Depressionen & Burn-out
13. Oktober 2021Etwa 65 % unserer Mandate im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) betreffen Berufsunfähigkeit (BU) wegen einer psychischen Grunderkrankung wie Depressionen oder Burn-out....
Im Medizinrecht geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Das betrifft auch Regeln für Medizinberufe (Berufsrecht). Eines der wichtigsten Teilgebiete ist das seit 2013 gesetzlich geregelte Arzthaftungsrecht.
Dabei geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen (grob) fehlerhafter medizinischer Behandlung. Juristen benötigen Wissen im Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenhausrecht, Vergütungsrecht, strafrechtliche Vorschriften, Recht der Zulassung, Patientenrechte, Chefarztvertragsrecht, zivilrechtlicher Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unsere Kanzlei ist auf Arzthaftung und Versicherungsrecht spezialisiert und bietet optimale Voraussetzungen.
Die Kanzlei Laux Rechtsanwälte bearbeitet Fälle in denen es durch (grobe) Versäumnisse oder Pflichtverstöße von Ärzten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kam.
Als Juristen mit Fachanwaltstitel gemäß Fachanwaltsordnung FAO der Rechtsanwaltskammer beraten und vertreten wir bundesweit ausschließlich Patienten.
Ihre Spezialisten im Arzthaftungsrecht
Wir Juristen mit Fachanwaltstitel kümmern uns um Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Mehrbedarf, Sozialrecht, Aspekte im Versicherungsrecht, Krankenhausrecht, Vergütungsrecht. Wir sind zivilrechtliche Spezialisten an der Schnittstelle zwischen Medizin und Versicherungen.
Fachanwalt für Medizinrecht in der Arzthaftung bedeutet für uns:
Wir vertreten immer nur die Patienten. Ausnahmslos.
Ein Fachanwaltstitel bedeutet besondere Spezialisierung. Für diesen Fachanwaltstitels gemäß Fachanwaltsordnung FAO braucht es theoretische und praktische Kenntnisse und jährlich 15 Stunden Fortbildung.
Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, auch in der Medizin. Auch dort wird nachlässig oder sorglos gearbeitet, werden unnötige Behandlungen durchgeführt, wird falsch gepflegt.
Fehlbehandlungen haben für Betroffene ernstzunehmende Folgen:
Patienten nennen es Ärztepfusch, Ärzte bezeichnen ihre Fehler eher als „Kunstfehler“. Sie stilisieren sich damit zum Künstler und suggerieren, dass es nur ausnahmsweise Fehler gibt.
Das stimmt nicht. Leider sind Behandlungsfehler nicht selten. Diese werden systematisch verschwiegen und heruntergespielt. Oft wird überbehandelt, indem überflüssige Behandlungen durchgeführt werden. Gesundheit ist zum Geschäft geworden, es geht um Geldverdienen und Kosteneinsparung.
Schließlich tragen auch die Haftpflichtversicherer dazu bei, dass Schäden nur ausgeglichen werden. Aus wirtschaftlichen Interessen lehnen diese Schadensersatz und Schmerzensgeld systematisch ab. Darüber hinaus wird unterbunden, dass Ärzte offen über Fehler sprechen, obwohl nach § 630 c Abs. 2 Satz 2 BGB gesetzliche Pflicht dazu besteht. Nach Angaben der Bundesärztekammer werden jährlich ca. 11.000 Fälle vermutete Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen verhandelt und nur ca. 30 Prozent als berechtigt anerkannt. Wir Juristen glauben, dass die Zahl berechtigter Behandlungsfehler viel höher ist.
Die Haftpflichtversicherungen der Ärzte sind auf Auseinandersetzungen gut vorbereitet. Von „Waffengleichheit“ kann keine Rede sein. Geschädigte scheuen Arzthaftungsprozesse gegen die „Halbgötter in Weiß“. Sucht man als Patient ein Kritikgespräch mit einem, wird man selten ernst genommen, eher systematisch abgefertigt und klein gehalten.
Will man Patientenrechte durchsetzen, hat man nur dann EINE reale Aussicht auf Erfolg, wenn man im Arzthaftungsrecht erfahrene Juristen mit fachanwaltlicher Zulassung gemäß FAO auswählt.
Wir arbeiten nie für die Ärzteseite, sondern seit über 20 Jahren nur für Patientenrechte. Unsere zivilrechtlichen Anwälte im Medizinrecht kennen die Tricks der Haftpflichtversicherungen, vor allem deren Verzögerungstaktik und tendenziöse Gefälligkeitsgutachten.
Wir legen Wert auf einen sachlichen Umgang mit den Gegnern, setzen uns aber konsequent und kompromisslos für die Rechte und Ansprüche unserer Mandanten ein.
Laux Rechtsanwälte PartGmbB
Verdacht auf Behandlungsfehler?
+49 30 33 77 373 10
Fehlbehandlungen gibt es in allen Bereichen der Heilberufe. Eine falsche Aufklärung, eine unrichtige Diagnose, unterlassene Untersuchungen, verspätete Behandlungen – all das sind Fehler, die zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führen können.
Entscheidenden ist die Beweislast. Im Regelfall müssen Patienten beweisen, dass Ärzte die Schäden verursachten. Das ist schwierig, weil es medizinisch häufig viele Gründe für Gesundheitsbeeinträchtigungen gibt, etwa Unfall, Vorerkrankungen. Hat der Arzt aber einen groben Fehler begangen, oder notwendige Befunde durch Röntgen, MRT, Laborwerte nicht erhoben, dreht sich die Beweislast zu Gunsten des Patienten um. Dann muss der Arzt nachweisen, dass sein Fehler keine Schäden verursachte, was nur selten gelingt.
Vergleich 08/2020
Bei der Geburt des Mandanten kam es zu groben Versäumnissen, wodurch dieser schwere gesundheitliche Schädigungen davontrug. Er ist auf eine Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen und wird niemals ein selbstbestimmtes Leben haben.
Im Schlichtungsverfahren wurde von der Haftpflichtversicherung die volle Haftung auch erkannt, jedoch kam es regelmäßig zu Problemen bei der Durchsetzung angemessener Schadensersatzzahlungen (Mehrbedarf, Erwerbsschäden).
Uns gelang die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes von 350.000 € (in 2003!).
Durch regelmäßige Verhandlungen und auch Gerichtsverfahren haben wir aktuell für den mittlerweile 20-jährigen Mandanten Zahlungen in Höhe von 2,2 Mio € für Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Mehrbedarf bis 2030 durchgesetzt.
LG Berlin, Vergleich vom 14.03.2018 -8 O 125/18-
Der Mandant litt unter einem Gefäßverschluss und deshalb unter Belastungsschmerzen. Als einzige Behandlungsmöglichkeit wurde ihm ein Venen-Bypass vorgeschlagen und die Risiken des Eingriffs nur teilweise genannt. Eingriffsbedingt kam es zu Komplikationen und schließlich der Amputation des linken Unterschenkels.
Wir erstritten – wegen Aufklärungspflichtverletzungen – eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 €.
LG Cottbus, Vergleich vom 09.11.2017 -3 O 59/14-
Bei dem 5-jährigen Kläger kam es nach einer Routineoperation im Aufwachraum zu einer schweren hypoxischen Hirnschädigung mit Lähmung aller vier Extremitäten (Tetraplegie) und Krampfanfällen (Epilepsie). Er ist „rund um die Uhr“ pflegebedürftig.
Vor dem LG Cottbus erstritten wir Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in Höhe von 520.000 €.
Patienten vermuten häufig, dass bei Behandlung irgendetwas nicht stimmte. Selten können sie sicher einschätzen, ob die eingetretenen Komplikationen auf Fehlern/falscher Organisation beruht oder auf Umständen, die der Arzt bei aller Sorgfalt nicht vermeiden konnte. Patienten können oft auch nicht beurteilen, ob sie vor der Behandlung richtig auf Chancen/Risiken hingewiesen wurden oder ob der Eingriff überflüssig war. Das Chefarztvertragsrecht spielt dabei leider oft ein Rolle.
Denn die haftungsrechtliche Bewertung von Behandlungsfehlern der Heilberufe und beim Krankenhausrecht setzt Fachkenntnisse voraus, die Patienten nicht haben können. Nur wem die Grundlagen der Arzthaftung, Beweisregeln, Probleme mit Gutachtern und Sachverständigen, Funktionsweise des Gesundheitssystems und schließlich der Umgang der Gerichte mit Schadenersatzklagen bekannt sind, kann zutreffend einschätzen, ob Ansprüche berechtigt sind und ob sie sich erfolgreich durchsetzen lassen.
Wir Fachanwälte für Medizinrecht wissen, was vor Gericht vorgetragen und bewiesen werden muss und welche Ansprüche sich durchsetzen lassen. Wir haben langjährige Erfahrung mit der Auswertung von Sachverständigengutachten und lassen uns auch ärztlich beraten. Für unsere Mandanten übersetzen wir medizinisches „Kauderwelsch“ in verständliches Deutsch und können ihnen die fachlichen Zusammenhänge jederzeit erklären.
Als Spezialisten für Arzthaftungsrecht und Rechtsanwälte für Medizinrecht bieten wir unseren Mandanten eine strategische juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung (Krankenunterlagen, Sachverständigengutachten etc.) zur Bewertung von Haftungsfragen im Medizinrecht. Berlin ist dabei nur die Basis unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir sind bundesweit für Sie da und vertreten Sie auch vor allen anderen deutschen Gerichten (wie in Köln, München, Hamburg u.v.m.). Auf unserer Website finden Ratsuchende zudem hilfreiche und aktuelle Rechtstipps vom Anwalt. Zudem können Sie bequem unsere Online-Rechtsprodukte nutzen.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Unsere Kanzlei-Assistentinnen sind während unserer Bürozeiten für Sie da. Sie beantworten organisatorische Fragen und vermitteln Beratungstermine. Wenn Sie uns Ihren Fall zuvor telefonisch oder per E-Mail schildern, geben wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden auch eine kostenlose Ersteinschätzung. Folgende Fachanwälte für Medizinrecht stehen für Sie zur Verfügung:
Verdacht auf Medizinfehler?
+49 30 33 77 373 10
Etwa 65 % unserer Mandate im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) betreffen Berufsunfähigkeit (BU) wegen einer psychischen Grunderkrankung wie Depressionen oder Burn-out....
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Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, auch in Krankenhäusern. Fehler bei medizinischen Behandlungen haben häufig schwere Folgen. Ein kurzer Augenblick ist dann entscheidend für das gesamte weitere Leben....