Bei Problemen bei Rentenansprüchen immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ansprechen
Gesundheitlich eingeschränkte Personen, die aufgrund der Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, haben z.T. Ansprüche auf verschiedene Rentenleistungen:
- volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente
- gesetzliche Unfallrente
- private Unfallrente (Invaliditätsleistungen)
Doch was tun, wenn der Leistungsträger (DRV, Unfallkasse, Versorgungswerk, BG u.a.) Leistungen verweigert bzw. diese versucht zu kürzen?
Wir kennen uns mit Personenschäden und mit Invaliditätsleistungen jeder Art bestens aus. Hierzu überprüfen wir für unsere Mandanten deren Leistungsansprüche im Bereich der gesetzlichen Unfallrente, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsversicherung und Verletztenrente, vertreten Sie gegenüber der Gegenseite und setzten Ihre Rechte – gegebenenfalls auch mittels Klageverfahren vor den Sozial- oder Zivilgerichten – deutschlandweit durch.
Die Versicherung zahlt nicht? Als Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie umfassenden Erfahrungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts können wir Sie professionell in den Rechtsgebieten des Versicherungsrechts und Sozialversicherungsrechts vertreten.
Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit / Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“, „Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung“ und „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ und deren Voraussetzungen für Rentenansprüche erscheinen für den Laien verständlicherweise oftmals kompliziert und verwirrend. Hier eine kurze Erklärung:
- Das Vorliegen von „Berufsunfähigkeit“ (BU) spielt sowohl für die gesetzliche Rente bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung) als auch bei Zahlungen von Berufsunfähigkeitsrenten privater Versicherungsunternehmen – also bei Leistungsbezug aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Rolle.
- „Erwerbsunfähigkeit“ bzw. volle oder teilweise „Erwerbsminderung“ sind Begriffe, welche nur bezüglich des Rentenantrages bei der DRV verwendet werden.
- Einer „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ bedarf es im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalles für die Zahlung so genannter Verletztenrente beim gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse).
Wir kennen uns mit Invaliditätsleistungen jeder Art bestens aus. Hierzu überprüfen wir für unsere Mandanten deren Berufsunfähigkeitsversicherung um Leistung.
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Wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
