Ehemalige DDR-Bürger sind keineswegs Geschädigte 2. Klasse!
Wer zu DDR-Zeiten von Ärzten falsch behandelt wurde oder unverschuldet einen (Verkehrs-)Unfall erlitten hat, hat auch heute noch Anspruch auf Schadensersatz. Dazu zählen z.B. Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarf.
Damals unfair kompensiert - heute eine Chance!
In der DDR selbst gab es keine ...
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