Vor Eintritt in die private Personenversicherung prüft der Versicherer meist ganz genau Ihre bisherige Krankengeschichte.
Die fehlerhafte Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie der Ablauf des Beratungsgespräches führen im Krankheitsfall oft zum Streit.
Am 13. Mai 2011 traf das Landgericht Karlsruhe dazu eine Entscheidung (Az. 6 O 375/10) zu Gunsten der Versicherungsnehmer (VN): Werden in einem durch einen Versicherungsagenten ausgefüllten Antrag unzureichende Angaben gemacht und ist die Verantwortlichkeit dafür im Nachhinein unklar, obliegt der Nachweis falscher Angaben des VN dem Versicherer.
Damit trägt das Gericht dem Umstand Rechnung, dass der Versicherungsagent mit dem Ausfüllen des Fragebogens zu Vorerkrankungen quasi "Herr des Verfahrens" bleibe. Der Nachweis falscher Angaben durch den VN lasse sich, wenn der Agent das Formular ausgefüllt hat, jedenfalls allein mit dessen Inhalt nicht erbringen.
Sollte Ihr Versicherer unter Berufung auf die Verletzung der Anzeigepflicht die Leistung verweigern, wenden Sie sich an einen unserer auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Wir kennen Ihr Rechte und sind einschlägig prozesserfahren.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern. Die geschulten Mitarbeiterinnen in unserem modern arbeitenden Sekretariat vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und Erstkontakte. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen folgende Fachanwältinnen und Fachanwälte zur Verfügung:
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin.
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