Startseite › Spätfolge Corona – Berufsunfähigkeit!
Seit Januar 2020 beschäftigt COVID-19 die ganze Welt. Natürlich blieb auch Deutschland nicht verschont. Erst am 05.05.2023 erklärte die WHO die „internationale Notlage“ für beendet. Doch für viele Betroffene ist die Notlage noch lange nicht vorbei.
Denn auch wenn die meisten Personen, die in den vergangenen Jahren und auch heute noch an SARS-CoV-2 erkrankt waren, als „genesen“ gelten, bedeutet dies nicht gleich „gesund“! Immer mehr Patientinnen und Patienten leiden auch heute noch am sog. Post-COVID-Syndrom (Symptome dauern länger als drei Monate an). Laut Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) leiden etwa 10 % der Betroffenen an Langzeitfolgen der Corona-Infektion.
Das Post-COVID-Syndrom ist gefährlich. Selbst bei jungen, sportlichen Menschen ohne Vorerkrankungen mit „nur“ milden Corona-Symptomen kann es noch Monate nach der Gesundung auftreten. Ohne Vorwarnung leiden die Betroffenen unter anderem unter
Post-COVID stellt die Medizin noch immer vor ein Rätsel. Die SARS-CoV-2-Viren sind im Körper nicht mehr nachweisbar, die Symptomatik hält jedoch an und kann nahezu jedes Organ betreffen. Eine adäquate Behandlung ist bis heute nicht etabliert, eine Heilung bislang nicht möglich.
Viele Betroffene des Post-COVID-Syndrom sind durch die Auswirkungen längere Zeit arbeitsunfähig und deshalb - spätestens nach 6 Monaten, häufig aber deutlich früher - berufsunfähig. Hier kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest die finanziellen Folgen kompensieren – wenn sie denn zahlt!
Ansprüche bestehen in der Regel, wenn Versicherungsnehmer voraussichtlich länger als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben oder hierzu bereits länger als 6 Monate nicht mehr in der Lage waren. Der Betroffene muss darlegen, dass er dies wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr kann.
Hier kommt es dann schnell zu langwierigen Prüfungen oder sogar zu Leistungsablehnungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen, denn diese argumentieren gern damit, dass es an einer konkreten Diagnose fehle und dass grundsätzliche Zweifel an der Erkrankung und/oder ihren Symptomen bestünden.
Diese Argumentation ist falsch. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gesicherte Krankheitsdiagnose gar nicht erforderlich. Vielmehr kommt es allein auf die objektiven Leistungseinschränkungen im zuletzt ausgeübten Beruf an, wofür zum Einen eine exakte Berufsbeschreibung und zum Anderen der plausible Nachweis mindestens 50%iger Leistungseinschränkungen erforderlich ist. Ersteres ist mit unserer Hilfe kein Problem und Letzteres bei vielen Post-COVID-Patienten – leider – der Fall, so dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt und die Leistungsansprüche (Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung) durchgesetzt werden können.
Doch leider fehlt vielen Betroffenen gerade wegen ihrer gesundheitlichen Probleme die Kraft, sich gegen die Verweigerungs- und Verschleppungstaktiken der Versicherer zu wehren und sie geben den Kampf deshalb oft vorschnell auf. Nicht jedoch mit unserer Hilfe!
Neue, flächendeckend noch weitgehend unbekannte Leiden machen es Betroffenen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Meist bestehen jedoch Ansprüche gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherern. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Mandanten in diesen Angelegenheiten. Daher: Wenn Sie wegen Post-COVID“ längere Zeit nicht mehr wie zuvor arbeiten können“, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen