoß könnte jedoch nur die Ärztekammer als Aufsichtsbehörde prüfen und ahnden.
Wichtig zu wissen: Das vorgerichtliche Gutachten der Versicherer ist ein sogenanntes Parteigutachten. Die ärztlichen Feststellungen aus diesem Parteigutachten sind für ein späteres Klageverfahren nicht bindend. Kompetente Gerichte bewerten Parteigutachten "mit spitzen Fingern" und holen stets eigene Prozessgutachten gerichtlicher Sachverständiger ein. Denn Gutachten dienen den Gerichten / Sozialgerichten als Entscheidungsgrundlage.
Doch selbst bei der offiziellen Beauftragung durch das Gericht können medizinische Sachverständige befangen sein. Auch hier besteht eine finanzielle Abhängigkeit des Gutachters von seinem Auftraggeber, dem Gericht. Gutachter können auch von Gerichten einen "Fingerzeig" über gekonnt formulierte Fragestellungen im Beweisbeschluss bekommen, in welche Richtung das Gutachten laufen soll. Trotz größter Sorgfalt bei der Auswahl eines Sachverständigen aus dem richtigen Fachgebiet werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen ein sogenannter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen erfolgreich durchgesetzt wird.
Nicht nur Gefälligkeitsgutachten sind ein bekanntes Problem bei der juristischen Bewertung von Gutachten. Auch inhaltliche Fehler spielen eine wichtige Rolle.
Untersuchungen haben ergeben, dass medizinische Gutachten in Deutschland so häufig fehlerhaft sind, dass von einem grassierenden Phänomen gesprochen werden kann. Zur Begutachtung der Fälle durch medizinische Sachverständige werden oft alte Gutachten herangezogen, die für andere Patienten erstellt wurden, und Textteile in das neue Gutachten kopiert. Befunde behandelnder Ärztinnen / Ärzte oder auch Befunde von Fachärzten werden einfach ignoriert, Befundberichte als mögliche Beweismittel gar nicht erst eingeholt, damit z.B. Behandlungsfehler nicht bestätigt werden können. Oft haben Gutachter sogar fertige Textbausteine gespeichert und setzen diese immer wieder neu ein, obwohl diese inhaltlich nicht korrekt sind und den konkret vorliegenden Fall verzerren – und sei es nur im Detail. Details sind vor Gericht aber häufig entscheidend.
So schleichen sich Fehler in medizinische Gutachten ein, die im jeweiligen Fall ein Ergebnis nach sich ziehen, das einer korrekten Bewertung nicht standhalten würde. Menschen, die aufgrund eines Schicksalsschlages ihr Leben lang Schmerzen erleiden müssen und zusätzlich das ihnen zustehende Geld nicht erhalten, trifft ein solch lapidarer Umgang mit Ihrem Schicksal besonders schwer.
Wir beraten Sie gern persönlich!
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Um unseren Mandantinnen diese Irrfahrt durch die Vielfalt der teilweise sehr entwürdigenden medizinischen Gutachten zu ersparen oder wenigstens abzukürzen, wenden wir uns an kooperationsbereite neutrale Ärzte und bieten unseren Mandanten dadurch perfekte Kompetenzteams. Hier verbinden sich juristische Erfahrungen mit medizinischem Wissen. Somit kann man die Gutachten-Endlosschleife, welche die Versicherer nicht selten verursachen, bereits im Keim zu ersticken.
Da Gerichte auf die Sachkunde der Mediziner als Sachverständige angewiesen sind und für die Entscheidung in der Sache auch auf fehlerhafte oder gar tendenziöse Gutachten zurückgreifen, ist unbedingt auch die Überprüfung eines Urteils binnen der Berufungsfrist sinnvoll.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Unsere Assistentinnen vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung: