Startseite › Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit
Wir kennen uns mit Personenschäden und mit Invaliditätsleistungen jeder Art bestens aus. Hierzu überprüfen wir für unsere Mandanten deren Leistungsansprüche im Bereich der gesetzlichen Rente, Berufsunfähigkeitsversicherung und Verletztenrente, vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und setzten Ihre Rechte - gegebenenfalls auch mittels Klageverfahren vor den Sozial- oder Zivilgerichten - deutschlandweit durch.
Die Versicherung zahlt nicht? Als Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie umfassenden Erfahrungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts können wir Sie professionell in den Rechtsgebieten des Versicherungsrechts und Sozialversicherungsrechts vertreten.
Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“, „Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung" und "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und deren Voraussetzungen für Rentenansprüche erscheinen für den Laien verständlicherweise oftmals kompliziert und verwirrend. Hier eine kurze Erklärung:
Wir kennen uns mit Invaliditätsleistungen jeder Art bestens aus. Hierzu überprüfen wir für unsere Mandanten deren Berufsunfähigkeitsversicherung um Leistung.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen