Ihre Anwälte für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden

Individuelle Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche

Die Fachjuristen Joachim Laux und Almuth Arendt-Boellert sind als Anwälte für Schadensersatz und Schmerzensgeld Ihr erfolgreiches Kompetenz-Team, wenn Sie Ihre Ansprüche im Schadensrecht nach einem Unfall geltend machen möchten.

Unsere Anwälte für Personenschäden gehen erfolgserprobt, insbesondere in folgenden Schadensfällen:
  • Personenschäden durch Verkehrsunfällen(Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
  • Private Unfälle und Körperverletzung
  • Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Spielplätze, Bäume etc.)
  • Patientenrecht nach ärztlichem Behandlungsfehler einschließlich Geburtsschäden

Die Kanzlei Laux vertritt ausschließlich geschädigte Privatpersonen gegen Versicherungen, Ärzte und Krankenhäuser.

Wollen Sie Ansprüche geltend machen?

  • Montag bis Donnerstag
  • 09:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag
  • 09:00 bis 14:00 Uhr

+49 30 33 77 373 10

Unfall mit Personenschaden: Ihr Anwalt kämpft für Ihre Rechte und Ansprüche

Ob im Straßenverkehr, zu Hause, bei der Arbeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen: Überall und jederzeit kann es zu Verletzungen oder Todesfällen kommen. Sie können sich beim Sport verletzen oder Opfer einer Straftat werden.

Welche Arten von Schadensersatzleistungen dem Opfer wann laut Schadensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253 BGB) zustehen, ist den meisten Laien nicht bekannt.Lediglich Schmerzensgeld und Schadensersatz sind den meisten Geschädigten als Ansprüche noch geläufig.

Was jedoch ein Haushaltsführungsschaden ist und wie er berechnet wird, wissen die meisten Opfer von Haushalts- oder Verkehrsunfällen nicht. Nur wenigen ist bewusst, dass ihnen auch der Schaden zu ersetzen ist, der entsteht, wenn sie verletzungsbedingt nicht mehr im gewohnten Maße im Haushalt anpacken können und der Ehepartner diese Arbeiten übernehmen muss.

Auch wenn Sie nach einem Unfall medizinisch betreut werden, müssen Ihnen auch diese Kosten erstattet werden. Und was passiert, wenn Sie so schwer verletzt sind, dass Ihre Gesundheit dauerhaft geschädigt ist und Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind? Wie setzt man Rentenansprüche durch gegen den Schädiger?

Mit all diesen komplexen Fragen sind Sie nicht allein. Ziehen Sie bei einem unfallbedingten Personenschaden in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate, sei es, um sich juristisch beraten zu lassen, einen außergerichtlichen Vergleich zu verhandeln oder auch als Rechtsbeistand vor Gericht.

Unsere Schadensrechtsanwälte sind spezialisiert auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Sie können Ihnen dank ihrer langjährigen Erfahrung eine realistische und individuelle Einschätzung über Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche geben und diese juristisch durchsetzen. Die oft zitierte Schmerzensgeldtabelle gibt den Gerichten dabei lediglich eine erste Orientierungshilfe, denn die tatsächliche Höhe ist immer einzelfallabhängig.

Kompetente Beratungsärzte beurteilen Ihre Gesundheit und bewerten entsprechend die körperliche Schädigung und deren Spätfolgen. Dadurch gelingt es uns mit hohen Erfolgsquoten, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegenüber Versicherern und Gerichten überzeugend darzustellen und rechtlich einzuordnen.

Anwalt für Personenschäden: Juristische Vertretung für Opfer und deren Angehörige

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als geschädigte Person Anspruch auf Schadenersatzleistungen. Kann Ihnen ein Mitverschulden am Unfall nachgewiesen werden, erlischt damit nicht Ihr gesamter Anspruch auf Leistung. Bei einer Mitschuld verringert sich lediglich der Umfang des Schadensersatzes.

Ist ein Angehöriger bei einem Unfall zu Tode gekommen, können Sie als Hinterbliebener mit Hilfes eines Anwalts ebenfalls Ansprüche geltend machen, die Sie für den erlittenen Schaden entschädigen sollen. Seit 2017 ist das noch leichter, da der Gesetzgeber einen Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld als Angehörigenschmerzensgeld eingeführt hat.

Probleme mit der Versicherung nach einem Unfall sind keine Seltenheit

Wer Schadensersatzansprüchen durchsetzen möchte, muss sich meistens mit den Versicherungsgesellschaften der Schädiger anlegen. Denn die Versicherungen versuchen oftmals mit unterschiedlichen Methoden, den Schaden klein zu reden und die Geschädigten um Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu bringen. Oft winden sie sich aus der Zahlungspflicht oder überreden die Opfer zu Vergleichen, die für sie günstig sind. Ein Anwalt für personenbezogenes Schadensrecht kennt die Tricks und Kniffe der zahlungsunwilligen Versicherungskonzerne und hat weiß, wie man dagegen angeht.

Versicherer leisten nach unserer Erfahrung häufig nur dann Schadenersatz, wenn es unumgänglich ist. Insofern sind die Verbraucher auf schlagkräftige Spezialkanzleien angewiesen, die im besten Fall nicht für die Versicherungswirtschaft tätig sind, sondern ganz auf Seite der geschädigten Privatperson stehen. Die Anwälte für Schadensrecht bei Personenschäden der Kanzlei Laux Rechtsanwälte sind sowohl Fachanwälte im Medizinrecht als auch im Versicherungsrecht. Das spart Ihnen Zeit und Wege, wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen möchten und trägt dazu bei, das Optimum für Sie zu erkämpfen.

Die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sind oftmals um ein Vielfaches höher, als den meisten Opfern weisgemacht wird.

Anwälte für Schadensrecht in Berlin und ganz Deutschland: Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung

Ursache für einen Personenschaden ist nicht immer ein Unfall. Verkehrsunfälle werden zwar öffentlich am meisten wahrgenommen; Haus- und Freizeitunfälle dagegen wird nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl sie statistisch mehr als die Hälfte aller Unfallverletzungen der Bundesbürger verursachen.

Personenschäden können aber auch andere Ursachen haben, u.a.:

  • Personenschaden wegen fehlerhafter medizinischer Behandlung
  • Personenschaden durch Arbeitsunfall
  • Personenschaden durch Wegeunfall
  • Personenschaden durch ein Tier
  • Personenschaden durch Körperverletzung
Anwälte für Schadensrecht in Berlin und ganz Deutschland

Was ist ein Unfall eigentlich?

Nach juristischer Definition ist ein Unfall ein ein plötzlich und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.

Wie verhält man sich nach einem Unfall?

Dem Geschädigten sind durch das Unfallereignis eine Vielzahl von Schäden entstanden, die dieser nicht hinnehmen möchte und muss – und vielleicht zunächst auch nicht wahrnimmt. Wer später seine Schadensersatzansprüche durchsetzen möchte, muss sich regelmäßig mit einer Versicherungsgesellschaft auseinanderzusetzen, die dem Schädiger nahesteht und ein Interesse daran hat, den Schaden klein zu halten. Sie sollten unbedingt die kompetente Unterstützung eines Anwalts für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, um auf Augenhöhe zu verhandeln.

Versuchen Sie als Laie nie im Alleingang finanzielle Forderungen gegen die gegnerische Partei durchzusetzen. Die Schädiger-Partei wird keine Mühen scheuen, etwaige finanzielle Verluste und einen Schaden der eigenen Reputation abzuwehren.

Ein Kampf gegen Windmühlen?

Keinesfalls, denn unsere hochspezialisierten Rechtsanwälte mit Fachanwaltstiteln in den Rechtsgebieten Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen sich im Personenschadensrecht bestens aus. Mit den Vermeidungs- und Verzögerungsstrategien der Versicherer sind wir bestens vertraut. Unsere Rechtsanwälte arbeiten hochspezialisiert und ermöglichen zunehmend Waffengleichheit und höhere Erfolgschancen auf Verbraucherseite in Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherern.

In unserer Spezialkanzlei ergänzen sich die Fachkenntnisse unserer auf Arzthaftung spezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht mit der Expertise unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht – ganz zum Nutzen unserer Mandanten.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen!

Schildern Sie uns Ihren Fall. Während eines ersten Beratungsgesprächs informieren wir Sie umfangreich über Ihr Recht. In einem offenen Gespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt  erklären wir Ihnen alle weiteren Schritte, sodass Sie das weitere Vorgehen mit unserer Unterstützung planen können. Und wir sagen Ihnen auch, wenn Sie keine Chance haben und sich der Gang vor die Gerichte nicht lohnt.

Als Geschädigter nicht in Berlin? Für uns kein Problem!

Wir vertreten bundesweit Rechtsfälle in allen Gerichtsbezirken. Wir wissen, dass nicht alle Mandanten in unserer Büro kommen können, um ihren Fall zu besprechen – etwa weil sie in anderen Bundesländern leben oder so krank sind, dass sie nicht ohne Weiteres persönlich vorsprechen können. Wir haben unsere Kanzleiorganisation angepasst und kommunizieren mit unseren Mandanten seit Jahren je nach Wunsch gerne per E-Mail, Briefpost, Telefon und Onlineberatung per Videocall. So können wir in ganz Deutschland für Sie da sein.

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