80.000 € Schmerzensgeld wegen augenärztlichem Behandlungsfehler

bild Blindenzeichen

Die Folgen eines Behandlungsfehlers bei Diabetes

Der Diabetes mellitus untergliedert sich in mehrere Diabetesformen. Allgemein bekannt sind die Formen Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2 sowie Schwangerschafts- bzw. Gestationsdiabetes. Gemeinsam ist allen Formen der zu hohe Blutzucker, die Überzuckerung oder Hyperglykämie.

Hierdurch kommt es langfristig zu Schädigungen von Blutgefäßen und Nerven, was wiederum zahlreiche Organprobleme verursachen kann. Diabetes heißt nicht umsonst auch "Der stille Killer".

Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenschwäche bis hin zur Dialysepflicht sowie Netzhautschäden wie diabetische Retinopathie oder Glaukom werden oft als „Spätschäden“ bezeichnet. Dieser Begriff ist jedoch irreführend, können diese „Spätschäden“ doch bereits in einem sehr frühen Stadium des Diabetes auftreten.

Aus diesem Grund werden jedem Diabetiker regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, wie z. B. beim Augenarzt oder Podologen, empfohlen.

Umso tragischer wird es, wenn der Arzt unsorgfältig arbeitet und wichtige Warnsignale dieser chronischen Stoffwechselkrankheit ignoriert und die z.B. schmerzfreie einfache Diagnostik unterlässt und es dadurch zu einem Behandlungsfehler mit schweren Folgen kommt.

Auch wenn nicht immer eine Heilung, sondern nur Linderung, möglich ist: Die erheblichen Folgeerkrankungen des Diabetes wie Amputationen, Nierenversagen oder der Verlust des Augenlichts können heute medizinisch abgemildert und medikamentös behandelt werden.

Arzthaftungsprozess nach Behandlungsfehler – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Dass es dennoch leider immer wieder zu Fehlbehandlungen im Bereich der Spätfolgen von Diabetes-Patienten kommt, zeigt der vor dem Oberlandesgericht Hamm im Mai 2016 entschiedene Fall einer heute 19-jährigen Frau, die bereits seit der Kindheit an Diabetes Typ 2 litt.

Trotz mehrfacher Arztbesuche der damals 12-jährigen Patientin wegen ihres sich verschlechternden Sehvermögens innerhalb eines halben Jahres führte die Augenärztin keine Messung des Augeninnendrucks oder eine Gesichtsfeldmessung durch.

Dieser schwerwiegende Behandlungsfehler führte zum Notfall, die junge Patientin musste wegen erhöhten Augendrucks in eine Augenklinik. Dort wurde ein fortgeschrittener grüner Star erkannt. Trotz Operationen beider Augen fiel die Sehfähigkeit der Klägerin auf unter 30 Prozent, sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erblinden.

Die Arzthaftpflichtversicherung der Augenärztin verweigerte Schadensersatz und Schmerzensgeld. In erster Instanz begehrte die Klägerin ein Schmerzensgeld von 45.000 €. Nach Bekanntwerden der Möglichkeit, dass sie noch zu Lebzeiten erblinden könne, erhöhte sie das Schmerzensgeld auf 80.000 €.

Das Landgericht sprach der jungen Frau ein Teilschmerzensgeld von 25.000 € zu. Das nahm die durch den Behandlungsfehler schwer geschädigte 19-Jährige zu Recht nicht einfach hin, sie kämpfte weiter für ihr Recht und hatte Erfolg.

Das zuständige Oberlandesgericht Hamm sprach ihr mit Urteil vom 10. Mai 2016 (AZ 26 U 107/15) ein Schmerzensgeld von 80.000 € zu.

Richter erkennen groben Behandlungsfehler, der zur Erblindung führte

Die Richter bewerteten das Verhalten der Augenärztin als groben Befunderhebungsfehler, welchem die eingetretenen Folgen zuzurechnen sind. Indem die Augenärztin die Messungen von Augeninnendruck und Gesichtsfeld unterließ, ging sie den Ursachen für die sich verschlechternde Sehfähigkeit nicht weiter nach.

Dadurch nahm die Klägerin die Medikamente viel zu spät ein, möglicherweise wären die Schäden bei frühzeitiger Medikamentengabe viel geringer ausgefallen. Die Klägerin ist bei sportlichen Aktivitäten stark eingeschränkt, sie kann keinen PKW fahren und musste bei der Berufswahl die stark eingeschränkte Sehfähigkeit berücksichtigen und Kompromisse machen.

Haftpflichtversicherung muss Befunderhebungsfehler akzeptieren

Diesen schweren Fehler musste dann auch die Berufshaftpflichtversicherung der Augenärztin akzeptieren. Die Versicherung wird der schwerstgeschädigten Klägerin lebenslang zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein.

Fachanwälte für Medizinrecht kämpfen im Arzthaftungsrecht auf Ihrer Seite

Wenn schwerstgeschädigte Patienten wegen Behandlungsfehlern Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch nehmen wollen, dann erfordert das viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Häufig muss man in zwei Instanzen prozessieren. Diese Kraftanstrengung kann sich lohnen, das zeigt diese Gerichtsentscheidung auf sehr eindrucksvolle Weise. Wegen unserer langjährigen Spezialisierung auf Arzthaftung kennen wir die Besonderheiten im Haftungsprozess, berücksichtigen die Beweislastverteilung und die vielschichtige Rechtsprechung.

Von Anfang an unterstützen wir immer nur die Patientenseite, nie die Versicherungswirtschaft. Dabei kommt es uns entscheidend darauf an, in jedem Mandat wirtschaftlich unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Wir halten nichts davon, auf beiden Seiten zu arbeiten, dabei kann es zu Befangenheiten und Interessenskonflikten kommen. Unsere Mandanten können sich unserer uneingeschränkten Loyalität sicher sein.

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