Startseite › Auch ein Notarzt muss richtig desinfizieren
In dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. August 2009 (Az. 1 U 86/08) zu Grunde liegenden Fall kam es bei einer Behandlung durch eine Notärztin im Bereitschaftsdienst durch Nichteinhalten der Hygienestandards zu einer Schädigung des Klägers.
Auf Grund seiner Nackenschmerzen und des Umstandes, dass eine Behandlung durch seinen Hausarzt keine nachhaltige Schmerzlinderung bewirkt hatte, ließ sich der Kläger am Abend des gleichen Tages durch die beklagte Notärztin behandeln. Die Beklagte führte ein sog. „Quaddeln“ durch, bei dem sie drei Spritzen in den Schulter-Nacken-Bereich des Klägers setzte.
Wie die gerichtliche Beweisaufnahme ergab, trug die Beklagte während der Behandlung weder Handschuhe noch nahm sie eine Desinfektion der Hände vor. Sie desinfizierte auch die Einstichstelle nicht ausreichend. Die erhoffte nachhaltige Muskelentspannung und Schmerzlinderung blieb aus. Stattdessen wurde der Kläger wenig später mit einer Blutvergiftung 6 Wochen stationär - überwiegend intensivmedizinisch - betreut.
In der Verletzung von Hygienevorschriften ist regelmäßig ein grober Behandlungsfehler zu sehen. Die Entscheidung des Oberlandesgericht macht deutlich, dass auch bei einem Notarzteinsatz im häuslichen Bereich des Patienten keine verringerten Hygieneanforderungen gelten. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € für angemessen.
Patienten sollten sich im unglücklichen Fall einer erlittenen Blutvergiftung nach Injektionen und Punktionen, sprich Spritzen jeder Art, wegen der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten im Einzelfall und der oft schwierigen Beweislage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
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Rechtsanwalt Joachim Laux: Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Gründer und Partner der Kanzlei Laux Rechtsanwälte, Berlin. Spezialisiert auf Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Schadensrecht bei schweren und schwersten Unfällen sowie Zahlungs-/Leistungsverweigerungen von Versicherungen. Bekannt aus zahlreichen TV-Interviews. Kontakt aufnehmen