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Fehlerhafte Behandlung einer Eileiterschwangerschaft

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 20. Juli 2011 (Az. 5 U 206/07) über die fehlerhafte Behandlung bei einer Eileiterschwangerschaft entschieden.

In dem Fall hatte sich die Klägerin mit Unterbauchschmerzen in die beklagte Klinik begeben. Ein Schwangerschaftstest fiel positiv aus. Nach einer sonografischen Untersuchung sechs Tage später, wurde die Verdachtsdiagnose Eileiterschwangerschaft gestellt.

Bei einer weiteren Sonografie wurde eine nicht intakte intrauterine Schwangerschaft diagnostiziert und eine Ausschabung der Gebärmutter durchgeführt. Die Klägerin wurde entlassen.

Nachdem die Schmerzen der Klägerin nicht besser wurden und ihr Gynäkologe einen steigenden Beta-HCG-Wert feststellte, begab sich die Klägerin erneut in die beklagte Klinik. Eine erneute Sonografie ergab das Vorliegen einer Eileiterschwangerschaft.

Dem OLG zufolge, sei die Behandlung grob fehlerhaft gewesen. Bei einem Beta-HCG-Wert von 5000 mlE/ml müsse eine Schwangerschaft in der Gebärmutterhöhle sichtbar sein. Es hätten sichere Zeichen einer Eileiterschwangerschaft vorgelegen. Neben der Ausschabung der Gebärmutter wäre eine stationäre Überwachung, eine regelmäßige Beta-HCG-Kontrolle sowie eine Bauchspiegelung indiziert gewesen.

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