Unsere Schwerpunkte

Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir geschädigte Patienten sowie Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Das bieten wir Ihnen


  • kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
  • nur für Patienten und Versicherungsnehmer
  • erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte
  • zahlreiche Erfolge für unsere Mandanten

Unsere Schwerpunkte

Die Beratungsbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte

Informieren Sie sich hier über die einzelnen Rechtsbereiche unserer Kanzlei: unsere häufigsten Mandate, gute Gründe, die für unsere Kanzlei und die Fachanwälte sprechen und die verantwortlichen Fachanwälte, die zusätzlich von weiteren angestellten Rechtsanwälten im Team unterstützt werden.

100% Loyalität für unsere Mandaten

Dass wir stets nur die Versicherten bzw. die geschädigten Patienten vertreten und niemals die Schädigerseite, ist Teil unserer gelebten Loyalität und Vertrauenswürdigkeit unseren Mandanten gegenüber.

Arzthaftung

Unsere Fachanwälte für Medizinrecht sind hervorragend qualifiziert, Sie kompetent in allen Bereichen der Arzthaftung zu vertreten.

Aufgrund überdurchschnittlicher Erfolgsquoten zählen jedoch vor allem die folgenden Mandate zu unseren Spezialgebieten:

  • Behandlungsfehler – sowohl durch den Hausarzt oder einen Facharzt als auch durch eine Klinik
  • Aufklärungsfehler vor, während und nach der Behandlung
  • Geburtsschaden
  • Dokumentationsfehler
  • Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene
  • Organisationsmangel

Auch wenn Ihr Fall nicht zu einem der oben genannten Themenbereiche zählen sollte – wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, worum es bei Ihnen geht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit ersten, für Sie unverbindlichen Lösungsvorschlägen.

Finden Sie hier weitere Informationen zu unserem Beratungsbereich Medizinrecht.

Unseren Fachanwälten für Medizinrecht entgeht nichts. Jedes noch so kleine Detail ist wichtig, wenn es um den lückenlosen Nachweis von Verletzungen der Sorgfältigkeitspflicht von Ärzten und Kliniken geht.

Mit der Erfahrung langer Gegnerlisten im Rücken und dem daraus resultierenden Erfahrungsschatz sind wir sicher in der Argumentation und verfügen über die notwendige Hartnäckigkeit bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Häufig schließen sich an geklärte Medizinrechts-Streitigkeiten Probleme mit den Versicherungen der Schädigerseite an. Da unsere Fachanwälte für Medizinrecht auch gleichzeitig Fachanwälte im Versicherungsrecht sind, können somit Ihre Rechte nahtlos, zeitsparend und effizient – und in Kenntnis der bisherigen Details – von denselben Personen weiter verhandelt werden.

Versicherungsrecht

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind hervorragend qualifiziert, Sie kompetent in allen Bereichen gegenüber Versicherungen zu vertreten.

Aufgrund überdurchschnittlicher Erfolgsquoten zählen jedoch vor allem die folgenden Mandate zu unseren Spezialgebieten:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. Schwierigkeiten bei der Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit)
  • Private Unfallversicherung (z.B. Probleme bei der Anerkennung der Schadenshöhe)
  • Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherung)

Auch wenn Ihr Fall nicht unter einen der oben genannten Themenbereiche fallen sollte – wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, worum es bei Ihnen geht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit ersten, für Sie unverbindlichen Lösungsvorschlägen.

Vielen versicherungsrechtlichen Streitfällen liegen Themen aus dem Medizinrecht zugrunde. Daher ist es für Sie von Vorteil, dass unsere Fachanwälte in beiden Bereichen weiter qualifiziert sind, als Rechtsanwälte ohne diese Zusatzausbildung.

Mit langen Gegnerlisten im Rücken und dem daraus resultierenden Erfahrungsschatz erkennen unsere Fachanwälte mögliche Blendungsversuche und Verschleierungstaktiken der Versicherungen schon im Ansatz und wissen sie aufzudecken.

Wir sind erfahren im Umgang mit milliardenschweren Versicherungskonzernen als Gegner und schaffen es immer wieder, sie schneller zur Zahlung und vollen Leistungserfüllung zu bewegen, als unsere Mandanten es erwartet hätten.

Schadensrecht bei Personenschaden

Gut für Sie zu wissen, dass Ihnen in unserer Kanzlei mehrere Fachanwälte zur Verfügung stehen, die gleichzeitig Spezialisten in Versicherungsrecht und Medizinrecht sind.

Die Klärung von Streitigkeiten rund um das Thema Personenschäden ist häufig zunächst ein Fall für das Versicherungsrecht, weil Versicherungen sich zunehmend in der Anerkennung einer Schadenshöhe querstellen.

Und spätestens dann, wenn das Verständnis für die Inhalte vorliegender medizinischer Gutachten erforderlich ist, dann sind die fachanwaltliche Kompetenzen aus dem Medizinrecht gefragt. Hier muss dann quasi das „Mediziner-Deutsch“ in „Anwalts-Deutsch“ so übersetzt werden, damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Gegenseite hieb- und stichfest ist.

Zu unseren häufigsten Mandaten im Bereich Personenschäden zählen:

  • Schwere und schwerste Personenschäden durch Verkehrsunfälle (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
  • Private Unfälle und Körperverletzung
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Spielplätze, etc.)

Wir ermitteln detailliert und umfassend Ihre Rechte und individuellen Ansprüche, die in vielen Fällen weit über die Schmerzensgeldansprüche aus den gängigen Tabellen hinaus gehen.

Wir ermitteln detailliert und umfassend Ihre Rechte und individuellen Ansprüche, die in vielen Fällen weit über die Schmerzensgeldansprüche aus den gängigen Tabellen hinaus gehen.

Mit mehr als zwanzig Mandaten pro Jahr im Bereich Personenschadenregulierung nach Unfällen bringen wir die entsprechende Routine mit – unter Wahrung des individuellen Charakters Ihres Falls

Sozialversicherungsrecht

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht und die im Sozialversicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen kompetent und konsequent bei Ihren Problemen mit folgenden Sozialversicherungen:

  • gesetzliche Unfallversicherung (z.B. nach Wege- oder Arbeitsunfällen oder Anerkennung einer Berufskrankheit, Invaliditätsgrad)
  • gesetzliche Rentenversicherung (Differenzen bei der Anerkennung oder Zahlung der Erwerbsminderungsrente)

Besonders im Bereich ME/CFS kennen wir die Methoden und Maschen der Sozialversicherungen – und sind routiniert darin, sie zum Vorteil unserer Mandanten zu entkräften.

Schildern Sie uns Ihren Fall durch das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit möglichen unverbindlichen Lösungsvorschlägen.

Finden Sie hier weitere Informationen zu unserem Beratungsbereich Sozialversicherungsrecht.

Auch sozialversicherungsrechtlichen Streitfällen liegen häufig Themen aus dem Medizinrecht zugrunde. Daher ist es für Sie von Vorteil, dass unsere Fachanwälte in beiden Bereichen weiter qualifiert sind, als Rechtsanwälte ohne diese Zusatzausbildung.

Ein beliebtes Mittel zum Zwecke der Leistungsverzögerungen seitens der Sozialversicherungen ist das Leugnen es Eingangs von relevanten Unterlagen zu „entscheidenden“ Fristen. Das hebeln wir von vornherein aus durch unser modernes Büromanagement, Empfangs- und Lesebestätigung inklusive.

Wir schlagen Sozialversicherungen und Behörden in ihren eigenem Perfektionismus. Durch unsere präzise Arbeitsweise, Faktenaufbereitung und Argumentation beschleunigen wir daher die Entscheidungswege der Sozialversicherungen und verkürzen somit die Wege zur Anerkennung ihrer Leistungspflicht Ihnen gegenüber – und die Zahlungen an Sie.