Schadenersatz: Was steht mir zu und wie viel?

"Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre".

Hinter diesem Gesetzeswortlaut (§ 249 BGB) verbirgt sich die vielseitige Welt des Schadenersatzes.

Schadenersatz - was ist das?

Grundsätzlich hat der Schädiger den von ihm verursachten Schaden durch "Naturalrestitution" auszugleichen, was z.B. bedeutet, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls den geschädigten Pkw selbst zu reparieren bzw. die Reparatur zu veranlassen hat.

Allerdings ist die Naturalrestitution nur in den seltensten Fällen im Interesse des Geschädigten. Daher sieht das Gesetz für den Geschädigten auch die Möglichkeit vor, den für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Geldbetrag zu verlangen.

Was muss ersetzt werden?

Im Wege des Schadenersatzes sind sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch das schädigende Ereignis (z.B. durch einen Unfall oder ärztlichen Behandlungsfehler) entstanden sind. Hierunter fallen z.B.

  • Reparaturkosten,
  • Kosten eines Mietwagens,
  • Fahrtkosten und
  • Heilbehandlungskosten.

Von besonderer wirtschaftlicher Relevanz sind regelmäßig der infolge eines Gesundheitsschadens entstandene

Bei Personenschäden kommt ein oftmals nicht unerhebliches Schmerzensgeld hinzu.

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