Startseite › Schadenersatz: Was steht mir zu und wie viel?
"Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre".
Hinter diesem Gesetzeswortlaut (§ 249 BGB) verbirgt sich die vielseitige Welt des Schadenersatzes.
Grundsätzlich hat der Schädiger den von ihm verursachten Schaden durch "Naturalrestitution" auszugleichen, was z.B. bedeutet, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls den geschädigten Pkw selbst zu reparieren bzw. die Reparatur zu veranlassen hat.
Allerdings ist die Naturalrestitution nur in den seltensten Fällen im Interesse des Geschädigten. Daher sieht das Gesetz für den Geschädigten auch die Möglichkeit vor, den für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Geldbetrag zu verlangen.
Im Wege des Schadenersatzes sind sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch das schädigende Ereignis (z.B. durch einen Unfall oder ärztlichen Behandlungsfehler) entstanden sind. Hierunter fallen z.B.
Von besonderer wirtschaftlicher Relevanz sind regelmäßig der infolge eines Gesundheitsschadens entstandene
Bei Personenschäden kommt ein oftmals nicht unerhebliches Schmerzensgeld hinzu.
Die Schadensberechnung ist nicht immer einfach. Bei der Geltendmachung von Schadenersatz ist es daher wichtig, einen möglichst spezialisierten Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der sämtliche Schadenpositionen bedenkt und korrekt berechnet. Unsere Kanzlei berät und betreut unfallgeschädigte Mandanten seit Jahren erfolgreich. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
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Redaktion Personenschaden
Spezialisiert auf Mandate bei schweren und schwersten Personenschäden nach Unfällen: Joachim Laux und Almuth Arendt-Boellert, beide jeweils Fachanwälte für Versicherungs- und Medizinrecht. Für die Durchsetzung Ihrer umfassenden Ansprüche auf individuelles Schmerzensgeld und Schadenersatz, der häufig deutlich über den Durchschnittswerten der Tabellen liegt. Kontakt aufnehmen