Das OLG München hat mit Urteil vom 01. März 2012 (Az. 14 U 2523/11) entschieden, dass ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen (AUB) auch dann vorliegt, wenn durch die unbewusste Aufnahme von Allergenen eine allergische Reaktion hervorgerufen wird.
Der Unfallversicherer hatte versucht, die Zahlung der Todesfallsumme zu verweigern. Der auf Nüsse allergisch reagierende Sohn der ...
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