Ihr Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Berlin
Als auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Sie und setzen Ihre Rechte durch.
Wir sind stolz, dass wir in unserer Kanzlei gleich vier Rechtsanwälte aufbieten können, wenn Sie Ärger mit den Sozialversicherungen haben.
Dazu zählen beispielsweise
Die Kassen bei den Sozialversicherungen sind leer. Es wird mit allen Mitteln versucht, nicht zahlen zu müssen. Zudem mahlen Behördenmühlen langsam. Somit steht der Versicherte im Schadensfall doppelt auf verlorenem Posten, wenn er sich nicht kompetente, anwaltliche Hilfe holt.
Die Kanzlei Laux vertritt immer nur die Versichertenseite.
Wollen Sie Ansprüche geltend machen?
+49 30 33 77 373 10
Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche gestaltet sich oftmals wie ein zäher Spießrutenlauf.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen:
Sämtliche Mandate betreuen wir sowohl im außergerichtlichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.
Kurze Wege und gute Kenntnisse in den regionalen Eigenheiten der Sozialversicherungen haben uns zu einer gefragten Anwaltskanzlei für Sozialversicherungsrecht vor allem in der Region Berlin-Brandenburg gemacht.
Das Sozialversicherungsrecht ist umfangreich. Bei Problemen mit der Sozialversicherung wissen Versicherte meist nicht genau, wie sie sich verhalten sollen bzw. an wen sie sich wenden sollen.
Die Sozialversicherung an sich soll der gegenseitigen Hilfe ihrer Mitglieder dienen. Zu ihr gehört die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung. Dementsprechend ergeben sich sozialrechtliche Ansprüche aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Rentenversicherung (DRV), der Unfallversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht.
Am gängigsten sind hierbei die Ansprüche auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Unfallrente und Anerkennung der Behinderteneigenschaft.
Die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche gestaltet sich oftmals nicht ganz einfach. Hat man erst einmal den Antrag beim Versorgungsamt gestellt, so lässt sich die Behörde zur Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft unverhältnismäßig viel Zeit, bemisst den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig oder erkennt ein Merkzeichen nicht zu. Für den Versicherten ist die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zur Erlangung von Rechten und Nachteilsausgleichen meist von besonderer Bedeutung.
Doch auch in Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenkasse kommt es immer wieder zu sich ähnelnden Problematiken. So wird der Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit einer medizinischen Leistung nicht anerkannt, die Zahlung von Krankengeld eingestellt oder gar der Versichertenstatus angezweifelt. Der im Mahlwerk der Behörde gefangene Versicherte hat oft große Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.
Zur Durchsetzung der Ansprüche kann es bereits schon bei Einlegen eines Widerspruchs hilfreich sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vor allem aber im Verwaltungsgerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll. Als Anwalt für Sozialversicherungsrecht sind wir erfahren in der sachgerechten Argumentation sowie der Auswertung von den im Verfahren eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen unsere Rechtsberater zur Verfügung!