Für Verbraucher wird es immer wichtiger, gegen die Folgen von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität private Vorsorge zu treffen. Mit Hinblick auf kontinuierlich gekürzte Leistungen bei den Sozialversicherungen ist es heute von umso größerer Bedeutung, sich privat abzusichern. Die Versicherungsnehmer erhoffen sich von den privaten Versicherungen Schutz und im Bedarfsfall schnelle Hilfe. Doch sobald der Versicherungsfall eintritt, sieht es oft anders aus: Die Versicherung zahlt nicht oder will nicht in vollem Umfang leisten.
In diesem Fall sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn: Ohne fachanwaltliche Hilfe stehen Sie gegenüber der Versicherung auf verlorenem Posten. Die Spezialisten der Kanzlei Laux Rechtsanwälte kennen die Taktiken der Versicherer und können dank ihrer jahrelangen Expertise entscheidend dazu beitragen, dass Leistungen von Ihrer Versicherung auf kürzestem Wege gezahlt werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Laux vertreten niemals die Versicherungsunternehmen, sondern ausschließlich die versicherte geschädigte Person. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen zuverlässig. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Kanzleisekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte für eine kompetente Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte.
Private Versicherungen legen Wert auf Wirtschaftlichkeit, ihren Aktienkurs und die Anliegen der Investoren. Die Notsituation, in der sich ein Versicherter bei Krankheit oder nach einem Unfall befindet, spielt eine untergeordnete Rolle gegenüber dem harten Wettbewerb, der auf dem Versicherungsmarkt herrscht. Für Kulanz bleibt wenig Raum. Strenge ökonomische Entscheidungen der Versicherer haben mitunter auch die Abwehr berechtigter Ansprüche zur Folge. Diejenigen, die am Ende unter diesem Verhalten zu leiden haben, sind die Versicherungsnehmer, wenn ihre Versicherung nicht zahlt oder sie mit Verzögerungstaktiken hinhält. Besonders bei hohen Summen zeigen sich die Versicherungen wenig leistungsbereit und verwehren dem Versicherten das Geld aufgrund langwieriger Prüfungen und Ausschlussklauseln.
Allein gegen das geschulte Personal des Versicherers anzutreten, um die eigenen Interessen zu wahren, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Ein speziell im Versicherungsrecht geschulter Rechtsanwalt kann dabei helfen, berechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers durchzusetzen und die rechtliche Auseinandersetzung schnellstmöglich zu einem Erfolg für die versicherte geschädigte Person zu führen.
Haben Sie Zweifel bzgl. Ihrer Ansprüche? Gern beraten wir Sie umfassend, transparent und auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu beziffern, etwa wenn es darum geht, einen Haushaltsführungsschaden zu berechnen oder die Zahlungen der privaten Unfallversicherung zu benennen – kommen Sie auf uns zu und schildern Sie uns die Details!
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten Sie kompetent und effizient in allen Fragen in folgenden Bereichen des Personenversicherungsrechts:
Die Versicherung zahlt nicht?
+49 30 33 77 373 10
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten wir seit Jahren Mandanten speziell in Fragen des privaten Personenversicherungsrechts. Dabei bringt es unsere Spezialisierung mit sich, dass wir Mandanten in ganz Deutschland betreuen. Wir nehmen Gerichtstermine vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten wahr, der Sitz unserer Kanzlei in Berlin ist nur der Ausgangspunkt unserer Tätigkeit.
Kontaktieren Sie uns gern! Im Rahmen einer umfassenden Beratung prüfen wir gern Ihren Fall, wenn Ihre private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Restschuldversicherung oder Unfallversicherung nicht zahlen will.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben aufgrund der persönlichen Notlage viel Verständnis für die Mandanten und beraten vertraulich und feinfühlig. Gleichzeitig sind sie resolut und unnachgiebig gegenüber den zahlungsunwilligen Versicherungen. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch unter +49 30 33 77 373-10, per E-Mail und über unser Kontaktformular.