Sozialversicherungsrecht
Jeder Tag, den Sie auf Zahlungen der Versicherung warten müssen, ist ein Tag zu viel. Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir Sie als Versicherungsnehmer und setzen Ihre Rechte durch. Fachanwälte für Versicherungsrecht kämpfen für Ihr Recht und Ihr Geld!
Das bieten wir Ihnen
- kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
- für Versicherungsnehmer
- erfahrene Versicherungsrechtler / Fachanwälte
- hohe Erfolgsrate
Fachanwälte für Versicherungsrecht
Ihr Team in Sachen Sozialversicherungsrecht
Gleich zwei erfahrene Anwälte kümmern sich in unserer Kanzlei um Ihr Sozialrechtsmandat:
- alles rund um die Grunderkrankungen ME/CFS Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ICD-10 Code G93.3), Post-Covid-19-Zustand (ICD-10 Code U09.9) und Post-Vac-Syndrom (Multisystemisches Entzündungssyndrom MIS-C, auch bekannt als Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome PIMS)
- gesetzliche Unfallversicherung z. B. nach Wege- oder Arbeitsunfällen oder Anerkennung einer Berufskrankheit
- gesetzliche Rentenversicherung z. B. Differenzen bei der Anerkennung oder Zahlung der Erwerbsminderungsrente
Spezialisten im Sozialversicherungsrecht
Die Kassen bei den Sozialversicherungen sind angeblich immer leer. Mit allen Mitteln werden daher Leistungsanerkenntnisse und Zahlungen vermieden. Auch mahlen die Behördenmühlen langsam. Somit stehen die Versicherten im Krankheitsfall doppelt auf verlorenem Posten, wenn sie sich nicht kompetente anwaltliche Hilfe holt.
Die Kanzlei Laux vertritt immer nur die Versichertenseite.
Die Versicherung zahlt nicht?
Rufen Sie uns an
Montag bis Freitag 09:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Berlin und Brandenburg
Ihr Ansprechpartner im Sozialversicherungsrecht: Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht Frau Arendt-Boellert und Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Joachim Laux. Wir sind Doppelfachanwälte an der Schnittstelle zwischen Medizin und Versicherungen, das macht unsere Arbeit im Mandat so wertvoll.
Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche gestaltet sich oftmals wie ein zäher Spießrutenlauf.
Wir helfen Ihnen – damit Sie schnell und vollumfänglich Ihre Leistungen bekommen und vertreten Sie bei der Durchsetzung folgender Ansprüche gegen die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften, staatliche Versorgungsträger und die Deutsche Rentenversicherung (DRV):
- Verletztengeld und Verletztenrente bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen bei der Klärung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bis zur Erwerbsunfähigkeit
- Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung
- Grad der Behinderung (GdB), Schwerbehinderung und Merkzeichen
Sämtliche Mandate betreuen wir sowohl im außergerichtlichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.
Kurze Wege und gute Kenntnisse in den regionalen Eigenheiten der Sozialversicherungen haben uns zu einer gefragten Anwaltskanzlei für Sozialversicherungsrecht vor allem in der Region Berlin-Brandenburg gemacht.
Da Sozialrechtsmandate oft als Folgemandate bei Berufsunfähigkeitsrente, Unfallverletzungen oder Medizinfehlern von uns miterledigt werden und wir auf bestimmte Erkrankungen wie ME/CFS, Multipler Sklerose, Endometriose, Teil- oder Querschnittlähmungen, Posttraumatische Hirnschäden und auch Migräne spezialisiert sind, vertreten wir unsere Mandanten oft auch bundesweit im Sozialrecht.
Unsere Schwerpunkte im Sozialversicherungsrecht
- Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Schwerbehinderung und Rehabilitation (SGB IX)
Das Sozialversicherungsrecht in Deutschland ist über Jahrzehnte gewachsen und sehr umfangreich geregelt. Obwohl die Bedeutung für erkrankte Menschen so groß ist, wissen diese bei Problemen mit der Sozialversicherung leider häufig nicht genau, wie sie sich verhalten sollen bzw. an wen sie sich am besten wenden sollen.
Was genau ist die Sozialversicherung und was beinhaltet sie?
Die Sozialversicherung an sich soll der gegenseitigen Hilfe ihrer Mitglieder dienen. Zu ihr gehört unter anderem
- die Unfallversicherung,
- die Rentenversicherung und
Dementsprechend ergeben sich sozialrechtliche Ansprüche aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV), der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) sowie dem Schwerbehindertenrecht. Am gängigsten sind hierbei die
- Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente
- Ansprüche auf Verletztengeld und Verletztenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Anerkennung der Behinderteneigenschaft
Wie macht man Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung geltend?
Exkurs
Versicherte mit ME/CFS, Post-COVID und Post-Vac sowie anderen Fatigue-Erkrankungen stehen oft vor Herausforderungen, wenn es um die Beantragung von Renten bei privaten und gesetzlichen Versicherern geht.
Die Komplexität dieser Erkrankungen, insbesondere ME/CFS, welche durch langanhaltende Fatigue und Belastungsintoleranz gekennzeichnet ist, erfordert spezialisierte Rechtsberatung. ME/CFS, oft infektinduziert und nicht selten lebenslang andauernd, wird im Wesentlichen durch die sog. Kanadischen (Diagnose-)Kriterien nebst Ausschlussdiagnostik diagnostiziert.
Eine effektive Therapie gibt es bisher leider nicht, lediglich symptomlindernde Behandlungen sind verfügbar. Betroffene erleben oft Vorurteile und Unverständnis seitens Sachverständiger und Versicherer, die die Ernsthaftigkeit und Schwere ihrer Beschwerden in Frage stellen. Trotz dieser Herausforderungen zeichnet sich ein besser werdendes Verständnis unter Medizinern ab, unterstützt durch Fachliteratur und Studien.
Anwälte müssen bei der Gutachterauswahl hartnäckig sein und Falschgutachten entgegentreten, um den Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Arbeitskraftverlust bei ME/CFS, Post-COVID und Post-Vac
Versicherte sind auf prozesserfahrene Anwaltsspezialisten vor allem für Renten bei ME/CFS, Post bzw. Long Covid oder anderen Fatigue-Erkrankungen angewiesen. Gerade bei Anmeldung der privaten BU-Rente, einer Verletztenrente bei der Unfallkasse/Berufsgenossenschaft nach Ende des sog. Verletztengeldes oder bei einem Leistungsantrag bei der DRV wegen Erwerbsminderung kann vieles schief laufen und daher ist es wichtig, von Anfang an zielgerichtet und möglichst perfekt vorbereitet zu agieren. Gerade in Bezug auf ME/CFS sollte eine prozess- und regulierungserfahrene Kanzlei mit belastbarer forensischer Expertise in diesem Bereich der Fatigue-Erkrankungen beauftragt werden. Die pandemiebedingten Folgen von Post-COVID/Post Vac stellen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Versicherer vor Mammutaufgaben, die für diese nur schwer bewältigbar erscheinen. Auf der Strecke bleiben daher oft die erkrankten Versicherten, denen die dringend benötigten Renten über Monate oder sogar Jahre verwehrt bleiben.
Begriffe wie Müdigkeit, Erschöpfung – was bedeutet das medizinisch wirklich?
Bei ME/CFS handelt es sich um eine zumeist infektinduzierte, in der Regel lebenslang persistierende neuroimmunologische Erkrankung mit mindestens 6 Monate anhaltender Fatigue und dem definierenden Kernmerkmal der Belastungsintoleranz, die als „post-exertional malaise“ (PEM) bezeichnet wird, welche – und hierauf kommt es entscheidend an – entweder unmittelbar nach einer überlastenden Aktivität auftritt oder erst mit einer Zeitverzögerung von 12 oder weit mehr Stunden danach. Sie kann mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen anhalten und zu einer dauerhaften Zustandsverschlechterung führen. In der deutschen Fachsprache spricht man auch von Belastungsintoleranz. Betroffene bezeichnen eine starke PEM auch als „Crash“. Das bedeutet, dass schon nach (auch leichter) Alltagsanstrengung eine Verschlechterung der Beschwerden auftritt, die meist erst nach mehreren Stunden oder am Folgetag einsetzt, jedoch mindestens 14h nach Belastung noch spürbar ist und oft mehrere Tage (bis Wochen oder länger) anhält. Des Weiteren bestehen bei ME/CFS Schmerzen, Störungen von Schlaf, Denk- und Merkfähigkeit sowie Fehlregulationen von Kreislauf, Hormon- und Immunsystem. Als eigenständige klinische Entität ist ME/CFS von der chronischen Fatigue abzugrenzen, die als Symptom bei ganz unterschiedlichen Erkrankungen auftritt. Die Diagnose ME/CFS wird anhand etablierter internationaler Diagnosekriterien klinisch gestellt und erfordert zum Ausschluss anderer Diagnosen eine sorgfältige Stufendiagnostik. Eine kausale Therapie für ME/CFS ist nicht etabliert, im Vordergrund steht die Linderung der Beschwerden, die Behandlung der oft begleiteten orthostatischen Intoleranz sowie die Unterstützung beim vorausschauenden Energiemanagement („pacing“).
Unhaltbare Vorwürfe der Gegner: wie „Schmetterlingsforscherei“ und „Modediagnose“
In den Fokus rückte diese Fatigue-Erkrankung in den letzten vier Jahren durch die Pandemie. Insgesamt bildet sich unter den behandelnden Medizinern an der Basis und bei Gutachtern/ Sachverständigen in verschiedensten Rentenverfahren allmählich ein besseres Verständnis heraus. Allerdings wird den betroffenen Versicherten seitens der Sachverständigen/Gutachter von Versicherern, Behörden und teilweise immer noch auch vor Gericht viel zugemutet, denn man nimmt ihre Erkrankung und die damit verbunden Leistungseinschränkungen/Beschwerden in vielen Fällen nicht ernst. So stilisieren viele Mediziner die Erkrankung zu einem „Glaubenskrieg“.
Die Verweigerungshaltung und Psychiatrieren dieser somatischen Erkrankung kann durchbrochen werden. Steter Tropfen höhlt den Stein! Die Versicherten benötigen Argumentationshilfen und Beharrlichkeit, auch sollte man nicht müde werden, beauftragte Sachverständige/Gutachter auf die Befassung mit Fachliteratur hinzuweisen.
Anwälte sollten hier stringent handeln und auf eine sachgerechte Gutachterauswahl drängen, zumindest auf Falschgutachten hinweisen und entsprechend argumentieren.
Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche
Generell gestaltet sich die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche oftmals nicht ganz einfach und keinesfalls sollten Versicherte hier ohne rechtlichen Beistand agieren!
Besonders akut ist die Situation bei den gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen). Dort wird mit besonders harten Bandagen gekämpft, es kommt zu überdurchschnittlich vielen Ablehnungen und Verzögerungen bei der Leistungsprüfung im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Eine immerwährender Zankapfel ist und bleibt – vor allem angesichts zunehmend leerer Rentenkassen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – die volle (Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) oder zumindest teilweise (Leistungsfähigkeit zwischen zumindest drei bis sechs Stunden täglichen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) Erwerbsminderungsrente.
Hat man beispielsweise erst einmal den Antrag beim Versorgungsamt gestellt, so lässt sich die Behörde zur Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft unverhältnismäßig viel Zeit, bemisst den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig oder erkennt ein Merkzeichen nicht zu. Für den Versicherten ist die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zur Erlangung von Rechten und Nachteilsausgleichen meist von besonderer Bedeutung.
Wann sollten Sie einen Anwalt für mit Spezialkenntnissen im Sozialversicherungsrecht einschalten?
Zur Durchsetzung der Ansprüche kann es bereits schon im Antragsverfahren mit Leistungsanmeldung (Regulierungsunterstützung) oder spätestens nach einem ersten Ablehnungsbescheid im Widerspruchsverfahren bei Einlegen und Begründen eines Widerspruchs hilfreich sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vor allem aber im Verwaltungsgerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung aus unserer Erfahrung besonders notwendig, auch wenn die Behörden und Gerichte Anwälte im Sozialgerichtsprozess (dort besteht im Gegensatz zum Zivilprozess kein Anwaltszwang) gern mal für überflüssig, weil lästig halten.
Als Anwalt im Sozialversicherungsrecht sind wir erfahren in der sachgerechten Argumentation sowie der Auswertung von den im Verfahren eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die Assistenz in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen Rechtanwältin Arendt-Boellert und Rechtsanwalt Joachim Laux nach Terminsvereinbarung auch kurzfristig zur Verfügung!

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