Schadensabwicklung nach Verkehrsunfall: So verhalten Sie sich als geschädigte Person richtig
Aus gegebenem Anlass berichten wir über die Notwendigkeit, die personenbezogene Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall dem Spezialisten zu überlassen.
Schwerer Verkehrsunfall in Berlin mit vier Toten und mehreren Verletzten
Am 06. September 2019 starben bei einem schweren Verkehrsunfall in Berlin-Mitte vier Menschen. Unter den Opfern ist ein Kleinkind, weitere fünf Personen wurden verletzt. Auch wenn die Ursache des Verkehrsunfalls noch unklar ist, verdeutlicht der tragische Unglücksfall einmal mehr, dass es überall und jederzeit zu Verletzungen oder Todesfällen kommen kann.
Den Schwerstgeschädigten eines fremdverschuldeten Unfalls und ihren Angehörigen stehen in aller Regel erhebliche Schmerzensgelder und umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Die Berechnung der Erwerbsschäden und Haushaltsführungsschäden sowie die Kosten für Pflegemehrbedarf sind jedoch im Einzelnen kompliziert und für den Laien oft nicht zu erfassen.
Deshalb empfehlen wir jedem Unfallopfer mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen die Konsultation eines auf Personengroßschäden spezialisierten Anwalts für Schadensrecht.
Beauftragung eines Spezialisten für erfolgreiche Schadensregulierung unerlässlich
Wer Schadensersatzansprüche im vorbezeichneten Umfang durchsetzen möchte, muss sich fast ausnahmslos mit den Versicherungsgesellschaften der Schädiger anlegen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Partner und Helfer des Geschädigten, der auf Augenhöhe agiert. Oft verweigern die Versicherer Ihre Zahlungspflicht oder überreden die Opfer zu Vergleichen, die für sie günstig sind.
Die Regulierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auf Kosten des Geschädigten so gering wie möglich zu halten oder maximal zu verzögern, ist das vorrangige Ziel der Haftpflichtversicherer. Diese sind nach unserer Erfahrung häufig nur dann zur Zahlung angemessenen Schadenersatzes bereit, wenn es unumgänglich ist.
Insofern sind die Verbraucher auf hochspezialisierte Kanzleien angewiesen, die nicht für die Versicherungswirtschaft tätig sind, sondern ganz auf Seite der geschädigten Privatperson stehen und für diese die teilweise schwierige und konfrontative Kommunikation mit dem Versicherer führen. Unerlässlich für eine interessensgerechte Unfallregulierung ist deshalb die Beauftragung einer Kanzlei mit Spezialwissen, die Sie dabei unterstützt, Ihre umfangreichen Schadensersatzansprüche für schwerste Personenschäden erfolgreich durchzusetzen.
Auch wenn Sie einen Anwalt wegen einer Unfallversicherung benötigen, die nicht zahlt, kann unsere Kanzlei Ihnen weiterhelfen!
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Anwälte für Schadensrecht in Berlin und ganz Deutschland: Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung
Die Anwälte für Schadensrecht bei Personenschäden der Kanzlei Laux Rechtsanwälte kennen die Strategien und Tricks der zahlungsunwilligen Versicherungskonzerne und wissen, wie man dagegen angeht. Die bei der Mandatierung entstehenden Kosten werden bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall vollständig vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers übernommen.
Wir vertreten bundesweit Rechtsfälle in allen Gerichtsbezirken. Räumliche Nähe und Entfernungen spielen für uns keine Rolle. Wir wissen, dass nicht alle Mandanten in unser Büro in Berlin kommen können, um ihren Fall zu besprechen ‑ etwa weil sie in anderen Bundesländern leben oder so krank sind, dass sie nicht ohne weiteres persönlich vorsprechen können.
Wir haben unsere Kanzleiorganisation angepasst und kommunizieren mit unseren Mandanten seit Jahren je nach Wunsch gerne per E-Mail, Briefpost, Telefon und Onlineberatung per Videocall. So können wir in ganz Deutschland für Sie da sein und Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen.
Die Spezialisten an Ihrer Seite!
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen u.a. folgende Fachanwälte zur Verfügung:
