Die Regulierung von Schadenersatzansprüchen nach einer Querschnittslähmung ist kompliziert und langwierig. Betroffene sind hier schnell überfordert, die Anpassung an die neue Lebenssituation, Therapien zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit und Lebensqualität stehen im Vordergrund.
Auseinandersetzungen mit Versicherern über zustehende Leistungen kosten viel Zeit, Kraft und Nerven, die bei Betroffenen und Angehörigen nicht vorhanden sind. Hier helfen unsere hochspezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht weiter.
Wir wissen, welche Leistungen querschnittsgelähmten Mandanten zustehen und wie diese beim Versicherer durchgesetzt werden können.
Unter einer Querschnittslähmung versteht man die Folgen einer kompletten Durchtrennung oder inkompletten Schädigung des Rückenmarksquerschnitts. Eine Querschnittslähmung entsteht
Je nach Schwere wird zwischen einer kompletten Lähmung (Plegie) und einer inkompletten Lähmung (Parese) unterschieden.
Die Ursache der Querschnittslähmung entscheidet, ob bei Betroffenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher oder auch Leistungsansprüche gegenüber einer Versicherung vorliegen. Die Regulierung dieser Ansprüche ist rechtlich sehr anspruchsvoll und sollte von den Geschädigten nicht „in Eigenregie“ betrieben werden. Nur mit Hilfe eines spezialisierten Fachanwalts können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden.
Querschnittslähmungen werden nach der Höhe (wo wurde das Rückenmark geschädigt?) und ihrer Ausprägung beschrieben. Hierbei wird für die Beschreibung das letzte vollständig intakte Rückenmarkssegment angegeben.
Hierbei handelt es sich jedoch um eine recht grobe Einteilung. International sind mehrere Klassifikationen gebräuchlich, die noch einmal die Muskelfunktionen sowie die Sensibilität unterhalb der Lähmungsstelle genauer beschreiben.
Die Ausprägung der Lähmung variiert mit dem Schädigungsmuster des Rückenmarks:
Neben der reinen Funktionsbeschreibung finden mittlerweile auch Beschreibungen des Funktionsdefizites von Querschnittsgelähmten im Alltag durch weitere Funktions-Scores Anwendung.
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Grundsätzlich können alle Krankheiten, die das Rückenmark betreffen, zu einer Querschnittslähmung führen. Hierzu gehören
Der Patient bemerkt diese meist durch Ausfallerscheinungen der Gliedmaßen und/oder vegetativer Körperfunktionen, Taubheits- und Kribbelempfindungen oder auch Schmerzen. Zur Abklärung der Symptome begibt er sich zum Arzt, in der Hoffnung, dort die richtige Diagnose und Behandlung zu erhalten.
Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass dem Arzt ein Diagnosefehler oder ein Befunderhebungsfehler unterläuft – also gar nicht erkennt, worunter die Patienten wirklich leiden und deshalb die notwendigen Befunde nicht erhebt – oder aber bei der Behandlung selber Fehler macht und es so zu einem irreparablen Schaden bei dem Patienten kommt.
Auch während einer Operation am Rücken wegen z. B. eines Bandscheibenvorfalls oder einer Spondylodese (operative Versteifung der Wirbelsäule bei bestimmten Formen von Rückenschmerzen und instabilen Veränderungen der Wirbelsäule) kann der Behandler das Rückenmark schädigen und so eine Querschnittslähmung hervorrufen.
Schließlich können Querschnittslähmungen auch durch fehlerhafte Betäubungen des Rückenmarks im Rahmen einer Spinalanästhesie (SPA) oder Periduralanästhesie (PDA) verursacht werden.
LG Berlin, Vergleich vom 9.01.2018 -35 O 332/13-
Der Mandant litt unter einer Spinalkanalstenose in Höhe HW5/6, die zu spät erkannt und versorgt wurde, so dass es zu einer inkompletten Querschnittslähmung bei Blasen- und Mastdarmlähmung kam.
Vor dem Landgericht Berlin erstritten wir Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Mehrbedarf und Erwerbsschäden in Höhe von 450.000 €.
Regulierungshilfe für 7 Monate 2018/2019
Durch einen schweren Fahrradunfall erlitt der Mandant eine komplette Querschnittslähmung.
Wir übernahmen die Regulierungshilfe bei dem privaten Unfallversicherer und konnten innerhalb von 7 Monaten die vollständige Leistungserbringung durchsetzen.
Regulierungshilfe Oktober bis Dezember 2016
Der Mandant erlitt 1984 in der ehemaligen DDR einen schweren Verkehrsunfall und ist seitdem querschnittsgelähmt und pflegebedürftig (Pflegegrad 5). Die für die Schadenregulierung zuständige FuB weigerte sich jahrelang, die vollen Schäden des Mandanten zu übernehmen, weil ihr hierzu maßgebliche Informationen fehlten.
Wir übernahmen die Vertretung und erreichten innerhalb weniger Wochen den Ersatz aller Schadenspositionen bis Herbst 2020. Wir werden dann eine weitere Vereinbarung aushandeln.
Behandlungsfehler greifen tief in das Leben der Patienten ein. Besonders, wenn sie so schwere Folgen wie eine Querschnittslähmung nach sich ziehen.
Die vielfältigen Ansprüche, die sich aus der Arzthaftung ergeben, dann auch durchzusetzen und entsprechende Schadenersatzleistungen zu erhalten, erfordert spezielle Erfahrungen. Die erste Hürde stellt der Nachweis des Behandlungsfehlers oder des Aufklärungsfehlers dar. Dieser kann auf vielen Ebenen passiert sein, z.B. durch eine unvollständige Aufklärung über mögliche Risiken des Eingriffs oder Behandlungsalternativen oder durch einen Verstoß gegen ärztliche Behandlungsregeln bzw. gesicherte medizinische Erkenntnisse.
Befunderhebungsfehler oder Diagnosefehler können dazu führen, dass nicht erkannte Erkrankungen wie Tumore oder Infektionen das Rückenmark schädigen. Um in diesen Fällen den Nachweis eines Behandlungsfehlers zu erbringen, benötigen die Rechtsanwälte viel Erfahrung – speziell bezüglich des besonderen Schädigungsbildes einer Querschnittslähmung.
Wichtig ist vor allem, dass sämtliche einschlägigen Krankenunterlagen eingeholt und sowohl juristisch als auch medizinisch vollständig ausgewertet werden, um den/die Fehler herauszuarbeiten und die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Querschnittsgelähmt durch Behandlungsfehler?
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Die mit Abstand häufigste Ursache für Querschnittslähmungen sind Unfälle:
können dazu führen, dass das Rückenmark durch Einwirkungen von außen geschädigt wird und es so zu einer Querschnittslähmung kommt.
Beweglichkeit und Berührungsempfinden ermöglichen dem Arzt eine erste Einschätzung über die Schwere der Schädigung, bildgebende Verfahren wie Röntgenbilder, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) ergänzen die Erstdiagnose und helfen, das weitere therapeutische Vorgehen zu bestimmen.
Wurde der Unfall, bei dem Sie eine Querschnittslähmung erlitten haben, durch einen Dritten verursacht z. B.
haftet der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer für Ihre Schädigung. Grundsätzlich neigen Versicherer jedoch leider dazu, Leistungen möglichst gering zu halten und die Zahlung zu verschleppen.
Gerne wird die Schuldfrage angezweifelt bzw. eine gehörige Mitschuld Ihrerseits vorgeschoben, um Ihre Ansprüche möglichst klein zu halten. Bei der erlittenen Schädigung selbst wird bezweifelt, dass diese überhaupt durch den Unfall entstanden ist (Kausalität) oder dass bereits im Vorfeld eine Schädigung vorlag, aufgrund derer die nun zustehenden Leistungen gekürzt werden können.
Lassen Sie sich hier nicht auf einen Kampf David gegen Goliath ein. Vertreten durch einen Fachanwalt mit den Qualifikationen Medizinrecht und Versicherungsrecht können Sie sicher sein, bestens gerüstet zu sein und mit dem notwendigen Know-How Ihre Ansprüche vollständig und adäquat durchzusetzen.
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Ein Sturz von der Leiter, ein waghalsiger Kopfsprung ins Wasser beim Baden, ein Verkehrsunfall, ein schwerer Sturz beim Skifahren: Unfälle auch ohne Beteiligung Anderer passieren leider sehr häufig und schneller als man denkt. Leider bleibt es nicht immer bei einem gehörigen Schrecken oder ein paar blauen Flecken.
Lautet nach einem Unfall die Diagnose „Querschnittslähmung“, hat eine schnelle und gute medizinische Versorgung oberste Priorität. Diese muss jedoch – auch bei guter Absicherung durch eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) - zum Teil selbst finanziert werden. Hinzu kommen finanzielle Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit und andere notwendige Ausgaben für die Anpassung an die neuen Lebensumstände.
Suchen Sie unsere Kanzlei auf, steht Ihnen unser Anwalt auch bei einer Unfallversicherung zur Seite, welche die Leistung verweigert.
Man könnte meinen, dass die Diagnose „Querschnittslähmung“ so eindeutig ist, dass Versicherer – egal, ob Private Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung eines Schädigers - die vertragsgemäß vereinbarten Leistungen anstandslos bezahlt bzw. die geltend gemachten Schadenersatzansprüche ausgleicht. Denn die Schädigung ist ja klar definiert und medizinisch bestätigt.
Leider weit gefehlt: Je höher die Leistungen – und bei diesem Schädigungsbild geht es meistens um Maximalleistungen - desto zahlungsunwilliger ist die Versicherung.
Verschleppungstaktiken der Versicherer beinhalten gern das Bestehen auf Einreichen von Formblättern für ärztliche Befundberichte, Nachprüfverfahren oder der „Abschluss des Heilungsprozesses“. In solchen Fällen kann ein auf die Private Unfallversicherung und Personenschäden spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht diesem Gebaren schnell einen Riegel vorschieben und den Versicherer auf die richtige Spur schicken.
Und selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte: Mit dem Fachmann oder auch Fachfrau an Ihrer Seite sind Sie auch dort bestens vertreten.
Die Ansprüche eines Querschnittsgelähmten sind umfangreich, ihre Berechnung jedoch kompliziert. Denn nicht nur Schmerzensgeld in 6-stelliger Höhe (derzeit je nach Fallgestaltung ca. 350.000 €) stehen dem Geschädigten zu, auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden, Pflege- und Betreuungskosten und vermehrte Bedürfnisse müssen berechnet und geltend gemacht werden.
Wer hier die aktuell gültigen Berechnungen nicht kennt oder nicht auf Grundlage der aktuell ausgeurteilten Schmerzensgelder agiert, verschenkt möglicherweise Ansprüche, die dem Geschädigten sein ohnehin schwer belastetes Leben deutlich erleichtern können.
Durch die Doppelqualifikation Fachanwalt Medizinrecht und Fachanwalt Versicherungsrecht sind unsere Anwälte und Anwältinnen bestens geschult, den Kampf um die Ihnen zustehenden Leistungen gegen Versicherer jeglicher Art - Haftpflichtversicherer der Schädiger oder auch Ihre eigene Private Unfallversicherung - aufzunehmen und zu gewinnen.
Sprechen Sie uns an, wir sind an Ihrer Seite. Egal, ob direkt nach dem Unfall, um Ihnen von Anfang an die Kommunikation mit dem Versicherer zu ersparen oder auch, wenn dieser bereits Leistungen verzögert oder gar verweigert.
Unsere geschulten Mitarbeiterinnen im Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen folgende Rechtsberater in unserer Kanzlei in Berlin zur Verfügung:
Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten für Medizinrecht und Versicherungsrecht beraten. Sie erreichen unsere Berliner Kanzlei im Kranzler Eck von Montag bis Freitag unter +49 (0)30 33 77 373 10 oder jederzeit per E-Mail unter kanzlei@ra-laux.de. Wir freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Der Erstkontakt ist in jedem Fall für Sie kostenlos.
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