Startseite › Patientenschutz – strengere Mindestmengenregelungen gefordert
Besseres Qualitätsmanagement in Krankenhäusern
OP-Patienten wünschen sich vor allem eines: Eine gute verlaufende Operation mit Hilfe eines fachkundigen Arztes. Dabei zeigt die Statistik: Je erfahrener der Operateur, desto größer die Heilungschancen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss, Deutschlands oberstes Ärzte-Gremium, sorgt auf diesem Gebiet seit Jahren für erhebliche Fortschritte. Beispielsweise indem es Krankenhäuser dazu verpflichtet, nur OPs durchzuführen, in denen es besonders erfahren ist (sog. Mindestmengen).
Die Richtlinie zu den Mindestmengenregelungen besagt genauer, dass Krankenhäuser, die die festgelegten Mindestfallzahlen pro Krankenhaus nicht erfüllen, bestimmte Eingriffe nur in Ausnahmefällen durchführen dürfen. Nämlich dann, wenn andernfalls eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre und dies von der zuständigen Landesbehörde genehmigt wurde.
Zu diesen Eingriffen gehören: Nierentransplantationen, Knie-OPs und die Geburt von Frühchen.
Als Fachanwälte für Medizin- und für Versicherungsrecht sind wir sicher: Dies ist der richtige Weg, denn Qualitätssicherung bedeutet Patientensicherheit. Erkrankte Menschen sind nicht einfach nur eine Nummer im Medizinbetrieb. Sie verdienen bestmögliche Aufmerksamkeit und Behandlung!
Krankenhäuser versuchen seit Jahren, sich gegen diese Mindestmengen zu wehren, denn ihnen entgehen durch die Umsetzung der Mindestmengenregelung Einnahmemöglichkeiten. Doch bis hin zum Bundesverfassungsgericht wurden den Kliniken hier glücklicherweise klare Grenzen aufgezeigt.
Die Karlsruher Richter nahmen zuletzt eine solche Klage sogar nicht einmal zur Entscheidung an. Und das Bundessozialgericht urteilte: Mindestmengen sind verfassungsgemäß und damit angemessen, um den Patientenschutz zu verbessern.
Nun hat die AOK neuen Schwung in die Debatte gebracht. Die Krankenkasse fordert im Krankenhausreport 2017: Mehr Qualität durch schärfere Mindestmengenregelungen. Diese Regeln geben vor, wie oft eine Behandlung im Krankenhaus durchgeführt worden sein muss, damit sie künftig weiter angeboten werden darf.
Neben den oben genannten OPs soll das System unter anderem auf Hüftendoprothesen, Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen ausgedehnt werden.
Unsere Kanzlei ist als reiner Patientenvertreter überzeugt: Über Mindestmengen und Zentrenbildung lässt sich die Qualität bei Operationen weiter steigern. Und nur so kann dafür gesorgt werden, dass Betroffene von erfahrenen Experten behandelt und damit ihre Chancen auf eine erfolgreiche Heilbehandlung erhöht werden.
Der Report der AOK zeigt deutliche Zahlen auf: Derzeit werden die Mindestmengen für sieben Indikationen oft nicht eingehalten:
Wir sagen daher klar im Interesse aller Patienten: Es ist Zeit, dass sich Weiteres im Selbstbedienungsparadies "Gesundheitssystem" im Sinne der Betroffenen ändert. Aus unserer jahrelangen täglichen Arbeit mit Patienten wissen wir, was alles schieflaufen kann – und wie Menschen im Fall der Fälle zu ihrem Recht kommen. Sprechen Sie uns an.
Redaktion Medizinrecht
Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen