Startseite › Weniger Unfälle im Berufsverkehr – mehr Freizeitunfälle
Seit der Wiedervereinigung vor 30 Jahren gab es in Deutschland noch nie so wenige Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten wie im ersten Halbjahr 2021. Der Straßenverkehr nahm in der Corona-Pandemie ab, insgesamt sind weniger Autos unterwegs.
In den ersten 6 Monaten 2021 kamen 1.128 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, wie das Statistische Bundesamt unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse mitteilte. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum Januar bis Juni 2020, welcher nur teilweise von der Pandemie geprägt war, waren das also 162 Personen oder 12,6 % weniger als im ersten Halbjahr 2020. Die Zahl der Verletzten sank um 10 % auf knapp 134.800.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierte die Polizei in den ersten sechs Monaten 2021 2,4 % weniger Unfälle als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl sank auf rund 1,05 Millionen, das ist ebenfalls ein historischer Tiefstand.
Bei knapp 935.700 Unfällen blieb es bei Blech- und Sachschäden, das ist ein Rückgang von 1,5 %. Bei etwa 109.400 Unfällen gab es Verletzte oder Getötete. Die Statistiken weisen dabei einen sehr hohen Rückgang von sogar 9,3 % aus.
Pro 1 Mio. Einwohner wurden in der Bundesrepublik 2021 durchschnittlich 14 Menschen im Straßenverkehr getötet. Mit 27 Verkehrstoten pro 1 Mio. Einwohner sei das Risiko, tödlich zu verunglücken, in Sachsen-Anhalt am größten gewesen, die niedrigsten Werten mit 4 beziehungsweise 6 Toten haben für 2021 die Stadtstaaten Hamburg und Berlin.
Man erwartet natürlich, dass die Zahlen irgendwann auch wieder ungefähr auf den Stand von vor der Pandemie, im Jahr 2019, zurückgehen werden. Und es gibt einen Fakt: Die Menschen fahren mehr Fahrrad. Würde sich der Trend zum verstärkten Radverkehr halten, dann könnten die Zahlen der Verkehrstoten sogar darüber hinausgehen.
Es ist leider so: Radfahrer halten sich häufig nicht an Verkehrsregeln und sind - ebenso wie Motorradfahrer - viel verletzlicher als Verkehrsteilnehmer in den schützenden Blechkarossen ihrer Autos.
Die Menschen verbringen seit Monaten mehr Freizeit im Grünen. Die Gründe: Kurzarbeit, Homeoffice, Stressbewältigung, Ablenkung durch Bewegung oder Sinnsuche. Viele entdeckten in den letzten Monaten das Fahrrad für sich. Daher kommt es immer öfter zu schweren Fahrradunfällen in der Freizeit.
In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil von 23. April 2020 – III ZR 250/17 und III ZR 251/17) ging es im April 2020 um einen tragischen Fahrradunfall und die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch eine Gemeinde und zwei Jagdpächter.
Der Radfahrer, ein junger Bundeswehrsoldat, verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn tragischerweise erlitt er bei dem Fahrradunfall einen Halswirbelbruch und dadurch eine komplette Querschnittslähmung. Seit dem Unfall ist er pflegebedürftig und bedarf lebenslang einer querschnittslähmungsspezifischen Weiterbehandlung mit kranken-, physio- und ergotherapeutischen Maßnahmen. Er kann nicht mehr als Soldat arbeiten.
Bei einer Radtour auf dem Land befuhr der junge Mann mit dem Mountainbike einen unbefestigten Feldweg. Nach etwa 50 Metern traf er auf eine Absperrung mit zwei Holzlatten im Boden, daran befestigt ein Sperrschild für Kraftfahrzeuge und - was der Radfahrer tragischerweise nicht rechtzeitig genug sehen konnte - zwei waagerechte Stacheldrähte.
Die Jagdpächter hatten diese Absperrung schon vor Jahrzehnten errichtet. Die Gemeinde hatte diese Konstruktion auch genehmigt.
Das Bremsmanöver half dem Radfahrer leider nicht, er stürzte mit dem Mountainbike kopfüber in die Absperrung, überschlug sich und blieb dort bewegungsunfähig hängen. Erst Stunden später wurde er zufällig gefunden.
Von den Jagdpächtern und der Gemeinde verlangte der Radfahrer zum einen die volle Zukunftsabsicherung und zum anderen ein Mindestschmerzensgeld von 500.000 €.
Das Landgericht Lübeck wies die Klage im Jahr 2016 als unbegründet ab, weil hier vermeintlich allein der Radfahrer verantwortlich war. In der Berufungsinstanz änderte das Oberlandesgericht Schleswig 2017 das falsche Urteil des Landgerichtes Lübeck nur teilweise ab und urteilte dann fehlerhaft, dass Gemeinde und Jagdpächter nur zu 25 % haften, weil der Radfahrer angeblich 75 % Mitverschulden haben solltet.
Diese beiden Fehlentscheidungen wollte der BGH korrigieren und urteilte im April 2020, dass - wenn überhaupt - nur 25 % Mitverschulden wegen der Klickpedale vorliegt. Da Radfahrer grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen müssen und dass dieser Radfahrer seine Fahrgeschwindigkeit deshalb auf ein solches Hindernis nicht einstellen musste und im Ergebnis dann zu spät davor bremste.
Nun muss das Berufungsgericht noch einmal genauer überlegen, denn der BGH hat den Fall wieder nach Schleswig zur neuen Entscheidung verwiesen.
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