Startseite › Leistungsablehnung – Tod durch Stromschlag oder Herzfehler?
Große Werbekampagnen der deutschen Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Kommt es jedoch zum sogenannten Leistungsfall z. B.
müssen die Versicherten häufig feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Leistungsablehnungen findet der Versicherer allzu oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst.
Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters:
Die erbberechtigte Witwe hoffte darauf, die Todesfallsumme von 51.000,00 € erhalten zu können. Weit gefehlt, der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer verweigerte die Zahlung. Der Tod sei durch die vorherbestehende Herzerkrankung eingetreten, der Stromschlag selbst könne nicht bewiesen werden, so die Begründung für die Leistungsablehnung.
Die Witwe musste Klage erheben und erreichte nach zwei Klageverfahren in Koblenz einen Zwischenerfolg:
Das OLG Koblenz (Urteil vom 18. Juni 2010, Az.: 10 U 1014/09) gab der Berufung statt, weil alle Zeugen bei dem Verstorbenen nach dem Unfalltag auffallende Veränderungen (Blässe, Abgeschlagenheit, Schwindel u.a.) festgestellt haben. Dies lasse auf einen Stromunfall schließen. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sei auch der Tod auf diesen zurückzuführen, die Herzerkrankung allein habe zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Tod geführt.
Doch noch immer kann sich die Witwe nicht sicher fühlen, der Versicherer hat nämlich Revision eingelegt. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes in Karlsruhe - dem Bundesgerichtshof - steht noch aus.
Das Versicherungsrecht birgt eine Vielzahl von Besonderheiten. Bei Problemen mit leistungsunwilligen Versicherern - besonders wenn die Unfallversicherung nicht zahlt - wenden Sie sich daher stets an einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Unsere Kanzlei vertritt die Versicherten seit Jahren bundesweit und erfolgreich.
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Redaktion Versicherungsrecht
Rechtsanwältin Almuth Arend-Boellert: Fachanwältin für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die "Geheimwaffe" für Mandanten, wenn private Unfall- oder Krankenversicherungen Zahlungen oder Leistungen verweigern. Zudem ist sie spezialisiert auf Schadensrecht bei Personenschäden. Wenn es um die Anerkennung von Berufsunfähigkeiten durch die private Berufsunfähigkeitsversicherer geht, wird sie ebenfalls zur leidenschaftlichen Kämpferin. Kontakt aufnehmen