Unsere Schwerpunkte
Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir geschädigte Patienten sowie Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Das bieten wir Ihnen
- kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
- nur für Patienten und Versicherungsnehmer
- erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte
- zahlreiche Erfolge für unsere Mandanten
Unsere Schwerpunkte
Die Beratungsbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte
Informieren Sie sich hier über die einzelnen Rechtsbereiche unserer Kanzlei: unsere häufigsten Mandate, gute Gründe, die für unsere Kanzlei und die Fachanwälte sprechen und die verantwortlichen Fachanwälte, die zusätzlich von weiteren angestellten Rechtsanwälten im Team unterstützt werden.
100% Loyalität für unsere Mandaten
Dass wir stets nur die Versicherten bzw. die geschädigten Patienten vertreten und niemals die Schädigerseite, ist Teil unserer gelebten Loyalität und Vertrauenswürdigkeit unseren Mandanten gegenüber.
Arzthaftung
Unsere Fachanwälte für Medizinrecht sind hervorragend qualifiziert, Sie kompetent in allen Bereichen der Arzthaftung zu vertreten.
Aufgrund überdurchschnittlicher Erfolgsquoten zählen jedoch vor allem die folgenden Mandate zu unseren Spezialgebieten:
- Behandlungsfehler – sowohl durch den Hausarzt oder einen Facharzt als auch durch eine Klinik
- Aufklärungsfehler vor, während und nach der Behandlung
- Geburtsschaden
- Dokumentationsfehler
- Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene
- Organisationsmangel
Auch wenn Ihr Fall nicht zu einem der oben genannten Themenbereiche zählen sollte – wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, worum es bei Ihnen geht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit ersten, für Sie unverbindlichen Lösungsvorschlägen.
Finden Sie hier weitere Informationen zu unserem Beratungsbereich Medizinrecht.
Versicherungsrecht
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind hervorragend qualifiziert, Sie kompetent in allen Bereichen gegenüber Versicherungen zu vertreten.
Aufgrund überdurchschnittlicher Erfolgsquoten zählen jedoch vor allem die folgenden Mandate zu unseren Spezialgebieten:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. Schwierigkeiten bei der Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit)
- Private Unfallversicherung (z.B. Probleme bei der Anerkennung der Schadenshöhe)
- Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherung)
Auch wenn Ihr Fall nicht unter einen der oben genannten Themenbereiche fallen sollte – wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns mit, worum es bei Ihnen geht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit ersten, für Sie unverbindlichen Lösungsvorschlägen.
Schadensrecht bei Personenschaden
Gut für Sie zu wissen, dass Ihnen in unserer Kanzlei mehrere Fachanwälte zur Verfügung stehen, die gleichzeitig Spezialisten in Versicherungsrecht und Medizinrecht sind.
Die Klärung von Streitigkeiten rund um das Thema Personenschäden ist häufig zunächst ein Fall für das Versicherungsrecht, weil Versicherungen sich zunehmend in der Anerkennung einer Schadenshöhe querstellen.
Und spätestens dann, wenn das Verständnis für die Inhalte vorliegender medizinischer Gutachten erforderlich ist, dann sind die fachanwaltliche Kompetenzen aus dem Medizinrecht gefragt. Hier muss dann quasi das „Mediziner-Deutsch“ in „Anwalts-Deutsch“ so übersetzt werden, damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Gegenseite hieb- und stichfest ist.
Zu unseren häufigsten Mandaten im Bereich Personenschäden zählen:
- Schwere und schwerste Personenschäden durch Verkehrsunfälle (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
- Private Unfälle und Körperverletzung
- Arbeits- und Wegeunfälle
- Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Spielplätze, etc.)
Sozialversicherungsrecht
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht und die im Sozialversicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen kompetent und konsequent bei Ihren Problemen mit folgenden Sozialversicherungen:
- gesetzliche Unfallversicherung (z.B. nach Wege- oder Arbeitsunfällen oder Anerkennung einer Berufskrankheit, Invaliditätsgrad)
- gesetzliche Rentenversicherung (Differenzen bei der Anerkennung oder Zahlung der Erwerbsminderungsrente)
Besonders im Bereich ME/CFS kennen wir die Methoden und Maschen der Sozialversicherungen – und sind routiniert darin, sie zum Vorteil unserer Mandanten zu entkräften.
Schildern Sie uns Ihren Fall durch das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit möglichen unverbindlichen Lösungsvorschlägen.
Finden Sie hier weitere Informationen zu unserem Beratungsbereich Sozialversicherungsrecht.


