Die Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel ist eine Klausel in den Leistungsbedingungen, die aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung “auf dem Papier” eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte macht.
Dies ist insofern für Beamte sinnvoll, da sie ohne eine DU-Klausel im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht zwingend berufsunfähig im Sinne einer “normalen” Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel wären. Sie erhielten dann die Ruhestandsbezüge von ihrem ehemaligen Dienstherren, nicht jedoch die Bezüge aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Dienstunfähigkeitsklausel gilt - je nach Formulierung - für
Es wird bei allgemeinen Dienstunfähigkeitsklauseln nicht nach der Berufsbezeichnung des Beamten unterschieden, sodass die DU-Klausel Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Amtsmitarbeiter im öffentlichen Dienst etc. gleichermaßen betrifft.
Es können für bestimmte Berufsgruppen auch spezielle DU-Klauseln gelten, beispielsweise für Soldaten wie Berufs- und Zeitsoldaten: Für diese kann in einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Soldatenklausel enthalten sein.
Wird ein Beamter von seinem Dienstherren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und hat der Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer “echten” Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen, ergibt sich für den Beamten im rechtlichen Streitfall eine deutlich bessere Position, um sein Recht mithilfe eines Anwaltes geltend zu machen.
Häufig reicht hierfür bereits ein offizielles Schreiben von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, damit die Versicherung zahlt. Seltener muss gerichtlich gegen den BU-Versicherer vorgegangen werden.
Vorteile der DU-Versicherung im Gegensatz zur BU-Versicherung:
Für Beamte mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel lohnt es sich in der Regel, mit anwaltlicher Unterstützung gegen eine zahlungsunwillige Versicherung vorzugehen.
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Es gibt keine offizielle, rechtliche Bezeichnung für die unterschiedlichen Arten der Dienstunfähigkeitsklausel, dennoch haben sich für DU-Klauseln mit bestimmten Formulierungen bestimmte Bezeichnungen etabliert:
Der Wortlaut kann von Versicherer zu Versicherer stark abweichen. Ein gründliches Studium des Kleingedruckten - bestenfalls mithilfe eines Rechtsexperten - ist jedem verbeamteten Versicherten vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel angeraten.
Damit eine DU-Klausel vollständig und ohne Einschränkungen für versicherte Beamte gilt, sollte in den AGB der Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeitsklausel zumindest nicht relativiert oder ausgeschlossen werden.
Da nur Beamte auf Lebenszeit (BaL) bei festgestellter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, Beamte auf Zeit (BaZ) und Beamte auf Probe (BaP) bei Dienstunfähigkeit jedoch entlassen werden, gilt nur die "echte" DU-Klausel für alle Beamte.
Die "unvollständige" DU-Klausel schließt Beamtenanwärter, Beamte auf Zeit und Beamte auf Widerruf aus, wenn die "Entlassung wegen Dienstunfähigkeit" nicht in der Beamtenklausel beschrieben ist.
Die Leistungsbedingungen der Versicherer sind in aller Regel so wortklauberisch formuliert und so originell gestaltet, dass ein "Laie" die tatsächliche Bedeutung - wie vom Versicherer beabsichtigt - falsch versteht und sich darauf verlässt, dass der BU-Versicherer die perfekte Lösung für Sie als Beamte/Beamter zu Papier gebracht hat.
Nur der Dienstherr kann entscheiden, ob Beamte in den Ruhestand versetzt werden. Sollten Beamte von ihrem Dienstherren versetzt oder anderweitig eingesetzt werden, erhalten die Beamten kein Ruhegehalt und keine Leistungen von der BU-Versicherung.
Ein Dienstherr kann Beamte auch für teildienstunfähig erklären. In diesem Fall erhalten die Beamten anteilige Ruhebezüge. Auch hierbei kommt es auf die Formulierung der Leistungsbedingungen im Kleingedruckten an, ob der BU-Versicherer leisten muss.
Klären Sie bestenfalls mit einem Rechtsexperten ab, unter welchen Bedingungen Ihnen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen, um nicht auf die Ihnen zustehende Leistungen verzichten zu müssen.
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So jedenfalls urteilte das OLG Nürnberg am 18. Januar 2010 und führte aus, dass § 2 Abs. 5 BB-BUZ so zu verstehen sei, dass der Versicherer auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichte und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung knüpfe.
Der Versicherer könne daher weder den Eintritt der Dienstunfähigkeit selbst prüfen, noch den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit verweisen oder gar nach § 7 BB-BUZ das Fortbestehen der Leistungspflicht prüfen, solange die Versetzung in den Ruhestand aufrecht erhalten bleibe.
Etwas anderes gelte ausnahmsweise dann, wenn die gesundheitlichen Gründe nur vorgeschoben und nicht der eigentliche Grund der Pensionierung waren. Hierfür trägt jedoch der Versicherer die Beweislast, was ihm in der Regel schwer fallen sollte.
Maßstab zur Beurteilung der Dienstunfähigkeit des Beamten ist allerdings nicht das ihm konkret zugewiesene funktionelle Amt - also der jeweilige Dienstposten -, sondern das abstrakt funktionelle Amt. Dies umfasst alle bei der Dienstbehörde dauerhaft eingerichteten Dienstposten, auf denen der Beamte amtsangemessen beschäftigt werden kann.
Gerade auf dieses Argument stützen die BU-Versicherer regelmäßig ihre ablehnende Haltung. Grundsätzlich ist es jedoch die Aufgabe des Versicherers, das Vorhandensein einer solchen Stelle zu beweisen.
Für berufsunfähige Versicherten mit Beamtenstatus ist es in einem Fall mit Bezug auf die Dienstunfähigkeitsklausel immer sinnvoll, sich Beratung und gegebenenfalls Vertretung bei einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu einzuholen. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind auf Probleme mit der Dienstunfähigkeitsversicherung spezialisiert und helfen Ihnen gern weiter. Gerne beraten wir Mandanten auch zu den realistischen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten im Rahmen einer außergerichtlichen Anwaltsvertretung oder im Prozess vor dem zuständigen Landgericht.
Kontaktieren Sie uns zeitnah, lassen Sie nicht zu viel Zeit vergehen. Versicherer spielen oft auf Zeit und zermürben die erkrankten Versicherten häufig rücksichtslos. Wir unterstützen unsere Mandanten mit Erfolg und bester Expertise. Die bestens geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung zur Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung: