Online Akte

         

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verkehrsunfall mit Personenschaden – Anwaltsspezialisten im Schadensrecht setzen Ihre Ansprüche durch

Nahezu 330.000 Personen sind allein im Jahr 2021 im Straßenverkehr verunglückt (destatis.de). Die Bandbreite der daraus resultierenden Verletzungen reichte von einfachen Prellungen über Knochenbrüche bis hin zu lebensgefährlichen Mehrfachverletzungen. Opfer solcher Personenschäden, die auf eigene Faust und ohne Erfahrungen im Verkehrsrecht die Zahlungen geltend machen und Verhandlungen mit der Schädigerseite oder dem Kfz-Haftpflichtversicherer führen, kommen nicht gut voran: Sie fühlen sich in einer Gemengelage aus Emotionen, Stress, Druck und fehlendem Wissen um die Schmerzensgeldansprüche schnell hilflos und überfordert.

Nicht allein kämpfen – anwaltliche Unterstützung ist wichtig

Eine Kanzlei mit Spezialwissen bei Verkehrsunfallverletzungen hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall, Fahrradunfall oder auch als Fußgänger durchzusetzen. Auch und gerade wenn – wie regelmäßig der Fall – die Versicherung bei schweren Körperschäden die Forderung abzuwehren versucht, sollten Unfallopfer beharrlich bleiben. Wir als Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Medizinrecht sind spezialisiert auf das Regulieren auch schwerster Personenschäden nach einem Verkehrsunfällen und unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit mit Erfolg bei:

  • Personenschaden nach Verkehrsunfall als Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer
  • Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsminderung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kosten für die Heilbehandlung
  • Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherer

Sie wollen Ansprüche geltend machen?

+49 30 33 77 373 10

Personenschaden nach Autounfall - schalten Sie die richtigen Anwälte ein

Für die bestmögliche Interessenvertretung im Personenschadensfall nach einem Autounfall wenden Sie sich deshalb nicht einfach an irgendeinen Anwalt für Verkehrsrecht, sondern besser an eine hochspezialisierte Kanzlei für Schadensrecht.

Besonders bei schweren Verletzungen nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, einen erfahrenen Spezialisten mit Fachanwaltschaften im Medizinrecht und Versicherungsrecht an der Seite zu haben. Denn gerade diese Doppelqualifikation ermöglicht es am besten, den unfallbedingten Personenschaden versicherungsmedizinisch einzuschätzen, die daraus resultierenden Leistungen optimal zu berechnen und richtig zu beziffern und diese gegenüber dem Versicherer des Schädigers mit wirtschaftlichem Erfolg durchzusetzen. Unter Umständen muss auch ein medizinisches Gutachten vermittelt und ausgewertet werden.

In der Kanzlei Laux Rechtsanwälte steht Ihnen für diese komplexen Dienstleistungen ein komplettes Team von Fachanwältinnen und Fachanwälten für das Versicherungsrecht und auch das Medizinrecht neben dem Beratungsarzt der Kanzlei zur Verfügung. Unsere Erfolgsquoten bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden bestätigen, dass diese Arbeitsweise der richtige Weg für eine zufriedene Zusammenarbeit für und mit den Geschädigten ist.

Anwalt für Schadensrecht bei Personenschaden durch Verkehrsunfall

Differenzierung der unterschiedlichen Anspruchsarten bei Personenschäden nach Verkehrsunfall

Die Ansprüche von Geschädigten nach einem Verkehrsunfall teilen sich in folgende Bereiche auf:

  • Schadensersatz: Hier werden unfallbedingte materielle Schäden und damit verbundene Folgekosten ausgeglichen ⇒ Sachschäden, Erwerbsausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden und Mehrbedarfsschaden
  • Schmerzensgeld: Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind hierbei als Schäden an der Gesundheit und eventuelles seelisches Leid zu verstehen. Es geht also um unmittelbare körperliche und seelische Schäden bei der Person, nicht etwa um Auswirkungen der Schädigung in Bezug auf Sachen, Vermögen, Einkommen oder Zukunftschancen.

Die Kanzlei Laux Rechtsanwälte vertritt ausschließlich die Opferseite bei Personenschäden aus Verkehrsunfällen oder anderen Unfällen. Für die Versicherungskonzerne arbeiten wir nie, unsere Mandanten schätzen unsere Unabhängigkeit.

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ist einzelfallabhängig und bemisst sich nach der Art, Dauer und Umfang der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, nach dem zu erwartenden Ausmaß zukünftiger Beeinträchtigungen und nach einem etwaigen Mitverschulden der Geschädigten. Erste Anhaltspunkte dafür, welche Verletzung welche Schadenshöhe nach sich zieht, liefern auch in Schmerzensgeldtabellen erfasste vergleichbare Fälle, wobei jedoch jeder Körperschaden als Einzelfall mit individuellen Umständen zu betrachten ist.

Häufige Fragen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeld

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit für unsere Mandanten gibt es einige wiederkehrende Fragen, auf die wir im Anschluss kurz eingehen möchten. Dabei gilt es zu beachten, dass jeder Fall im Schadensrecht ein Einzelfall ist und entsprechend geprüft werden muss. Vereinbaren Sie gern einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung und die eingehende Prüfung und Beurteilung Ihres individuellen Falls. Oder nehmen Sie unser Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles wahr.

Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich für immaterielle Schäden. Bei diesem kann – anders als bei Sach- und Vermögensschäden (z. B. ein Schaden an der Karosserie) – kein fester Geldbetrag ermittelt werden. Schmerzensgeld dient der Entschädigung für körperliche oder gesundheitliche Schäden, die durch einen Unfall – beispielsweise durch einen Autounfall oder einen Fahrradunfall – entstanden sind.

Wenn Sie durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall körperliche oder gesundheitliche Schäden erlitten haben, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Dafür müssen Sie in der Regel die Fahrlässigkeit des Schädigers und die hierauf beruhenden Gesundheitsschäden nachweisen. Bei Verkehrsunfällen reicht allerdings bereits die Verwirklichung der sog. Betriebsgefahr, so lange die Schädigung nicht auf "höherer Gewalt" beruht, also für den Fahrer völlig unvorhersehbar war.

Schmerzensgeld bei kleineren Verletzungen

Schmerzensgeld steht Ihnen als Unfallopfer bereits bei kleineren Verletzungen wie

  • Prellungen,
  • Schürf- und Schnittwunden,
  • Hämatomen (blauen Flecken),
  • vorübergehenden Schmerzen und Schockzuständen zu.

Ihre Ansprüche sind dann allerdings relativ gering.

Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 700.000 €

Bedeutsamer und mit Schmerzensgeldern in Höhe von bis zu 700.000 € verbunden sind dagegen

  • erhebliche Schädigungen und
  • langjährige oder dauerhafte Beschwerden (z.B. ein Beinverlust oder eine Querschnittslähmung).

In solchen Fällen besteht auch oft ein Anspruch auf eine lebenslange Schmerzensgeldrente.

Bei lediglich kurzfristigen, geringfügigen Beeinträchtigungen übersteigt der Aufwand und der psychische Druck eines Rechtsstreits deutlich den finanziellen Nutzen, sodass die Forderung nach Schmerzensgeld vor allem bei erheblichen Schädigungen sowie bei langjährigen oder dauerhaften Beschwerden sinnvoll ist.

Anspruchsberechtigt bezüglich des Schmerzensgeldes ist der Geschädigte des Verkehrsunfalls. Wenn der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall hat, kann sein Anspruch um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 50 %) gemindert werden. Die Voraussetzungen hierfür muss aber der Schädiger darlegen und beweisen.

Die Beweislast für die Geltendmachung des Schmerzensgeldanspruchs, also die Darlegung des Verschuldens des Schädigers und der hierauf beruhenden Beeinträchtigungen, liegt grundsätzlich beim Geschädigten.

Dies ist jedoch bei Verkehrsverstößen regelmäßig kein Problem, wenn Zeugen vorhanden sind und der Geschädigte nach dem Unfall einen Arzt aufsucht, der die Unfallverletzungen vollständig dokumentiert. Dies sollte der Geschädigte sicherstellen.

Der nächste Gang sollte ihn dann – jedenfalls bei größeren Schäden – unbedingt zu einem auf Schadensrecht spezialisierten Rechtsanwalt führen.

Der Schädiger haftet zunächst einmal persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Ist bei einem Verkehrsunfall also der Unfallgegner der Unfallverursacher, so haftet er persönlich für die entstandenen Schäden.

Allerdings tritt seine Versicherung für die Haftung der entstandenen Schäden ein. Damit gibt es bei Verkehrsunfällen einen zweiten Schuldner für Schmerzensgeld: Die Versicherung des Unfallverursachers.

Hat der Unfallverursacher ein Kraftfahrzeug geführt (Autounfall), so ist die KfZ-Haftpflicht ebenfalls Schuldner der Leistungen. Handelt es sich beim Unfallverursacher um einen Radfahrer (Fahrradunfall) oder einen Fußgänger, so nimmt in der Regel dessen Privat-Haftpflichtversicherung die Unfallregulierung vor.

Bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen besteht also ein direkter Anspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer, mit dem dann alle Verhandlungen geführt werden müssen.

Gegenüber sonstigen Haftpflichtversicherern besteht kein direkter Anspruch. Wenn andere Haftpflichtversicherer die Schadenabwicklung übernehmen, sind aber auch mit diesen die Regulierungsverhandlungen zu führen.

Die Schadenspositionen umfassen neben

  • Schmerzensgeld und Rechtsanwaltskosten alle weiteren Schäden, insbesondere
  • Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden,
  • Mehrbedarf (z.B. Mietwagen- und Behandlungskosten) und
  • Sachschäden (Reparaturkosten, Schäden an Bekleidung und anderen Sachen; Nutzungsausfallentschädigung).

In der Regel wird das Schmerzensgeld also von der Versicherung gezahlt und nicht vom Unfallverursacher direkt.

Da die Versicherung natürlicherweise ein Interesse daran hat, die Kosten so gering wie möglich zu halten, sollte für die Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche unbedingt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden.

Ist der Umfang der Schädigung bekannt, kann der hierauf spezialisierte Anwalt die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen, also die Bandbreite angeben, in der sich der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegt (z. B. 16.000 € - 22.000 €).

Eine exakte Berechnung ist nicht möglich, weil es für Schmerzensgelder keine Tabellen gibt, sondern lediglich Sammlungen einschlägiger Urteile, die bereits entschiedene Fälle enthalten. Hier muss zunächst nach einem (möglichst aktuellen) vergleichbaren Verkehrsunfall gesucht werden, der hinsichtlich des Ausmaßes der Schädigung, deren Folgen, der Person des Geschädigten und des Verschuldens des Schädigers dem zu entscheidenden Fall ähnelt.

Die wichtigsten Sammlungen mit bis zu 6.000 Urteilen sind die des ADAC-Verlags (ADAC-Schmerzensgeldtabelle) und des Beck-Verlags (Beck'sche Schmerzensgeldtabelle).

Es gibt auch über das Internet aufrufbare Datenbanken von Gerichten und Rechtsanwälten (z.B. Schmerzensgeldtabelle des OLG Celle IMM-DAT).

Wenn es keinen vergleichbaren Verkehrsunfall gibt, kann das Schmerzensgeld auch durch Vergleiche mit mehreren anderen Fällen anhand der wichtigsten Berechnungskriterien bestimmt werden. Dabei spielt auch Uneinsichtigkeit des Haftpflichtversicherers und mutwillige Regulierungsverzögerung eine Rolle.

Außerdem kann die neue Methode des OLG Frankfurt a.M. herangezogen werden, mit der Schmerzensgeld taggenau berechnet werden kann. Diese Sichtweise hat sich bislang allerdings noch nicht allgemein durchgesetzt.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, für die entstanden Schäden und Verletzungen einen finanziellen Ausgleich zu zahlen – den Schadensersatz und das Schmerzensgeld. Dies gilt vorrangig, wenn der Autounfall unverschuldet war.

Trägt der Geschädigte eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall, zahlt die Versicherung oft nur ein geringeres Schmerzensgeld.

Führte der Unfallverursacher ein Kraftfahrzeug (Kfz), kann der Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Hatte ein Fahrradfahrer oder Fußgänger den Unfall verursacht, besteht der eventuelle Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dessen Privat-Haftpflichtversicherung.

Für außergerichtliche Verhandlungen mit Schädigern und ihren Haftpflichtversicherern braucht man nicht zwingend eine anwaltliche Vertretung. Es ist auch durchaus sinnvoll, Schmerzensgeldansprüche aus kleineren, vorübergehenden Schädigungen (z.B. HWS-Syndrom) nach einem Autounfall selbst geltend zu machen. Dabei kann nicht viel schiefgehen.

Sobald es aber um dauerhafte Beeinträchtigungen geht, sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt mit deren exakten Schadensberechnung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Sonst können Ihnen große Nachteile entstehen!

Lassen Sie sich vor allem rechtlich beraten, bevor Sie Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen! Achten Sie dabei auf:

  • einschlägige Qualifikation (Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht),
  • Erfahrung (Gegnerlisten, Erfolge) und
  • Unabhängigkeit.

Lassen Sie Ihren Anwalt niemals von Ihrem Rechtsschutzversicherer bestimmen und folgen Sie auch keiner Empfehlung des Gegners!

Lassen Sie sich nicht einreden, dass die Rechtsanwaltsgebühren von vornherein von der Gegenseite getragen werden. Derartige "Verflechtungen" gehen fast immer zu Ihren Lasten.

Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin: Laux Rechtsanwälte

Als Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungsrecht kennen wir die teilweise auffälligen Arbeitsweisen und oft miesen Regulierungspraktiken der Versicherer besonders gut. Somit bedienen wir alle Register auch im Verkehrszivilrecht: Für unsere Mandanten können wir bei verhärteten Fronten und festgefahrenen Regulierungen sowohl geschickt vermitteln als auch entschlossen und unnachgiebig gegen Regulierungsverzögerungen und Fehlentscheidungen vorgehen.

Insbesondere im Verkehrsrecht profitieren Sie von unserem Spezialwissen aus vielen Jahren hochspezialisierter Anwaltsarbeit.

Verkehrsunfall mit Personenschaden - so nutzen Sie unsere anwaltliche Kompetenz

Durch unsere Spezialisierung im Personenversicherungsrecht in Kombination mit unseren Anwälten im Medizinrecht sind wir eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die bei der juristischen Beratung und Vertretung von Verkehrsunfallopfern mit schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen hohe Fachkompetenzen vorweisen können.

Unser fachübergreifendes Wissen bei verletzungsbezogenen medizinischen Fragen ermöglicht, dass bei Ihrer Unfallregulierung alle körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Schäden berücksichtigt werden und mit Nachdruck bei der Gegenseite verfolgt werden.

Sie benötigen Beratung?

  • Montag bis Donnerstag
  • 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 09:00 bis 14:00 Uhr

+49 30 33 77 373 10

Die Spezialisten im Verkehrszivilrecht kümmern sich bestens um Ihr Geld und Ihre Zukunftsabsicherung

Die Höhe des Schmerzensgeldes, die Berechnung von Schäden wie Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Verdienstausfälle – das sind jeweils Schadenspositionen, mit denen Sie sich als geschädigte Person nicht unbedingt auskennen. Wir als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht verfügen über fundiertes Spezialwissen und jahrelange Prozesserfahrung.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Unsere Assistentinnen vermitteln Ihnen flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine Beratung und anschließende Vertretung stehen u.a. Ihnen zur Verfügung:

Kanzlei Laux für Schadensrecht in Berlin bei Personenschaden durch Verkehrsunfall