Ihre Anwälte für Schadensrecht bei Personenschaden in Berlin
Verkehrsunfall mit Personenschaden – Anwaltsspezialisten im Schadensrecht setzen Ihre Ansprüche durch
Als auf Schadensrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin prüfen wir Ihre Ansprüche als Geschädigter und setzen Ihre Rechte durch.
Das bieten wir Ihnen
- wir prüfen Ihre Ansprüche aus Unfällen!
- kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
- für Versicherungsnehmer
- hohe Erfolgsrate
Anwälte für Schadensrecht helfen
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Nahezu 330.000 Personen sind allein im Jahr 2021 im Straßenverkehr verunglückt (destatis.de). Die Bandbreite der daraus resultierenden Verletzungen reichte von einfachen Prellungen über Knochenbrüche bis hin zu lebensgefährlichen Mehrfachverletzungen.
Opfer solcher Personenschäden, die auf eigene Faust und ohne Erfahrungen im Verkehrsrecht die Zahlungen geltend machen und Verhandlungen mit der Schädigerseite oder dem Kfz-Haftpflichtversicherer führen, kommen nicht gut voran: Sie fühlen sich in einer Gemengelage aus Emotionen, Stress, Druck und fehlendem Wissen um die Schmerzensgeldansprüche schnell hilflos und überfordert.
Nicht allein kämpfen – anwaltliche Unterstützung ist wichtig
Eine Kanzlei mit Spezialwissen bei Verkehrsunfallverletzungen hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall, Fahrradunfall oder auch als Fußgänger durchzusetzen. Auch und gerade wenn – wie regelmäßig der Fall – die Versicherung bei schweren Körperschäden die Forderung abzuwehren versucht, sollten Unfallopfer beharrlich bleiben. Wir als Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Medizinrecht sind spezialisiert auf das Regulieren auch schwerster Personenschäden nach einem Verkehrsunfällen und unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit mit Erfolg bei:
- Personenschaden nach Verkehrsunfall als Fußgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer
- Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsminderung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Kosten für die Heilbehandlung
- Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherer
Sie wollen Ansprüche geltend machen?
Personenschaden nach Autounfall – schalten Sie die richtigen Anwälte ein

Für die bestmögliche Interessenvertretung im Personenschadensfall nach einem Autounfall wenden Sie sich deshalb nicht einfach an irgendeinen Anwalt für Verkehrsrecht, sondern besser an eine hochspezialisierte Kanzlei für Schadensrecht.
Besonders bei schweren Verletzungen nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, einen erfahrenen Spezialisten mit Fachanwaltschaften im Medizinrecht und Versicherungsrecht an der Seite zu haben. Denn gerade diese Doppelqualifikation ermöglicht es am besten, den unfallbedingten Personenschaden versicherungsmedizinisch einzuschätzen, die daraus resultierenden Leistungen optimal zu berechnen und richtig zu beziffern und diese gegenüber dem Versicherer des Schädigers mit wirtschaftlichem Erfolg durchzusetzen. Unter Umständen muss auch ein medizinisches Gutachten vermittelt und ausgewertet werden.
In der Kanzlei Laux Rechtsanwälte steht Ihnen für diese komplexen Dienstleistungen ein komplettes Team von Fachanwältinnen und Fachanwälten für das Versicherungsrecht und auch das Medizinrecht neben dem Beratungsarzt der Kanzlei zur Verfügung. Unsere Erfolgsquoten bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden bestätigen, dass diese Arbeitsweise der richtige Weg für eine zufriedene Zusammenarbeit für und mit den Geschädigten ist.
Ihre Ansprechpartner
Differenzierung der unterschiedlichen Anspruchsarten bei Personenschäden nach Verkehrsunfall
Die Ansprüche von Geschädigten nach einem Verkehrsunfall teilen sich in folgende Bereiche auf:
- Schadensersatz: Hier werden unfallbedingte materielle Schäden und damit verbundene Folgekosten ausgeglichen ⇒ Sachschäden, Erwerbsausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden und Mehrbedarfsschaden
- Schmerzensgeld: Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden sind hierbei als Schäden an der Gesundheit und eventuelles seelisches Leid zu verstehen. Es geht also um unmittelbare körperliche und seelische Schäden bei der Person, nicht etwa um Auswirkungen der Schädigung in Bezug auf Sachen, Vermögen, Einkommen oder Zukunftschancen.
Die Kanzlei Laux Rechtsanwälte vertritt ausschließlich die Opferseite bei Personenschäden aus Verkehrsunfällen oder anderen Unfällen. Für die Versicherungskonzerne arbeiten wir nie, unsere Mandanten schätzen unsere Unabhängigkeit.
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall ist einzelfallabhängig und bemisst sich nach der Art, Dauer und Umfang der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, nach dem zu erwartenden Ausmaß zukünftiger Beeinträchtigungen und nach einem etwaigen Mitverschulden der Geschädigten. Erste Anhaltspunkte dafür, welche Verletzung welche Schadenshöhe nach sich zieht, liefern auch in Schmerzensgeldtabellen erfasste vergleichbare Fälle, wobei jedoch jeder Körperschaden als Einzelfall mit individuellen Umständen zu betrachten ist.
Häufige Fragen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeld
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit für unsere Mandanten gibt es einige wiederkehrende Fragen, auf die wir im Anschluss kurz eingehen möchten. Dabei gilt es zu beachten, dass jeder Fall im Schadensrecht ein Einzelfall ist und entsprechend geprüft werden muss. Vereinbaren Sie gern einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung und die eingehende Prüfung und Beurteilung Ihres individuellen Falls. Oder nehmen Sie unser Angebot für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles wahr.
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Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin: Laux Rechtsanwälte
Als Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungsrecht kennen wir die teilweise auffälligen Arbeitsweisen und oft miesen Regulierungspraktiken der Versicherer besonders gut. Somit bedienen wir alle Register auch im Verkehrszivilrecht: Für unsere Mandanten können wir bei verhärteten Fronten und festgefahrenen Regulierungen sowohl geschickt vermitteln als auch entschlossen und unnachgiebig gegen Regulierungsverzögerungen und Fehlentscheidungen vorgehen.
Insbesondere im Verkehrsrecht profitieren Sie von unserem Spezialwissen aus vielen Jahren hochspezialisierter Anwaltsarbeit.
Verkehrsunfall mit Personenschaden – so nutzen Sie unsere anwaltliche Kompetenz
Durch unsere Spezialisierung im Personenversicherungsrecht in Kombination mit unseren Anwälten im Medizinrecht sind wir eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die bei der juristischen Beratung und Vertretung von Verkehrsunfallopfern mit schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen hohe Fachkompetenzen vorweisen können.
Unser fachübergreifendes Wissen bei verletzungsbezogenen medizinischen Fragen ermöglicht, dass bei Ihrer Unfallregulierung alle körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Schäden berücksichtigt werden und mit Nachdruck bei der Gegenseite verfolgt werden.
Die Spezialisten im Verkehrszivilrecht kümmern sich bestens um Ihr Geld und Ihre Zukunftsabsicherung
Die Höhe des Schmerzensgeldes, die Berechnung von Schäden wie Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Verdienstausfälle – das sind jeweils Schadenspositionen, mit denen Sie sich als geschädigte Person nicht unbedingt auskennen. Wir als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht verfügen über fundiertes Spezialwissen und jahrelange Prozesserfahrung.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Unsere Assistentinnen vermitteln Ihnen flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine Beratung und anschließende Vertretung stehen u.a. Ihnen zur Verfügung:
- Rechtsanwältin Almuth Arendt-Boellert, Fachanwältin für Versicherungsrecht – spezialisiert auf Schadensrecht
- Rechtsanwalt Joachim Laux, Fachanwalt für Versicherungsrecht – spezialisiert auf Schadensrecht

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