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Wir helfen
Sie haben einen Unfall mit körperlichen Schäden erlitten und möchten nun wissen, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Beschreiben Sie uns bitte Ihren Fall und laden Sie die relevanten Unterlagen (z.B. Versicherungsschein nebst Bedingungen, medizinische Unterlagen, Invaliditätsbescheinigung, Schriftverkehr) hoch. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Schadens-/Vertragsrecht unterhalten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit (nicht zwingend erforderlich!). Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann garantiert unseren kostenlosen Unfall Check. Bitte nutzen Sie das Formular oder schreiben uns direkt an kanzlei@ra-laux.de.
Nachstehend schildern wir Ihnen zwei typische Fallgestaltungen:
Sie hatten einen Unfall und sind deswegen dauerhaft körperlich beeinträchtigt (Invalidität). Sie haben den Unfall Ihrer privaten Unfallversicherung gemeldet. Diese hat ein Gutachten eingeholt und über eine Invaliditätsleistung in Höhe von 15.000 € abgerechnet. Sie fragen sich, ob diese Berechnung korrekt ist.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Abrechnungen falsch sind und der Versicherer damit dem Geschädigten – also Ihnen – oft zu wenig zahlt. Nach Übermittlung der relevanten Unterlagen (s.o.) teilen wir Ihnen mit, was Ihnen tatsächlich zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Sie haben als Fußgänger, Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer bei einem Verkehrsunfall schwere körperliche Verletzungen erlitten. Die (überwiegende) Haftung der Gegenseite steht fest. Der Haftpflichtversicherer des Schädigers versucht jedoch, Ihre Schäden klein zu reden und zahlt nur geringe Beträge oder – im schlimmsten Fall – gar nichts.
Anhand der ärztlichen Unterlagen, die Ihre Schädigungen darlegen, prüfen wir für Sie, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.