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Spätfolge Corona – Berufsunfähigkeit!

Berufsunfähigkeit - eine Folge von Corona?

Seit Januar 2020 beschäftigt COVID-19 die ganze Welt. Natürlich blieb auch Deutschland nicht verschont. Laut einer Veröffentlichung vom 10. Februar 2021 liegt die Zahl der gemeldeten Fälle bei insgesamt 2.311.297, davon galten 2.096.775 als genesen.

Doch laut verschiedener Studien ist „genesen“ nicht gleich „gesund“! Immer öfter berichten Patientinnen und Patienten davon, am sog. Post-COVID-Syndrom zu leiden.

Was ist das Post-COVID-Syndrom?

Das Post-COVID-Syndrom ist gefährlich. Selbst bei jungen, sportlichen Menschen ohne Vorerkrankungen mit „nur“ milden Corona-Symptomen kann es noch Monate nach der Gesundung auftreten. Ohne Vorwarnung leiden die Betroffenen unter

  • massiver Atemnot,
  • Erschöpfung,
  • chronischer Müdigkeit (CFS),
  • Konzentrationsdefiziten und/oder
  • Depressionen.

Gründe hierfür können dauerhafte Organ- oder neurologische Schäden, eine Dysregulation des Immunsystems oder übermäßige psychische Belastungen sein. Teils wiegen die Ausprägungen so schwer, dass eine stationäre Behandlung erforderlich wird. Ein Abklingen der Symptome ist oft nicht abzusehen. In vielen Fällen droht eine Chronifizierung mit massiven dauerhaften Einschränkungen!

Resultat: Berufsunfähigkeit!

Viele Betroffene des Post-COVID-Syndrom sind durch die Auswirkungen längere Zeit arbeitsunfähig und deshalb - spätestens nach 6 Monaten, häufig aber deutlich früher - berufsunfähig. Hier kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest die finanziellen Folgen kompensieren – wenn sie denn zahlt!

Ansprüche bestehen in der Regel, wenn Versicherungsnehmer voraussichtlich länger als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben oder hierzu bereits länger als 6 Monate nicht mehr in der Lage waren. Der Betroffene muss darlegen, dass er dies wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr kann.

Hier kommt es dann schnell zu langwierigen Prüfungen oder sogar zu Leistungsablehnungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen, denn diese argumentieren gern damit, dass es an einer konkreten Diagnose fehle und dass grundsätzliche Zweifel an der Erkrankung und/oder ihren Symptomen bestünden.

Leistungsverweigerung der BU-Versicherer nicht hinnehmen!

Diese Argumentation ist falsch. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gesicherte Krankheitsdiagnose gar nicht erforderlich. Vielmehr kommt es allein auf die objektiven Leistungseinschränkungen im zuletzt ausgeübten Beruf an, wofür zum Einen eine exakte Berufsbeschreibung und zum Anderen der plausible Nachweis mindestens 50%iger Leistungseinschränkungen erforderlich ist. Ersteres ist mit unserer Hilfe kein Problem und Letzteres bei vielen Post-COVID-Patienten – leider – der Fall, so dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt und die Leistungsansprüche (Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung) durchgesetzt werden können.

Doch leider fehlt vielen Betroffenen gerade wegen ihrer beruflichen Probleme die Kraft, sich gegen die Verweigerungs- und Verschleppungstaktiken der Versicherer zu wehren und sie geben den Kampf deshalb oft vorschnell auf. Nicht jedoch mit unserer Hilfe!

grauer Hintergrund
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Unsere Spezialisten an Ihrer Seite

Neue, flächendeckend noch weitgehend unbekannte Leiden machen es Betroffenen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Meist bestehen jedoch Ansprüche gegenüber privaten Berufsunfähigkeitsversicherern. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Mandanten in diesen Angelegenheiten. Daher: Wenn Sie wegen Post-COVID“ längere Zeit nicht mehr wie zuvor arbeiten können“, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!